Kassel/Berlin (dapd). Nach anhaltender Kritik an der Höhe des Hartz-IV-Regelsatzes erhält die Bundesregierung nun Unterstützung vom obersten deutschen Sozialgericht. Die Kasseler Richter befanden die Berechnung der staatlichen Leistung am Donnerstag für verfassungskonform. „Die Höhe des Regelbedarfs für Alleinstehende ist nicht in verfassungswidriger Weise zu niedrig festgesetzt worden“, sagte Senatsvorsitzender Peter Udsching. Das Bundesarbeitsministerium äußerte sich erfreut über die Entscheidung. Mit dem Urteil wiesen Deutschlands oberste Sozialrichter zwei Klagen einer arbeitslosen Frau aus Mannheim ab. Die 54-Jährige hatte geltend zu machen versucht, dass das Existenzminimum durch die neuen Regelleistungen nicht gewährleistet sei, und deutlich mehr Geld verlangt – rund tausend statt der derzeit 374 Euro im Monat. Unter anderem seien die Kosten für Gesundheitsfürsorge, notwendige Versicherungen, Altersfürsorge, Haushaltsreparaturen und kulturelle Veranstaltungen nicht berücksichtigt worden. Die Kasseler Richter kamen jedoch zu dem Schluss, dass die Bundesregierung bei der Neufestsetzung der Leistung zum 1. Januar 2011 weder gegen das Grundrecht auf Menschenwürde noch gegen das Sozialstaatsprinzip verstoßen habe. Es bestehe daher für den Senat keinen Anlass, das Bundesverfassungsgericht um eine neuerliche Prüfung von Hartz IV zu bitten, sagte Udsching. Allerdings liegt die Frage der Verfassungswidrigkeit ohnehin bereits in Karlsruhe. Im April hatte eine Kammer des Sozialgerichts Berlin die neu festgesetzten, seit 2011 geltenden Hartz-IV-Leistungen als zu niedrig gerügt und die Verfassungsrichter um eine Entscheidung gebeten. Die Richter am Bundessozialgericht widersprachen den Berliner Richtern allerdings ausdrücklich. „Die Argumente können nicht überzeugen“, sagte Udsching. Das Bundesarbeitsministerium begrüßte das Urteil. Es sei gut, dass es nun eine Entscheidung der höchsten sozialgerichtlichen Instanz zu diesem umstrittenen Bereich gebe, sagte ein Sprecher des Ministeriums in Berlin. „Das bedeutet ein Plus an Rechtssicherheit für die Verwaltungen, aber auch für die Menschen, die auf Unterstützung der Gemeinschaft angewiesen sind“, sagte er. Kritiker hoffen auf Bundesverfassungsgericht Kritik kam dagegen von der Linken. Deren Vorsitzende Katja Kipping forderte eine Generalrevision von Hartz IV. „Das Hartz-IV-System muss durch eine sanktionsfreie Mindestsicherung ersetzt werden“, sagte sie und forderte eine Erhöhung des Regelsatzes auf mindestens 500 Euro. Sie kritisierte vor allem, dass Langzeitarbeitslose nur wenig Möglichkeiten hätten, soziale und kulturelle Angebote wahrzunehmen. Ähnlich äußerte sich auch der Geschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes, Werner Hesse. „Ich kann mir nicht den Gürtel noch enger schnallen und weniger essen, um einmal ins Kino gehen zu können“, sagte Hesse der Nachrichtenagentur dapd. Das Erwerbslosen Forum Deutschland warf den Kasseler Richtern vor, einen Freibrief für „gewollte Armut bei Erwerbslosen“ zu erteilen. Der Sprecher der Initiative, Martin Behrsing, zeigte sich allerdings optimistisch, dass die verfassungsrechtlichen Bedenken des Berliner Sozialgericht beim Bundesverfassungsgericht Gehör finden würden. (Az.: B 14 AS 153/11 R und B 14 AS 189/11 R) dapd (Politik/Politik)
