Wirtschaftsexperte warnt Verfassungsrichter vor langem Zögern

Wirtschaftsexperte warnt Verfassungsrichter vor langem Zögern Düsseldorf (dapd). Der Wirtschaftsexperte Peter Bofinger hat das Bundesverfassungsgericht davor gewarnt, die Entscheidung über die Eilanträge gegen den Euro-Rettungsschirm ESM zu lange hinauszuzögern. „Wir haben jetzt schon eine sehr labile Situation im Euro-Raum. Die Risikoaufschläge für Spanien erreichen wieder eine sehr kritische Höhe“, sagte Bofinger der Düsseldorfer „Rheinischen Post“ (Mittwochausgabe) laut Vorabbericht. „Würden die Richter den ESM stoppen oder auf die lange Bank schieben, wäre das ein gravierender Schock für den Euro-Raum“, sagte Bofinger. Die Verfassungsrichter hatten bei der Verhandlung über Eilanträge gegen die jüngsten Gesetze zur Euro-Rettung durchblicken lassen, dass sie sich für eine Entscheidung länger Zeit nehmen wollen als zunächst angenommen. dapd (Politik/Politik)

Karlsruhe will mehr Zeit für Eilentscheidung über Euro-Rettung

Karlsruhe will mehr Zeit für Eilentscheidung über Euro-Rettung Karlsruhe (dapd). Das Bundesverfassungsgericht will sich für seine Entscheidung über die Eilanträge gegen die Gesetze zur Euro-Rettung offenbar länger Zeit nehmen als angenommen. Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle sagte in der Verhandlung am Dienstag in Karlsruhe, eine Alternative zu einer Eilentscheidung binnen drei Wochen wäre ein „Zwischenverfahren“. Dieses würde eine „sehr sorgfältige Prüfung“ der Rechtslage umfassen und könne „zwei oder drei Monate“ dauern. Das Gericht wisse, dass es in dem Augenblick, wo es eine einstweilige Anordnung erlassen werde, in der Auslandspresse sofort heiße: „Euro-Rettung gestoppt!“ Über diese „Gefahr“ sei sich der Zweite Senat im Klaren. Die Richter verhandelten über mehrere Eilanträge gegen die am 29. Juni von Bundestag und Bundesrat beschlossenen Zustimmungsgesetze zum dauerhaften Euro-Rettungsschirm (ESM) und zum Fiskalpakt, der den Euro-Staaten mehr Haushaltsdisziplin auferlegt. Nach dem Willen der Kläger soll das Verfassungsgericht dem Bundespräsidenten vorerst untersagen, diese Gesetze zu unterzeichnen. Diese einstweilige Anordnung würde dann so lange gelten, bis das Gericht die Verfassungsmäßigkeit der Gesetze in einem Hauptsacheverfahren geklärt hat. Zur Entscheidung stehen eine von Ex-Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) vertretene Massenklage von inzwischen 23.000 Bürgern sowie Anträge einer Professorengruppe, des CSU-Bundestagsabgeordneten Peter Gauweiler und der Linken im Bundestag. Letztlich wird gerichtlich geprüft, ob der Bundestag mit seiner Zustimmung zu den weitreichenden Verträgen zur Euro-Rettung seine eigene haushaltspolitische Kontrolle zu stark beschnitten und damit gegen das Grundgesetz verstoßen hat. Die Kläger halten wegen der in Rede stehenden Garantiesumme Deutschlands von 190 Milliarden Euro die Haftungsrisiken