Standesbeamte: Gesetzgeber muss sich mit Leihmutterschaften befassen

Standesbeamte: Gesetzgeber muss sich mit Leihmutterschaften befassen Bad Salzschlirf (dapd). Der Bundesverband deutscher Standesbeamter hält eine Reform des Familienrechts wegen zunehmender, aber in Deutschland verbotener Leihmutterschaften für erforderlich. Standesbeamte müssten sich immer häufiger mit dem Thema befassen, weil die Wunscheltern das im Ausland von einer anderen Frau ausgetragene Kind in das deutsche Personenstandsregister eintragen lassen wollen, sagte Verbandspräsident Jürgen Rast am Freitag bei einer Tagung im osthessischen Bad Salzschlirf. Bei der Eintragung komme es aber wegen des in diesem Punkt restriktiven Familienrechts zu Problemen. Laut deutschem Recht ist Mutter eines Kindes die Frau, die es ausgetragen hat. Das sei in anderen Staaten, teilweise auch innerhalb der EU, anders, betonte Rast. Deshalb habe das Thema auch eine europäische Dimension. „Die Arbeit in den Standesämtern ist heute stark geprägt vom Auslandsbezug“, merkte er an. „Wir werden das Gesetz liberalisieren müssen“, sagte der Gießener Rechtswissenschaftler Christoph Benicke der Nachrichtenagentur dapd. Der Professor für internationales Familienrecht referierte als Experte bei der Verbandstagung der Standesbeamten. In Deutschland sei es nach dem Embryonenschutzgesetz strafbar, eine Frau künstlich zu befruchten, wenn diese bereit ist, ihr Kind nach der Geburt Dritten zu überlassen, erläuterte Benicke. Es sei aber inzwischen gängige Praxis, dass ein deutsches Wunschelternpaar in den Vereinigten Staaten eine Leihmutter beauftragt. Die dort ausgestellte Geburtsurkunde weise sie auch als rechtmäßige Eltern aus, nur werde diese in Deutschland nicht anerkannt. Eine Möglichkeit, wie die Anerkennung der Elternschaft in Deutschland möglich sei, ohne Leihmutterschaften zu erlauben, sei die, ausländischer Geburtsurkunden zu akzeptieren, sagte Benicke. Hierfür bedürfe es eine Reform des Familienrechts und nicht des Embryonenschutzgesetz. „Das haben die Österreicher so geregelt“, merkte der Rechtsexperte an. dapd (Politik/Politik)

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Peer-Michael Preß

Peer-Michael Preß – Engagement für die Unternehmerinnen und Unternehmer in der Region seit fast 20 Jahren. Als geschäftsführender Gesellschafter des Unternehmens Press Medien GmbH & Co. KG in Detmold ist er in den Geschäftsfeldern Magazin- und Fachbuchverlag, Druckdienstleistungen und Projektagentur tätig. Seine persönlichen Themenschwerpunkte sind B2B-Marketing, Medien und Kommunikationsstrategien. Sie erreichen Peer-Michael Preß unter: m.press@press-medien.de www.press-medien.de

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