Kategorie: Politik
Bundessozialgericht hält Hartz-IV-Satz für verfassungskonform
Kassel/Berlin (dapd). Nach anhaltender Kritik an der Höhe des Hartz-IV-Regelsatzes erhält die Bundesregierung nun Unterstützung vom obersten deutschen Sozialgericht. Die Kasseler Richter befanden die Berechnung der staatlichen Leistung am Donnerstag für verfassungskonform. „Die Höhe des Regelbedarfs für Alleinstehende ist nicht in verfassungswidriger Weise zu niedrig festgesetzt worden“, sagte Senatsvorsitzender Peter Udsching. Das Bundesarbeitsministerium äußerte sich erfreut über die Entscheidung. Mit dem Urteil wiesen Deutschlands oberste Sozialrichter zwei Klagen einer arbeitslosen Frau aus Mannheim ab. Die 54-Jährige hatte geltend zu machen versucht, dass das Existenzminimum durch die neuen Regelleistungen nicht gewährleistet sei, und deutlich mehr Geld verlangt – rund tausend statt der derzeit 374 Euro im Monat. Unter anderem seien die Kosten für Gesundheitsfürsorge, notwendige Versicherungen, Altersfürsorge, Haushaltsreparaturen und kulturelle Veranstaltungen nicht berücksichtigt worden. Die Kasseler Richter kamen jedoch zu dem Schluss, dass die Bundesregierung bei der Neufestsetzung der Leistung zum 1. Januar 2011 weder gegen das Grundrecht auf Menschenwürde noch gegen das Sozialstaatsprinzip verstoßen habe. Es bestehe daher für den Senat keinen Anlass, das Bundesverfassungsgericht um eine neuerliche Prüfung von Hartz IV zu bitten, sagte Udsching. Allerdings liegt die Frage der Verfassungswidrigkeit ohnehin bereits in Karlsruhe. Im April hatte eine Kammer des Sozialgerichts Berlin die neu festgesetzten, seit 2011 geltenden Hartz-IV-Leistungen als zu niedrig gerügt und die Verfassungsrichter um eine Entscheidung gebeten. Die Richter am Bundessozialgericht widersprachen den Berliner Richtern allerdings ausdrücklich. „Die Argumente können nicht überzeugen“, sagte Udsching. Das Bundesarbeitsministerium begrüßte das Urteil. Es sei gut, dass es nun eine Entscheidung der höchsten sozialgerichtlichen Instanz zu diesem umstrittenen Bereich gebe, sagte ein Sprecher des Ministeriums in Berlin. „Das bedeutet ein Plus an Rechtssicherheit für die Verwaltungen, aber auch für die Menschen, die auf Unterstützung der Gemeinschaft angewiesen sind“, sagte er. Kritiker hoffen auf Bundesverfassungsgericht Kritik kam dagegen von der Linken. Deren Vorsitzende Katja Kipping forderte eine Generalrevision von Hartz IV. „Das Hartz-IV-System muss durch eine sanktionsfreie Mindestsicherung ersetzt werden“, sagte sie und forderte eine Erhöhung des Regelsatzes auf mindestens 500 Euro. Sie kritisierte vor allem, dass Langzeitarbeitslose nur wenig Möglichkeiten hätten, soziale und kulturelle Angebote wahrzunehmen. Ähnlich äußerte sich auch der Geschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes, Werner Hesse. „Ich kann mir nicht den Gürtel noch enger schnallen und weniger essen, um einmal ins Kino gehen zu können“, sagte Hesse der Nachrichtenagentur dapd. Das Erwerbslosen Forum Deutschland warf den Kasseler Richtern vor, einen Freibrief für „gewollte Armut bei Erwerbslosen“ zu erteilen. Der Sprecher der Initiative, Martin Behrsing, zeigte sich allerdings optimistisch, dass die verfassungsrechtlichen Bedenken des Berliner Sozialgericht beim Bundesverfassungsgericht Gehör finden würden. (Az.: B 14 AS 153/11 R und B 14 AS 189/11 R) dapd (Politik/Politik)