für nicht verantwortbar. „Versuchung“ einer einfachen Entscheidung widerstehen Voßkuhle bezeichnete die Entscheidung im Eilverfahren wegen der nötigen Folgenabwägung als „in mehrfacher Hinsicht nicht einfach“. Es gehe um „Zustimmungsgesetze zu völkerrechtlichen Verträgen mit großer politischer Bedeutung“. Voßkuhle sagte weiter, der Senat werde im Eilverfahren keine vorschnelle Lösung suchen und „der Versuchung widerstehen, sein ‚Herz über die ein oder andere Hürde zu werfen‘, sondern mit beiden Füßen auf dem Grundgesetz stehend“ über die Anträge entscheiden. Es sei Aufgabe des Verfassungsgerichts, „den Regeln, die wir uns gegeben haben, auch in den Situationen zur Geltung zu verhelfen, in denen es politisch nicht opportun erscheint und uns besonders viel Mühe und Kraft kostet“. Schäuble warnt vor „Verunsicherung“ in Finanzmärkten Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) warnte am Dienstag hingegen vor einer Verschiebung des ESM über den Juli hinaus. Dies würde weit über Deutschland „erhebliche Verunsicherung“ in den Finanzmärkten bedeuten. Falls die Eilanträge der Kläger Erfolg hätten, könnte dies „zu erheblichen wirtschaftlichen Verwerfungen in der Eurozone“ führen. Fiskalpakt und ESM seien „wichtige Schritte auf dem Weg zu einer europäischen Stabilitätsunion“, sagte der Vertreter der Bundesregierung in Karlsruhe. Mit Blick auf die Euro-Krise betonte Bundesbankpräsident Jens Weidmann in Karlsruhe, selbst eine rasche Ratifizierung des ESM durch Deutschland sei „keine Garantie dafür, dass sich die Krise nicht weiter zuspitzt“. Derzeit sei aber wohl ein späteres Inkrafttreten des ESM von den Finanzmärkten „bereits eingepreist“. Weidmann betonte, beim ESM dürfe es „keine Einfallstore“ für eine Ausweitung des Haftungsrisikos geben. Wirtschaftsforscher Sinn: „Das Fass hat keinen Boden“ Der Wirtschaftsforscher und Chef des Münchner Ifo-Instituts, Hans-Werner Sinn, zeigte sich sehr skeptisch gegenüber den derzeitigen Euro-Rettungsmaßnahmen. Er sprach von der Gefahr, dass dies für Deutschland eine „Vermögensvernichtungsmaschine“ werde. Nach einem „Extremszenario“ könne Deutschland letztlich 771 Milliarden Euro verlieren. „Das Fass hat wirklich keinen Boden“, sagte Sinn. Falls mehrere Länder aus der Währungsunion austreten müssten, gebe es „keinen Weltuntergang, wohl aber Turbulenzen an den Finanzmärkten“. Sinn verwies darauf, dass „die Welt seit dem Krieg über 50 Staatskonkurse erlebt“ habe. Klägeranwalt Dietrich Murswiek betonte, das Gesetzespaket öffne „das Tor zu einer Haftungs- und Transferunion“. Rechtsprofessor Albrecht Schachtschneider ergänzte, die Souveränität der Mitgliedsstaaten werde durch die geplanten Euro-Rettungsgesetze aufgegeben. Die Politik strebe letztlich einen europäischen Bundesstaat an, für den aber in Deutschland eine Volksabstimmung nötig wäre. Das Gericht habe daher eine „historische Verantwortung“. dapd (Politik/Politik)

