Durchblick bei Fördermaßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung

Verbraucherzentrale NRW zeigt, worauf bei der neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) zu achten ist

NRW – Die Bundesförderung für effiziente Gebäude-Einzelmaßnahmen (BEG EM) ist seit dem 1. Januar 2024 neu aufgestellt. Dabei gelten jetzt höhere Fördersätze mit bis zu 70 Prozent für den Heizungstausch. Energetische Verbesserungen an Dach, Fassade und Decken werden weiterhin mit bis zu 20 Prozent gefördert. „Grundsätzlich gilt, dass die Förderanträge zuerst gestellt werden müssen und zusätzlich ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung der Förderzusage vorliegt“, sagt Matthias Ansbach, Energieberater bei der Verbraucherzentrale Detmold.

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