Bundessozialgericht hält Hartz-IV-Satz für verfassungskonform
Kassel/Berlin (dapd). Nach anhaltender Kritik an der Höhe des Hartz-IV-Regelsatzes erhält die Bundesregierung nun Unterstützung vom obersten deutschen Sozialgericht. Die Kasseler Richter befanden die Berechnung der staatlichen Leistung am Donnerstag für verfassungskonform. „Die Höhe des Regelbedarfs für Alleinstehende ist nicht in verfassungswidriger Weise zu niedrig festgesetzt worden“, sagte Senatsvorsitzender Peter Udsching. Das Bundesarbeitsministerium äußerte sich erfreut über die Entscheidung. Mit dem Urteil wiesen Deutschlands oberste Sozialrichter zwei Klagen einer arbeitslosen Frau aus Mannheim ab. Die 54-Jährige hatte geltend zu machen versucht, dass das Existenzminimum durch die neuen Regelleistungen nicht gewährleistet sei, und deutlich mehr Geld verlangt – rund tausend statt der derzeit 374 Euro im Monat. Unter anderem seien die Kosten für Gesundheitsfürsorge, notwendige Versicherungen, Altersfürsorge, Haushaltsreparaturen und kulturelle Veranstaltungen nicht berücksichtigt worden. Die Kasseler Richter kamen jedoch zu dem Schluss, dass die Bundesregierung bei der Neufestsetzung der Leistung zum 1. Januar 2011 weder gegen das Grundrecht auf Menschenwürde noch gegen das Sozialstaatsprinzip verstoßen habe. Es bestehe daher für den Senat keinen Anlass, das Bundesverfassungsgericht um eine neuerliche Prüfung von Hartz IV zu bitten, sagte Udsching. Allerdings liegt die Frage der Verfassungswidrigkeit ohnehin bereits in Karlsruhe. Im April hatte eine Kammer des Sozialgerichts Berlin die neu festgesetzten, seit 2011 geltenden Hartz-IV-Leistungen als zu niedrig gerügt und die Verfassungsrichter um eine Entscheidung gebeten. Die Richter am Bundessozialgericht widersprachen den Berliner Richtern allerdings ausdrücklich. „Die Argumente können nicht überzeugen“, sagte Udsching. Das Bundesarbeitsministerium begrüßte das Urteil. Es sei gut, dass es nun eine Entscheidung der höchsten sozialgerichtlichen Instanz zu diesem umstrittenen Bereich gebe, sagte ein Sprecher des Ministeriums in Berlin. „Das bedeutet ein Plus an Rechtssicherheit für die Verwaltungen, aber auch für die Menschen, die auf Unterstützung der Gemeinschaft angewiesen sind“, sagte er. Kritiker hoffen auf Bundesverfassungsgericht Kritik kam dagegen von der Linken. Deren Vorsitzende Katja Kipping forderte eine Generalrevision von Hartz IV. „Das Hartz-IV-System muss durch eine sanktionsfreie Mindestsicherung ersetzt werden“, sagte sie und forderte eine Erhöhung des Regelsatzes auf mindestens 500 Euro. Sie kritisierte vor allem, dass Langzeitarbeitslose nur wenig Möglichkeiten hätten, soziale und kulturelle Angebote wahrzunehmen. Ähnlich äußerte sich auch der Geschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes, Werner Hesse. „Ich kann mir nicht den Gürtel noch enger schnallen und weniger essen, um einmal ins Kino gehen zu können“, sagte Hesse der Nachrichtenagentur dapd. Das Erwerbslosen Forum Deutschland warf den Kasseler Richtern vor, einen Freibrief für „gewollte Armut bei Erwerbslosen“ zu erteilen. Der Sprecher der Initiative, Martin Behrsing, zeigte sich allerdings optimistisch, dass die verfassungsrechtlichen Bedenken des Berliner Sozialgericht beim Bundesverfassungsgericht Gehör finden würden. (Az.: B 14 AS 153/11 R und B 14 AS 189/11 R) dapd (Politik/Politik)