Karlsruhe will mehr Zeit für Eilentscheidung über Euro-Rettung

Karlsruhe will mehr Zeit für Eilentscheidung über Euro-Rettung Karlsruhe (dapd). Das Bundesverfassungsgericht will sich für seine Entscheidung über die Eilanträge gegen die Gesetze zur Euro-Rettung offenbar länger Zeit nehmen als angenommen. Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle sagte in der Verhandlung am Dienstag in Karlsruhe, eine Alternative zu einer Eilentscheidung binnen drei Wochen wäre ein „Zwischenverfahren“. Dieses würde eine „sehr sorgfältige Prüfung“ der Rechtslage umfassen und könne „zwei oder drei Monate“ dauern. Das Gericht wisse, dass es in dem Augenblick, wo es eine einstweilige Anordnung erlassen werde, in der Auslandspresse sofort heiße: „Euro-Rettung gestoppt!“ Über diese „Gefahr“ sei sich der Zweite Senat im Klaren. Die Richter verhandelten über mehrere Eilanträge gegen die am 29. Juni von Bundestag und Bundesrat beschlossenen Zustimmungsgesetze zum dauerhaften Euro-Rettungsschirm (ESM) und zum Fiskalpakt, der den Euro-Staaten mehr Haushaltsdisziplin auferlegt. Nach dem Willen der Kläger soll das Verfassungsgericht dem Bundespräsidenten vorerst untersagen, diese Gesetze zu unterzeichnen. Diese einstweilige Anordnung würde dann so lange gelten, bis das Gericht die Verfassungsmäßigkeit der Gesetze in einem Hauptsacheverfahren geklärt hat. Zur Entscheidung stehen eine von Ex-Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) vertretene Massenklage von inzwischen 23.000 Bürgern sowie Anträge einer Professorengruppe, des CSU-Bundestagsabgeordneten Peter Gauweiler und der Linken im Bundestag. Letztlich wird gerichtlich geprüft, ob der Bundestag mit seiner Zustimmung zu den weitreichenden Verträgen zur Euro-Rettung seine eigene haushaltspolitische Kontrolle zu stark beschnitten und damit gegen das Grundgesetz verstoßen hat. Die Kläger halten wegen der in Rede stehenden Garantiesumme Deutschlands von 190 Milliarden Euro die Haftungsrisiken für nicht verantwortbar. „Versuchung“ einer einfachen Entscheidung widerstehen Voßkuhle bezeichnete die Entscheidung im Eilverfahren wegen der nötigen Folgenabwägung als „in mehrfacher Hinsicht nicht einfach“. Es gehe um „Zustimmungsgesetze zu völkerrechtlichen Verträgen mit großer politischer Bedeutung“. Voßkuhle sagte weiter, der Senat werde im Eilverfahren keine vorschnelle Lösung suchen und „der Versuchung widerstehen, sein ‚Herz über die ein oder andere Hürde zu werfen‘, sondern mit beiden Füßen auf dem Grundgesetz stehend“ über die Anträge entscheiden. Es sei Aufgabe des Verfassungsgerichts, „den Regeln, die wir uns gegeben haben, auch in den Situationen zur Geltung zu verhelfen, in denen es politisch nicht opportun erscheint und uns besonders viel Mühe und Kraft kostet“. Schäuble warnt vor „Verunsicherung“ in Finanzmärkten Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) warnte am Dienstag hingegen vor einer Verschiebung des ESM über den Juli hinaus. Dies würde weit über Deutschland „erhebliche Verunsicherung“ in den Finanzmärkten bedeuten. Falls die Eilanträge der Kläger Erfolg hätten, könnte dies „zu erheblichen wirtschaftlichen Verwerfungen in der Eurozone“ führen. Fiskalpakt und ESM seien „wichtige Schritte auf dem Weg zu einer europäischen Stabilitätsunion“, sagte der Vertreter der Bundesregierung in Karlsruhe. Mit Blick auf die Euro-Krise betonte Bundesbankpräsident Jens Weidmann in Karlsruhe, selbst eine rasche Ratifizierung des ESM durch Deutschland sei „keine Garantie dafür, dass sich die Krise nicht weiter zuspitzt“. Derzeit sei aber wohl ein späteres Inkrafttreten des ESM von den Finanzmärkten „bereits eingepreist“. Weidmann betonte, beim ESM dürfe es „keine Einfallstore“ für eine Ausweitung des Haftungsrisikos geben. Wirtschaftsforscher Sinn: „Das Fass hat keinen Boden“ Der Wirtschaftsforscher und Chef des Münchner Ifo-Instituts, Hans-Werner Sinn, zeigte sich sehr skeptisch gegenüber den derzeitigen Euro-Rettungsmaßnahmen. Er sprach von der Gefahr, dass dies für Deutschland eine „Vermögensvernichtungsmaschine“ werde. Nach einem „Extremszenario“ könne Deutschland letztlich 771 Milliarden Euro verlieren. „Das Fass hat wirklich keinen Boden“, sagte Sinn. Falls mehrere Länder aus der Währungsunion austreten müssten, gebe es „keinen Weltuntergang, wohl aber Turbulenzen an den Finanzmärkten“. Sinn verwies darauf, dass „die Welt seit dem Krieg über 50 Staatskonkurse erlebt“ habe. Klägeranwalt Dietrich Murswiek betonte, das Gesetzespaket öffne „das Tor zu einer Haftungs- und Transferunion“. Rechtsprofessor Albrecht Schachtschneider ergänzte, die Souveränität der Mitgliedsstaaten werde durch die geplanten Euro-Rettungsgesetze aufgegeben. Die Politik strebe letztlich einen europäischen Bundesstaat an, für den aber in Deutschland eine Volksabstimmung nötig wäre. Das Gericht habe daher eine „historische Verantwortung“. dapd (Politik/Politik)

