Religiöse Beschneidung bleibt straffrei

Religiöse Beschneidung bleibt straffrei Berlin (dapd). Die religiöse Beschneidung von Jungen bleibt in Deutschland straffrei: Das Bundeskabinett hat am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzentwurf verabschiedet, wie das Bundesjustizministerium bestätigte. Eine Beschneidung von Jungen ist damit zulässig, wenn sie nach den Regeln der ärztlichen Kunst erfolgt und das Kindeswohl nicht gefährdet. Hintergrund des Gesetzes ist ein Urteil des Kölner Landgerichts, das die Beschneidung eines Jungen als rechtswidrige Körperverletzung gewertet hatte. Die Bundesregierung, aber auch die Fraktionen des Deutschen Bundestages wollen den alten Ritus daher per Gesetz legitimieren und auf diese Weise Rechtssicherheit für Juden und Muslime schaffen. „Der heutige Beschluss des Kabinetts ist bereits ein wichtiges Signal, um die entstandene Verunsicherung zu beseitigen“, sagte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) am Mittwoch in Berlin und fügte hinzu: „Die parlamentarischen Beratungen können jetzt intensiv aufgenommen werden.“ Der Zentralrat der Muslime forderte derweil Nachbesserungen an dem Gesetzentwurf. Der Vorsitzende des Zentralrates der Muslime, Aiman Mazyek, stellte im Bayerischen Rundfunk den Begriff des „Kindeswohlvorbehalts“ infrage. Dieser Punkt sollte noch diskutiert werden. Insgesamt gehe der Gesetzentwurf aber in die völlig richtige Richtung, sagte Mazyek. Damit werde das „unmissverständliche Signal von Deutschland“ ausgehen, dass Juden und Muslime nicht kriminalisiert würden. Außerdem werde wieder Rechtssicherheit geschaffen. Juden und Muslime loben Beschneidungsgesetz „Das ist ein ausgesprochen lebenskluger, ausgewogener und fairer Gesetzentwurf“ sagte der Vorsitzende des Zentralrates der Juden in Deutschland, Dieter Graumann, der „Rheinischen Post“ (Mittwochausgabe). Es werde damit das „entscheidende Signal“ ausgesendet, dass jüdisches und muslimisches Leben in Deutschland weiter willkommen sei. Nach den Vorstellungen von Grünen-Chef Cem Özdemir sollte der Bundestag ohne Fraktionszwang über das neue Beschneidungsgesetz abstimmen. „Die Frage der Beschneidung von Jungen ist keine, die per Mehrheitsbeschluss in Parteien entschieden werden sollte“, sagte Özdemir. Deswegen sei der Vorschlag richtig, die Abstimmung im Parlament vom Fraktionszwang zu befreien. dapd (Politik/Politik)

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Peer-Michael Preß

Peer-Michael Preß – Engagement für die Unternehmerinnen und Unternehmer in der Region seit fast 20 Jahren. Als geschäftsführender Gesellschafter des Unternehmens Press Medien GmbH & Co. KG in Detmold ist er in den Geschäftsfeldern Magazin- und Fachbuchverlag, Druckdienstleistungen und Projektagentur tätig. Seine persönlichen Themenschwerpunkte sind B2B-Marketing, Medien und Kommunikationsstrategien. Sie erreichen Peer-Michael Preß unter: m.press@press-medien.de www.press-medien.de

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