Bundessozialgericht segnet neue Hartz-IV-Sätze ab
Kassel (dapd). Das Bundessozialgericht (BSG) hält die neuen Hartz-IV-Sätze für verfassungsgemäß. Bei der Neufestsetzung der Regelleistungen zum 1. Januar 2011 habe die Bundesregierung weder gegen das Grundrecht auf Menschenwürde noch gegen das Sozialstaatsprinzip verstoßen, befanden die Kasseler Richter am Donnerstag (Az.: B 14 AS 153/11 R und B 14 AS 189/11 R). „Die Höhe des Regelbedarfs für Alleinstehende ist nicht in verfassungswidriger Weise zu niedrig festgesetzt worden“, sagte Senatsvorsitzender Peter Udsching. Es bestehe daher für den Senat keinen Anlass, das Bundesverfassungsgericht um eine neuerliche Prüfung von Hartz IV zu bitten. Mit dem Urteil wiesen Deutschlands oberste Sozialrichter zwei Klagen einer arbeitslosen Frau aus Mannheim ab. Die 54-Jährige hatte geltend zu machen versucht, dass das Existenzminimum durch die neuen Regelleistungen nicht gewährleistet sei, und deutlich mehr Geld verlangt – rund Tausend statt der derzeit 374 Euro im Monat. Anders als vom Bundesverfassungsgericht gefordert, sei nicht der tatsächliche Bedarf vom Gesetzgeber ermittelt, sondern „ohne Bezug zur Realität“ geschätzt worden. Unter anderem seien die Kosten für Gesundheitsfürsorge, notwendige Versicherungen, Altersfürsorge, Haushaltsreparaturen und kulturelle Veranstaltungen nicht berücksichtigt worden. Sozialgericht Berlin hatte Bedenken Auch Sozialverbände, Gewerkschaften und einzelne Juristen haben die Hartz-IV-Reform als unzureichend kritisiert und eine großzügigere Berechnung gefordert. Das BSG wollte sich dem jedoch nicht anschließen. Ausdrücklich widersprach der Senat auch dem Sozialgericht Berlin, das als bislang einziges Gericht verfassungsrechtliche Bedenken auch gegen das neue Hartz IV angemeldet und deshalb bereits im April das Bundesverfassungsgericht angerufen hatte. „Die Argumente können nicht überzeugen“, sagte Udsching. Karlsruhe hatte die ursprünglichen Regelleistungen – unter anderem aufgrund eines entsprechenden Vorlagebeschlusses des Bundessozialgerichts – Anfang 2010 überprüft und als willkürlich gekippt. Die Verfassungsrichter verlangten eine nachvollziehbarere Berechnung, machten aber keine Vorgaben zur Höhe. Daraufhin beschloss die Bundesregierung nach zähen Verhandlungen neue Hartz-IV-Sätze, die zum 1. Januar 2011 in Kraft traten und nur knapp über den bisherigen Leistungen zum Lebensunterhalt lagen. dapd (Politik/Politik)
Oppermann signalisiert SPD-Zustimmung zu Spanien-Hilfe
Hamburg (dapd). Die SPD zeigt sich grundsätzlich bereit, der Hilfe für Spaniens Banken im Bundestag zuzustimmen. Den Sozialdemokraten gefalle, dass die Brüsseler Verhandlungen „harte Bedingungen“ für Spanien und die angeschlagenen Banken ergeben hätten, sagte SPD-Fraktionsgeschäftsführer Thomas Oppermann am Donnerstag „Spiegel Online“. „Spanien muss sich klar verpflichten, für eine neue, gesunde Bankenstruktur zu sorgen“, betonte er. Die SPD werde bis zur Abstimmung im Bundestag die Konditionen weiter „sorgfältig prüfen“. Oppermann erklärte zugleich, die Kanzlermehrheit müsse bei der Sondersitzung am kommenden Donnerstag (19. Juli) stehen. Wenn Regierungschefin Angela Merkel diese verpasse, „bedeutet das eine weitere Erosion ihrer Kanzlerschaft.“ dapd (Politik/Politik)