Altkanzler Schröder hält Euro-Schuldenkrise für überwindbar

Altkanzler Schröder hält Euro-Schuldenkrise für überwindbar München (dapd). Der frühere Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) sieht eine positive Entwicklung bei der Euro-Schuldenkrise. Schröder sagte am Dienstag dem Bayerischen Fernsehen: „Ich bin Optimist. Die Krise ist überwindbar.“ Sein Eindruck sei, „dass jetzt endlich Ernst gemacht wird mit der Koordination von Wirtschafts- und Finanzpolitik – und ich hoffe, auch von Sozialpolitik“. Denn dies sei „notwendig, wenn man den Euro auf Dauer stabilisieren will“. Schröder fügte hinzu, die Mahnung von Bundespräsident Joachim Gauck, dass Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) die Krisenpolitik besser erklären müsse, sei zwar richtig. Aber auch Gauck selbst sei hier gefordert. dapd (Politik/Politik)

Bundestags-Sondersitzung zu Spanien am 19. Juli

Bundestags-Sondersitzung zu Spanien am 19. Juli Berlin (dapd). Der Bundestag stimmt nächste Woche in einer Sondersitzung über die geplante europäische Unterstützung für den spanischen Bankensektor ab. Das erfuhr die Nachrichtenagentur dapd am Dienstag aus Parlamentskreisen in Berlin. Demnach soll die Sitzung am 19. Juli um 14.00 Uhr beginnen. Die Parlamentarier müssen dafür die Sommerpause unterbrechen, die eigentlich bis Anfang September dauert. Hintergrund sind die jüngsten Beschlüsse der Eurogruppe. Die Finanzminister der Euro-Länder hatten sich in der Nacht zum Dienstag grundsätzlich darauf geeinigt, dem spanischen Bankensektor Hilfe zukommen zu lassen. Die Institute erhalten bis zu 100 Milliarden Euro, die ersten 30 Milliarden sollen als Notfallhilfe noch im Juli bereitgestellt werden. Ein formaler Beschluss der Eurogruppe ist für den 20. Juli geplant. Laut Gesetz darf Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) in dem Gremium nur dann für die Freigabe von Geld aus den Euro-Rettungsschirmen stimmen oder sich enthalten, wenn der Bundestag dies vorher gestattet. Andernfalls müsste der Minister mit Nein stimmen. Die Opposition stellte für ihre mögliche Unterstützung des Hilfspakets Forderungen. SPD-Haushälter Carsten Schneider sagte „Handelsblatt Online“, die Banken dürften nicht die Bedingungen für das Programm diktieren. „Vor einer Hilfe der Gemeinschaft müssen zwingend die Aktionäre und privaten Gläubiger beteiligt werden“, sagte er. „Das Prinzip, Gewinne werden privatisiert und Risiken sozialisiert, darf sich nicht durchsetzen.“ Grünen-Finanzexperte Gerhard Schick sagte, seine Fraktion werde sich die Konditionen „sehr genau anschauen und davon auch unsere Zustimmung im Bundestag abhängig machen“. Dort, wo der spanische Staat oder die europäischen Rettungsfonds tätig würden, müssten sie auf jeden Fall auch Eigentums- und Kontrollrechte erhalten, sagte er „Handelsblatt Online“. Notwendig seien auch „Auflagen bei Gehältern und Dividenden, damit die Hilfsgelder zur Stabilisierung der Banken genutzt und nicht an Manager oder Aktionäre weitergereicht werden“. dapd (Politik/Politik)

