Wirtschaftsministerium hält Handel mit Handydaten für unzulässig

Wirtschaftsministerium hält Handel mit Handydaten für unzulässig Berlin (dapd). Der vom Mobilfunkbetreiber O2 geplante Handel mit den Standortdaten seiner Kunden stößt bei deutschen Behörden auf scharfe Ablehnung. Der Datenschutzbeauftragte Peter Schaar sprach am Mittwoch von einem gefährlichen Trend. Verbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) empfahl den Nutzern einen Anbieterwechsel. Das Bundeswirtschaftsministerium hält den Datenhandel sogar schlicht für unzulässig. Das spanische Unternehmen Telefónica, das in Deutschland das O2-Netz betreibt, will Informationen über die Aufenthaltsorte seiner Kunden für die Marktforschung anderer Unternehmen aufbereiten. Dazu arbeitet Telefónica mit dem Marktforscher GfK zusammen. Durch die neue Technik lässt sich genau erfassen, welche Kunden wie lange welche Geschäfte besuchen und vor welchem Schaufenster sie stehen bleiben. Diese Informationen werden dann mit Angaben über Alter und Geschlecht des Kunden gekoppelt, um Unternehmen aktuelle Marketingdaten verkaufen zu können. Solche Profile könnten für Handelshäuser interessant sein, die eine neue Filiale planen. Die Nutzer sollen dabei anonym bleiben, indem die Bewegungsdaten von Informationen wie Namen und Telefonnummern getrennt behandelt werden. Im Zweifel Anbieterwechsel Ein Sprecher von Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) sagte in Berlin, das Ministerium sei nach einer Prüfung des Telekommunikationsgesetzes zu dem Schluss gekommen, dass der Handel mit Standortdaten verboten sei. Es handele sich nicht um einen Dienst mit Zusatznutzen. Dies gelte auch für anonymisierte Daten. Das Ministerium gehe davon aus, „dass die Bundesnetzagentur entsprechende Schritte einleiten wird“. Verbraucherministerin Aigner sagte, es gebe für Kunden, die sich den Datenhandel nicht gefallen lassen wollten, „immer noch ein ganz einfaches Mittel: Anbieterwechsel.“ Sie fügte hinzu, was die Datenweitergabe angehe, gelte immer der Grundsatz der Einwilligung. Diese Einwilligung dürfe „nicht irgendwo in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ versteckt sein, sondern müsse separat erteilt werden. Nach Recherchen der ARD-„Tagesschau“ enthalten Handyverträge auf der O2-Webseite allerdings eine Einwilligungsklausel, mit der die Kunden die Nutzung ihrer Standortdaten erlauben. Standortdaten leicht abrufbar Der Datenschutzbeauftragte Schaar sprach in der „Berliner Zeitung“ von einer systematischen Verletzung der Privatsphäre. „Die Bildung von Bewegungsprofilen dürfte in der Zukunft immer mehr an Bedeutung gewinnen“, sagte Schaar voraus. „Durch die starke Verbreitung von Smartphones und anderen Geräten mit mobiler Internetanbindung wird es immer einfacher, Standortdaten zu erheben.“ Wohnort oder Arbeitsplatz des Gerätebesitzers könnten mittels Standortdaten bereits nach kurzer Zeit preisgegeben werden. Das O2-Projekt soll zunächst in Großbritannien starten, danach aber auch in Deutschland umgesetzt werden. Telefónica Deutschland war am Dienstag in Frankfurt am Main an die Börse gegangen. dapd (Politik/Politik)

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Peer-Michael Preß

Peer-Michael Preß – Engagement für die Unternehmerinnen und Unternehmer in der Region seit fast 20 Jahren. Als geschäftsführender Gesellschafter des Unternehmens Press Medien GmbH & Co. KG in Detmold ist er in den Geschäftsfeldern Magazin- und Fachbuchverlag, Druckdienstleistungen und Projektagentur tätig. Seine persönlichen Themenschwerpunkte sind B2B-Marketing, Medien und Kommunikationsstrategien. Sie erreichen Peer-Michael Preß unter: m.press@press-medien.de www.press-medien.de

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