Neonazi von Freiburger Gericht freigesprochen
Freiburg (dapd). Ein wegen versuchten Totschlags in drei Fällen angeklagter Neonazi ist in Freiburg freigesprochen worden. Die 1. Kammer des Landgerichts sei nicht wirklich überzeugt davon, dass der 29-Jährige bewusst in eine Gruppe vermummter Antifaschisten hineingefahren sei, sagte die Vorsitzende Richterin Eva Kleine-Cosack am Donnerstag. Der Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“ habe auch für Neonazis zu gelten. Bei dem Vorfall im vergangenen Oktober auf einem Parkplatz bei Riegel (Kreis Emmendingen) war ein 21-Jähriger schwer verletzt worden. „Justitia ist nicht auf dem rechten Auge blind“, betonte die Richterin. Aber das Gericht habe ohne Ansehen der Person zu urteilen. „Dass der Angeklagte Neonazi ist, hat in diesem Verfahren keine Bedeutung.“ Es reiche nicht aus, es für möglich zu halten, dass der einschlägig Vorbestrafte den Tod seiner politischen Gegner in Kauf genommen habe, sagte Kleine-Cosack bei der Urteilsbegründung. Der wegen Volksverhetzung und gefährlicher Körperverletzung vorbestrafte 29-Jährige war mit seinem Auto mit Vollgas in die Gruppe von fünf schwarz Vermummten gefahren, die ihn von dem Parkplatz vertreiben wollten. Das Urteil wurde im Gerichtssaal von der linken Szene mit Unmut aufgenommen. Bereits Staatsanwalt Florian Rink hatte in seinem Plädoyer am Montag von einem schwierigen Verfahren gesprochen. Außer Frage steht wohl, dass die kleine Gruppe Linksgerichteter – mit Sturmhauben und Pfefferspray – nicht in friedlicher Absicht auf den im Auto Wartenden zukam. Der junge Mann fungierte als Schleuser für eine rechte Solidaritätsparty in den Weinbergen und könnte in einer überzogenen Notwehrreaktion, einem sogenannten Notwehrexzess, in die Gruppe hineingefahren sein. Eine falsche Reaktion des führenden Mitglieds der Kameradschaft „Südsturm Baden“ unter Einwirkung von Angst und Schrecken sei nicht auszuschließen, befand das Gericht. Außerdem kam die Kammer unter Einbeziehung von Gutachtern und Rechtsmedizin zu dem Ergebnis, dass das schwer verletzte Opfer auf das Auto des Rechtsextremen aufgesprungen ist und nicht angefahren wurde. Dafür spreche unter anderem, dass es keinerlei Verletzungen an den Unterschenkeln gebe. Alle fünf Personen auf der Straße hätten genügend Zeit gehabt, sich rechtzeitig in Sicherheit zu bringen. Davon habe auch der flüchtende Neonazi mit einiger Berechtigung ausgehen müssen. Die Staatsanwaltschaft hatte eine dreijährige Gefängnisstrafe wegen versuchten Totschlags und Körperverletzung gefordert. Staatsanwalt Rink will das Urteil prüfen und sagte, eine Revision sei nicht ausgeschlossen. Der Anwalt des Opfers kündigte noch im Gerichtssaal Revision an. dapd (Politik/Politik)
Bundeswehr bestellt weniger Puma-Panzer als geplant