Schavan bewirbt sich erneut um Bundestagsmandat

Schavan bewirbt sich erneut um Bundestagsmandat Stuttgart (dapd). Bundesforschungsministerin Annette Schavan (CDU) will erneut für den Bundestag kandidieren. Der Geschäftsführer des CDU-Kreisverbands Alb-Donau/Ulm, Thomas Schweizer, sagte am Dienstag der Nachrichtenagentur dapd, die 57-Jährige bewerbe sich wieder um das Bundestagsmandat. Einen Gegenkandidaten gebe es bislang nicht. Der Kreisverband entscheide am 25. Januar über die Nominierung. Die frühere Landeskultusministerin, die seit 2005 für den Wahlkreis Alb-Donau/Ulm im Bundestag sitzt, war in ihrem Landesverband mehrfach in die Kritik geraten. Anlass waren etwa angebliche Plagiate in ihrer Doktorarbeit, die derzeit noch von der zuständigen Hochschule untersucht werden. Zudem hatte Schavans Abkehr vom dreigliedrigen Schulsystem kurz nach der verlorenen Landtagswahl in der baden-württembergischen CDU zunächst heftigen Widerstand ausgelöst. Aus Baden-Württemberg will sich auch Schavans Kabinettskollege, Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU), wieder als Kandidat für den Bundestag aufstellen lassen. dapd (Politik/Politik)

Diesmal beneidet Sie niemand

Diesmal beneidet Sie niemand Karlsruhe (dapd). An der Mauer vor der Zugangsschranke des Bundesverfassungsgerichts erinnert am Dienstagmorgen Vieles an eine Beerdigung. Dort steht ein Grabstein in schwarzer Pappe mit der Aufschrift: „Hier ruht: Grundgesetz der BRD. Geboren am 23. Mai 1949, gestorben am 29. Juni 2012“. Der Tod der deutschen Verfassung ist nach Ansicht des Aktionsbündnisses „Direkte Demokratie“ an jenem Tag eingetreten, an dem Bundestag und Bundesrat die Zustimmungsgesetze zu den jüngsten milliardenschweren Euro-Rettungsmaßnahmen beschlossen haben. Nun müssen die Karlsruher Richter darüber befinden. Auch im Sitzungssaal des höchsten deutschen Gerichts ist die Stimmung ernst. Diskutiert wird in dem Verfahren, ob mit dem deutschen Ja zum dauerhaften Euro-Rettungsschirm (ESM) und zum Fiskalpakt die „Souveränität Deutschlands“ aufgegeben wurde. Das meint zumindest der Kläger und Rechtsprofessor Albrecht Schachtschneider, für den die EU nun zur „Schuldenunion“ und „Inflationsgemeinschaft“ wird. Die Ermächtigungen für den ESM, bei dem Deutschland mit 190 Milliarden Euro garantiert, seien „uferlos“, die Haftungsrisiken unverantwortbar. Kläger-Anwalt Dietrich Murswiek weist darauf hin, dass die 190 Milliarden Euro „immerhin mehr als die Hälfte eines Bundeshaushalts“ umfassten. Auch Verfassungsrichter Peter Müller sieht sich zu der Frage veranlasst, ob der Bundestag „seine Budget-Hoheit verliert“ – also die Kompetenz, eigenständig über Einnahmen und Ausgaben zu befinden. Der Bundestag musste letztlich unter enormen Zeitdruck entscheiden. Der Grünen-Abgeordnete Hans-Christian Ströbele meint, viele Parlamentarier hätten am 29. Juni die Dimension ihrer Entscheidung „wohl nicht ganz begriffen“. In der von Ex-Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin vertretenen Massenklage von inzwischen 23.000 Bürgern heißt es dazu, das Parlament habe sich seiner Kontrollmöglichkeiten „entäußert“. „Jeder ahnt, vor welch schwieriger Entscheidung Sie stehen“ Doch ist alles wirklich so dramatisch? Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle scheint da eine eher gelassene Sichtweise zu haben. Es sei sein Eindruck, dass die Bundesregierung beim ESM doch „sehr weitgehend versucht hat, das Parlament ins Spiel zu bringen“. Man müsse diese „Gesamtbetrachtung“ in den Blick nehmen, auch wenn es hier und da „eine Lücke“ geben könne. Was dies nun rechtlich bedeutet, bleibt offen. Voßkuhle hatte zuvor bereits betont, dass die Entscheidungsfindung des Gerichts „in mehrfacher Hinsicht nicht ganz einfach“ sei. Denn da ist ja noch die täglich schärfer werdende Euro-Krise, auf die eine Karlsruher Entscheidung für oder gegen einen ESM-Stopp Auswirkungen haben dürfte. Bundesbank-Präsident Jens Weidmann kann hier den Richtern keine beruhigende Perspektive bieten. Selbst eine rasche Ratifizierung des ESM durch Deutschland wäre „keine Garantie dafür, dass sich die Krise nicht weiter zuspitzt“, meint Weidmann in Karlsruhe. Fast schon Mitleid mit den Verfassungsrichtern äußert Linke-Politiker Gregor Gysi. „Diesmal beneidet Sie niemand“, sagt Gysi zu den acht Richtern des Zweiten Senat. „Jeder ahnt, vor welch schwieriger Entscheidung Sie stehen.“ dapd (Politik/Politik)