Berlin/Düsseldorf (dapd). Das Verteidigungsministerium hat einen Milliardenauftrag für die beiden deutschen Rüstungskonzerne Rheinmetall und Krauss-Maffei Wegmann abgespeckt. Die Bundeswehr bestellt statt 405 nur noch 350 Schützenpanzer vom Typ Puma, wie das Ministerium am Donnerstag in Berlin mitteilte. Ministerium und Firmen schlossen einen entsprechenden Änderungsvertrag ab. Ursprünglich hatte der Vertrag ein Volumen von mehr als drei Milliarden Euro. Die Schützenpanzer sollen von 2014 bis 2020 an die Bundeswehr ausgeliefert werden. Der Puma wird das bisherige Hauptwaffensystem der Panzergrenadiertruppe, den 1971 eingeführten Marder, ablösen. Derzeit werden die ersten Serienfahrzeuge noch getestet. Ein Rheinmetall-Sprecher sagte, für das Geschäft habe diese Abbestellung kaum Relevanz. Sie mache im Jahr weniger als ein Prozent des Umsatzes aus. In diesem Jahr will Rheinmetall 2,5 Milliarden Euro erlösen. Außerdem hätten sich Ministerium und Unternehmen schon im vergangenen Jahr darauf geeinigt, fügte der Sprecher hinzu. Deswegen sei diese Änderung bereits zum Jahreswechsel im Auftragsbestand berücksichtigt worden. Verteidigungsminister Thomas de Maizière (CDU) lobte die Einigung. „Mit der Unterzeichnung haben wir in beispielhafter Weise auf die Neuausrichtung der Bundeswehr reagiert“, sagte de Maizière. „Kooperation ist keine Einbahnstraße, sie muss auch flexibel mit Bedarfsanpassungen umgehen können.“ dapd (Politik/Politik)
Auch Nebenklage geht beim Becker-Urteil in die Revision
Stuttgart (dapd). Nach der Verteidigung hat nun auch die Nebenklage das Urteil im Prozess gegen die frühere RAF-Terroristin Verena Becker angefochten. In dem Verfahren um den Mordanschlag auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback im Jahr 1977 habe jetzt auch die Nebenklage um Sohn Michael Buback Revision eingelegt, sagte ein Sprecher des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgarts am Donnerstag auf dapd-Anfrage. Becker war am vergangenen Freitag wegen Beihilfe zu dem Attentat zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt worden. Im Rahmen eines Härteausgleichs sollten wegen einer früheren Verurteilung zweieinhalb Jahre der Strafe als verbüßt gelten. Die Revision des Nebenklage-Anwalts Jens Rabe wurde nach Angaben des Gerichtssprechers am Donnerstag eingelegt, die Revision der Verteidigung sei bereits am Dienstag beim OLG Stuttgart eingegangen und wurde am Mittwoch öffentlich. Das Urteil im jüngsten RAF-Prozess um das 35 Jahre zurückliegende Buback-Attentat muss damit vom Bundesgerichtshof überprüft werden. Der BGH wird sich voraussichtlich aber erst in mehreren Monaten mit der Sache befassen können. Denn zunächst muss der 6. Strafsenat des OLG sein Urteil schriftlich abfassen, was „mehrere Wochen, wenn nicht sogar Monate in Anspruch nehmen wird“, wie Gerichtssprecher Matthias Merz sagte. Der BGH wird dann prüfen, ob es in dem Urteil Rechtsfehler gibt. Nach Auffassung des Stuttgarter Gerichts hat Becker „psychische Beihilfe“ zu dem Dreifachmord an Buback und seinen beiden Begleitern am 7. April 1977 geleistet. Das OLG sah als erwiesen an, dass Becker die Entscheidung für das Attentat im Beisein der späteren Täter „mitbestimmt“ und die Täter in ihrem Tatentschluss „wissentlich und willentlich“ bestärkt habe. Becker hatte vor Gericht jegliche Beteiligung an dem Attentat bestritten. Beckers Verteidiger Hans Wolfgang Euler sagte am Mittwoch: „Uns überzeugt das Urteil wegen psychischer Beihilfe nicht.