Karlsruhe will für Eilentscheidung über Euro-Rettung mehr Zeit

Karlsruhe will für Eilentscheidung über Euro-Rettung mehr Zeit Karlsruhe (dapd). Das Bundesverfassungsgericht will die Eilanträge gegen die Gesetze zur Euro-Rettung in Ruhe prüfen und sich dafür offenbar länger Zeit lassen. Statt einer schnellen Entscheidung binnen drei Wochen sei auch eine „sehr sorgfältige Prüfung“ der Rechtslage denkbar, was dann aber Monate dauern könne, sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle am Dienstag während der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe. Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) pochte hingegen auf einen zügigen Richterspruch. Sonst sei weit über Deutschland hinaus eine „erhebliche Verunsicherung in den Märkten“ zu befürchten. Der Zweite Senat verhandelte am Dienstag über mehrere Eilanträge gegen die am 29. Juni vom Bundestag beschlossenen Zustimmungsgesetze zum dauerhaften Euro-Rettungsschirm (ESM) und zum Fiskalpakt, der den Euro-Staaten eine strengere Haushaltsdisziplin auferlegt. Zur Entscheidung stehen eine von Ex-Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) vertretene Massenklage von inzwischen 23.000 Bürgern sowie Anträge einer Professorengruppe, des CSU-Bundestagsabgeordneten Peter Gauweiler und der Linken im Bundestag. Nach dem Willen der Kläger soll das Verfassungsgericht dem Bundespräsidenten vorerst untersagen, diese Gesetze zu unterzeichnen. Diese einstweilige Anordnung würde dann so lange gelten, bis das Gericht die Verfassungsmäßigkeit der Gesetze in einem Hauptsacheverfahren geklärt hat. Letztlich wird gerichtlich geprüft, ob der Bundestag mit seiner Zustimmung zu den weitreichenden Verträgen zur Euro-Rettung seine eigene haushaltspolitische Kontrolle zu stark beschnitten und damit gegen das Grundgesetz verstoßen hat. Die Kläger halten wegen der in Rede stehenden Summen von mehreren hundert Milliarden Euro die eingegangenen Haftungsrisiken für nicht verantwortbar. Bisher hieß es, dass der Senat schon in „wenigen Wochen“ über die Eilanträge entscheiden werde. Voßkuhle betonte aber nun, das Gericht wisse, dass es in dem Augenblick, wo es eine einstweilige Anordnung erlassen werde, in der Auslandspresse sofort heiße: „Euro-Rettung gestoppt!“ Über diese „Gefahr“ sei sich der Senat im Klaren. „Versuchung“ einer einfachen Entscheidung widerstehen Voßkuhle bezeichnete die Entscheidung des Gerichts im Eilverfahren wegen der nötigen Folgenabwägung als „in mehrfacher Hinsicht nicht einfach“. Man werde aber „der Versuchung widerstehen, sein ‚Herz über die ein oder andere Hürde zu werfen‘, sondern mit beiden Füßen auf dem Grundgesetz stehend“ über die Anträge entscheiden. In der Politik erforderten Krisen oft ungewöhnliche Maßnahmen, fügte Voßkuhle hinzu. Es sei jedoch Aufgabe des Verfassungsgerichts, „den Regeln, die wir uns gegeben haben, auch in den Situationen zur Geltung zu verhelfen, in denen es politisch nicht opportun erscheint und uns besonders viel Mühe und Kraft kostet“. Voßkuhle betonte: „Europa fordert den demokratischen Verfassungsstaat ebenso wie der demokratische Verfassungsstaat Europa fordert.“ Schäuble mahnt Finanzminister Schäuble warnte hingegen vor einer Verschiebung des ESM über den Juli hinaus. Dies würde weit über Deutschland „erhebliche Verunsicherung in den Märkten bedeuten“. Falls die Eilanträge der Kläger Erfolg hätten, könnte dies „zu erheblichen wirtschaftlichen Verwerfungen in der Eurozone“ führen. Fiskalpakt und ESM seien „wichtige Schritte auf dem Weg zu einer europäischen Stabilitätsunion“. Bundesbank-Präsident Jens Weidmann sagte hingegen, selbst eine rasche Ratifizierung des ESM durch Deutschland wäre „keine Garantie dafür, dass sich die Krise nicht weiter zuspitzt“. Klägeranwalt Dietrich Murswiek hielt entgegen, das Gesetzespaket öffne „das Tor zu einer Haftungs- und Transferunion“. Rechtsprofessor Albrecht Schachtschneider ergänzte, die Souveränität der Mitgliedsstaaten werde durch die geplanten Euro-Rettungsgesetze aufgegeben. Die Politik strebe letztlich einen europäischen Bundesstaat an, für den aber in Deutschland eine Volksabstimmung nötig wäre. Das Gericht habe eine „historische Verantwortung für das Recht“. Gysi zu Richtern: „Diesmal beneidet Sie niemand“ Linke-Politiker Gregor Gysi sagte, das Bundesverfassungsgericht habe bislang noch nie durch eine einstweilige Anordnung einem Bundespräsidenten verboten, ein Gesetz zu unterzeichnen. Das Gericht stehe damit vor einer neuen und erstmaligen Entscheidung. „Diesmal beneidet Sie niemand“, sagte Gysi zu den acht Richtern des Zweiten Senats. „Jeder ahnt, vor welche schwieriger Entscheidung Sie stehen.“ dapd (Politik/Politik)