“ Die Bundesanwaltschaft akzeptiert hingegen das Urteil. Mit seinem Strafmaß sei das OLG weitgehend dem Antrag der Bundesanwaltschaft gefolgt, die wegen Beihilfe zum Mord eine Haftstrafe von viereinhalb Jahren gefordert hatte. Der Sprecher des Generalbundesanwalts, Marcus Köhler, sagte am Donnerstag auf dapd-Anfrage, das Gericht habe „die Schuldfrage in unserem Sinne entschieden“. Die Bundesanwaltschaft war in ihrem Plädoyer von ihrem ursprünglichen schärferen Anklagevorwurf der Mittäterschaft abgerückt. Rechtsanwalt Euler verwies hingegen darauf, dass das OLG nach 21 Monaten Prozessdauer nicht habe klären können, welche beiden RAF-Terroristen auf dem Motorrad saßen, von dem aus Buback und seine Begleiter in Karlsruhe erschossen wurden. Wenn aber „die Täter unbekannt“ seien, wie könne man dann Becker vorwerfen, diese unterstützt zu haben, fragte Euler. Dies sei „eine Art der Beweisführung, die in einem Strafprozess nichts zu suchen hat“, betonte Euler. Es werde damit vor dem BGH letztlich um „Rechtsfragen“ gehen. Nebenkläger Michael Buback sagte am Donnerstag, er selbst habe zwar nach der Urteilsverkündung betont, dass er keine Revision anstrebe. Aber seine Rechtsanwälte hätten hier die juristische Sachkenntnis. Die Nebenklage-Anwälte hätten „einen erheblichen Handlungsspielraum, und wenn die das tun, werden sie ihre Gründe haben“, sagte Buback auf dapd-Anfrage. Anwalt Rabe war am Donnerstag für eine Stellungnahme zunächst nicht zu erreichen. Mit dem Urteil war nach mehr als eineinhalb Jahren ein Mammutprozess zu Ende gegangen. Seit September 2010 war an 97 Sitzungstagen verhandelt worden. Es wurden 165 Zeugen vom Gericht vernommen und 8 Sachverständige gehört. Bisher waren wegen des Buback-Attentats die früheren RAF-Terroristen Christian Klar, Knut Folkerts und Brigitte Mohnhaupt als „Mittäter“ verurteilt worden. Gegen Günter Sonnenberg, der ursprünglich ebenfalls als verdächtig galt, war das Verfahren eingestellt worden. dapd (Politik/Politik)
Richter weisen Klage auf 20 Cent mehr Hartz IV ab
Kassel (dapd). Arbeitslose können sich nicht dagegen wehren, wenn Jobcenter bei der Hartz-IV-Berechnung Rundungsfehler machen. Das Bundessozialgericht (BSG) wies am Donnerstag die Klage einer Frau aus Thüringen, die deshalb 20 Cent mehr Geld verlangt hatte, als unzulässig zurück. Für Hartz-IV-Klagen die sich ausschließlich um das Auf- und Abrunden der Leistung und damit um Cent-Beträge drehen, bestehe kein Rechtsschutzbedürfnis, entschied der Senat. Ob es auch grundsätzlich eine Bagatellgrenze für Klagen vor den Sozialgerichten gibt, entschieden die Richter aber nicht (Az.: B 14 AS 35/12 R). Bis zur Hartz-IV-Reform 2011 mussten die Jobcenter bei den Leistungen zum Lebensunterhalt und den Kosten der Unterkunft eigentlich immer volle Euro-Beträge auszahlen. Standen bei der Summe aus beiden Beträgen 49 Cent hinter dem Komma, war abzurunden. Ab 50 Cent musste aufgerundet werden. Doch offenbar wegen eines Problems in der benutzten Software der Arbeitsagentur verzichteten die Jobcenter vielerorts auf das Runden. „Das ist massenhaft nicht gemacht worden und betrifft Millionen von Arbeitslosengeld-II-Empfängern“, sagte Klägeranwalt Scot Möbius. „Wenn das nicht eingeklagt werden kann, ist die gesetzliche Regelung ein zahnloser Tiger.“ Nach Angaben des Bundessozialgerichts sind bundesweit noch zahlreiche Verfahren zu dieser Frage bei den Sozialgerichten anhängig. Mit dem Urteil dürften sie sich erledigt haben. Neue Klagen sind dagegen nicht mehr zu erwarten: Seit 2011 schreiben die Hartz-IV-Gesetze vor, dass die Leistungen auf den Cent genau auszuzahlen sind – gerundet werden muss nur noch, wenn sich bei den Leistungen zum Lebensunterhalt ein Betrag mit mehr als zwei Stellen hinter dem Komma ergibt. dapd (Politik/Politik)
Sachsen will Affäre um Geheimakte schnell aufklären
Dresden (dapd-lsc). Nach dem Rücktritt des sächsischen Verfassungsschutzchefs Reinhard Boos wegen einer möglicherweise zurückgehaltenen Geheimakte dringt der Dresdner Landtag auf schnelle Aufklärung. Es sei skandalös, dass die Existenz der Akte erst in dieser Woche bekannt geworden sei, sagte der Vorsitzende der Parlamentarischen Kontrollkommission (PKK) des Landtags, Günther Schneider (CDU), am Donnerstag nach einer Sondersitzung des Gremiums der Nachrichtenagentur dapd. Innenminister Markus Ulbig (CDU) und Boos sollen am Freitag (13. Juli) in einer weiteren PKK-Sitzung Auskunft über den Vorgang geben. Ulbig hatte am Mittwoch im Landtag den Rücktritt von Boos und dessen Versetzung zum 1. August bekannt gegeben. Boos hatte laut Ministerium um die Versetzung gebeten, weil in seiner Behörde eine unbekannte Geheimakte zu den Ermittlungen gegen die Zwickauer Terrorzelle „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) aufgetaucht war. Die Akte fehlte bei der bereits abgeschlossenen Untersuchung der PKK zum NSU-Komplex. Das Gremium rollt den Fall nun wieder neu auf. Die Akte enthält etwa 100 nicht durchnummerierte Seiten über eine Telefonüberwachung des Bundesverfassungsschutzes im Jahr 1998. PKK-Mitglied Kerstin Köditz sagte auf Anfrage, eine der wichtigsten Fragen sei, wieso Sachsens Verfassungsschutz über Abhörprotokolle des Bundesverfassungsschutzes verfüge. Bislang habe Ulbig stets nur von einer Zusammenarbeit des Landesverfassungsschutzes mit dem Thüringer Verfassungsschutz gesprochen. Boos und Ulbig sollen zudem Auskunft über die Aktenführung der Behörde und die mutmaßlich verantwortlichen Mitarbeiter für den Skandal geben. Ulbig will einen Sonderbeauftragten einsetzen, der den brisanten Fall aufklärt. Zunächst müssten aber die genauen Aufgaben des Beauftragten definiert werden, der in den „nächsten Tagen“ präsentiert werden soll, sagte Ulbigs Sprecher Frank Wend. Boos und Ulbig hatten stets erklärt, alle Akten zum NSU vorgelegt zu haben. Für die fehlgeschlagenen Ermittlungen zu der Terrorzelle macht der Minister vor allem den federführenden Thüringer Verfassungsschutz verantwortlich. Boos stärkte Ulbig stets den Rücken. PKK-Mitglied Köditz bezweifelt die Notwendigkeit des Rücktritts von Boos. „Die gefundene Akte war maximal ein Anlass, aber kein Rücktrittsgrund“, sagte sie. Der Inhalt der Geheimakte rechtfertige jedenfalls keine Versetzung. Wend verwies darauf, dass Boos aus Enttäuschung über das Fehlverhalten seiner Mitarbeiter das Amt aufgegeben habe. „Diese Entscheidung hat Herr Boos für sich getroffen“, betonte der Ministeriumssprecher. dapd (Politik/Politik)