Kalbsrücken und Hochmotorisiertes

Kalbsrücken und Hochmotorisiertes Stuttgart (dapd-bwb). Am Tag des royalen Besuchs von Fürst Albert II. und Charlène von Monaco in Stuttgart herrscht in der Villa Reitzenstein – dem Amtssitz des baden-württembergischen Ministerpräsidenten – Aufregung. Winfried Kretschmann (Grüne) läuft nervös zum Eingangsbereich des Hauses, zahlreiche Wirtschaftsvertreter haben sich in einem großen Saal nebeneinander aufgestellt, auch seine Frau Gerlinde ist da – gleich reist das Fürstenpaar an. Doch der Ministerpräsident kommt vom Eingang wieder zurück. „Falscher Alarm“, sagt er und winkt ab. „Es dauert noch“. Raunen und Entspannung für wenige Minuten im Saal. Das Fürstenpaar Monacos ist auf Deutschlandtour – der erste offizielle Besuch. Die schwäbische Metropole ist am Dienstag die zweite Station und zugleich der Abschluss der Reise. Am Tag zuvor hatten die beiden in Berlin unter anderen Bundespräsident Joachim Gauck getroffen. Fürst beginnt Rede auf Deutsch Seine Rede nach der Ankunft beginnt Albert II. auf Deutsch: Es sei ihm eine „große Freude“ mit seiner Frau hier zu sein. Kretschmann lobt, wie bereits einen Tag zuvor Gauck, das Engagement des Fürsten für den Umweltschutz. Vor dem politischen Treffen hatte sich das Paar Hochmotorisiertem zugewendet, bei einem Besuch im Mercedes-Benz Museum: Eine Polizei-Eskorte mit sechs Motorrädern fährt vor, dahinter folgen dunkle Limousinen – ein Mann steht in Stuttgart hinter einer Absperrung am Museum und zückt seine kleine Kamera. Er hat extra sein rotes T-Shirt angezogen, auf dem der Schriftzug „Monaco“ prangt. Wie er wollen Dutzende Schaulustige die Ankunft des royalen Paares dabei sein. Als das Fürstenpaar am Vormittag aus dem Wagen steigt und über den roten Teppich in das Automobilmuseum schreitet, kommt Glamour-Faktor auf. Charlène trägt ein knielanges, weich fallendes Kleid in Crème. Die Robe ist von Designer Ralph Lauren, wie eine Mitarbeiterin des Palastes sagt. Eine Sonnenbrille sitzt locker auf dem Kopf der Fürstin, sie lächelt scheu – Albert II., Staatsoberhaupt des zweitkleinsten Staats der Welt, strahlt und winkt den Monarchiefans zu. Charlène gibt Autogramm Innerhalb von wenigen Minuten lassen die beiden mehr als 100 Jahre Geschichte der Automobilindustrie an sich vorbeiziehen. Das Paar wird von Baden-Württembergs Finanz- und Wirtschaftsminister Nils Schmid (SPD) und dessen Frau begleitet. Bekannt dürfte Charlène der grünfarbene „Smart“ im Eingangsbereich vorkommen – sie selbst fährt ein solches Modell in weißer Farbe, wie eine Mitarbeiterin des Palastes sagt. Ein Junge erhascht ein Autogramm von der Fürstin. „Ich hab eins, ich hab eins“, ruft er und springt in die Luft – wenig später ist er von Klassenkameradinnen umringt und wird bewundernd beäugt. Draußen kochen die Spekulationen der selbst ernannten Adelsexperten hoch. Warum Charlène so selten lächelt, wird diskutiert. „Ich glaube, sie hat Heimweh“, sagt eine ältere Frau. Die Diagnose ihres Nachbarn fällt kurz und knapp aus: „Eheprobleme.“ Anfang Juli jährte sich die kirchliche Hochzeit von Fürst Albert II. und der ehemaligen Profi-Schwimmerin Charlene Wittstock. Seither heißt die Südafrikanerin Charlène Lynette Grimaldi, Fürstin von Monaco. Der Besuch dient auch dem Knüpfen von Wirtschaftskontakten. Der Bosch-Aufsichtsratsvorsitzende Franz Fehrenbach sagt am Mittag in der Villa Reitzenstein, dass es bei einem Gespräch im Unternehmen mit dem Fürsten am Nachmittag unter anderem um Mobilität in Großstädten gehen sollte. Er glaube, dass in Monaco ein Pilotprojekt für Elektromobilität und saubere Luft gestartet werden könne. Am Abend teilt der Technologiekonzern mit, dass Fürst Albert II. von Monaco eine Absichtserklärung für eine Machbarkeitsstudie durch Bosch zum Thema „Vernetzte Stadt“ für das Fürstentum unterschrieben habe. Das Fürstentum will Lösungen unter anderem für die Bereiche Mobilität, Energie, Gesundheit und Kommunikation umsetzen. Zuvor aber speiste das Adelspaar noch mit den Kretschmanns. Es sollte Kalbsrücken und Blattsalate, wie das Ministerium verlauten ließ. Der Ministerpräsident fasste es kurz und knapp: „Was Gut’s, wir bieten unseren Gäschd immer was Gut’s an.“ dapd (Vermischtes/Politik)

Gedenkstätte Hohenschönhausen muss Besucher abweisen

Gedenkstätte Hohenschönhausen muss Besucher abweisen Berlin (dapd). Die Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen muss wegen zu großem Besucherandrang immer häufiger Besucher abweisen. Es wollten oft mehr Interessierte das ehemalige zentrale Stasi-Gefängnis besichtigen, als hineinpassen, teilte ein Sprecher am Dienstag mit. „Die Gedenkstätte ist immer öfter völlig ausgebucht“, erläuterte Direktor Hubertus Knabe. Allein in diesem Jahr seien deshalb 5.000 Interessierte abgewiesen worden, was sehr bedauerlich sein. Im ersten Halbjahr 2012 besuchten die Gedenkstätte den Angaben zufolge rund 171.000 Menschen. Das seien 6.000 Besucher oder vier Prozent mehr als im ersten Halbjahr 2011. Für das zweite Halbjahr 2012 gebe es derzeit 13 Prozent mehr Anmeldungen als zur gleichen Zeit im Vorjahr. dapd (Politik/Politik)