Berlin (dapd). Die Bundes-CDU ist offenbar über Monate hinweg Tausenden gefälschten Twitter-Zugängen auf den Leim gegangen. Es seien „eindeutig“ eine Reihe von sogenannten Fake-Accounts identifiziert worden, hieß es am Freitag auf dapd-Anfrage aus der CDU-Zentrale in Berlin. Diese hatten Ende April zu einem rasanten Follower-Anstieg um rund 5.000 auf gut 25.000 geführt. Sie wurden inzwischen vom Onlinedienst auf Bitten der CDU aber wieder gelöscht. Zuvor war über einen bewussten Zukäufe von solchen gefälschten Accounts durch die Christdemokraten spekuliert worden, die bei ihrem Onlineauftritt hinter der SPD lagen. Die CDU hat solche Vorwürfe aber stets zurückgewiesen. dapd (Politik/Politik)
Kategorie: Politik
Verfassungsbeschwerde wegen Todessturz von der Gorch Fock
Geilenkirchen (dapd). Der Tod der Kadettin Jenny B. auf dem Marine-Segelschulschiff „Gorch Fock“ bekommt ein weiteres juristisches Nachspiel. Die Eltern der 2008 vor Norderney in die Nordsee gestürzten Soldatin wollen vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. „Wir versprechen uns davon endlich eine Ermittlung, die ordentlich und sorgfältig ist“, sagte der Vater, Uwe B., am Freitag der Nachrichtenagentur dapd. Die damals 18-jährige Jenny B. war bei einer Ausbildungsfahrt auf der Bark in der Nacht zum 4. September 2008 vor Norderney in die Nordsee gestürzt und ertrunken. Die genauen Todesumstände sind bis heute ungeklärt. Der Tod seiner Tochter müsse unter Berücksichtigung aller Fakten und Einvernahme aller Zeugen aufgeklärt werden, sagte der Vater. Die Anwaltskanzlei der Eltern bestätigte, dass die Verfassungsbeschwerde eingereicht worden sei. „Das Dokument ist persönlich in Karlsruhe abgegeben worden“, sagte eine Mitarbeiterin der Rechtsanwaltskanzlei Rainer Dietz in Aachen auf dapd-Anfrage. Das Bundesverfassungsgericht konnte am Freitag den Eingang der Beschwerdeschrift zunächst nicht bestätigen. Die Post werde noch gesichtet, sagte eine Gerichtssprecherin der dapd. Mit einer offiziellen Eingangsbestätigung sei nicht vor Montag zu rechnen. Auch über das weitere Verfahren konnte sie keine Angaben machen. Medienberichten zufolge soll das Dokument mehr als 100 Seiten umfassen. Die Eltern von Jenny B. waren bislang in allen Instanzen mit ihren Anzeigen und Klagen gescheitert. Zuletzt hatte das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig ein Klageerzwingungsverfahren der Eltern abgewiesen. Sie hatten gefordert, erneut strafrechtlicher Ermittlungen gegen den damaligen Kommandanten und den Bordarzt des Dreimasters einzuleiten. Die Karlsruher Richter sollen nun prüfen, ob das Urteil der OLG Schleswig dem Rechtsstaatsprinzip entspricht oder die Grundrechte der Kläger unverhältnismäßig einschränkt wurden. Die „Gorch Fock“ war in den vergangenen Jahren immer wieder in die Schlagzeilen geraten. Nachdem am 7. November 2010 eine weitere Kadettin nach dem Sturz aus der Takelage des Segelschulschiffs starb, wurde die Ausbildung auf der „Gorch Fock“ unterbrochen. Bei der Untersuchung bescheinigte der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages, Helmut Königshaus, dass es auf dem Schiff zu „Führungsdefiziten und Sicherheitslücken“ gekommen sei. Derzeit liegt das Schiff zur umfangreichen Reparatur in einer Werft in Elsfleth bei Bremen. Der Ausbildungsbetrieb an Bord soll nach Angaben der Marine noch in diesem Jahr wieder aufgenommen werden. Der Dreimaster war 2011 aus dem Betrieb genommen worden. (Aktenzeichen des letzen Urteils: Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Aktenzeichen 1 Ws 183/12 (97/12) und 1 Ws 203/12 (113/12) dapd (Politik/Politik)
Tagesmütter brauchen eine Genehmigung
Karlsruhe (dapd-nrw). Tagesmütter brauchen eine Genehmigung, wenn sie Kinder in ihrer Wohnung betreuen. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Freitag entschieden. Nach dem Urteil ist eine bezahlte Kinderbetreuung in den eigenen vier Wänden eine gewerbliche Nutzung und kein bloßer privater Gebrauch. Ob der Verwalter oder Vermieter die Genehmigung mit dem Argument verweigern darf, die Kinder seien zu laut, ließ der BGH allerdings aus prozessualen Gründen offen. Dazu sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Krüger in der Urteilsverkündung: „Die Erwartungen sind hoch, aber wir können sie nicht erfüllen.“ Der V. Zivilsenat erklärte aber allgemein, dass die neuen gesetzlichen Vorschriften zu beachten seien, wonach Kinderlärm nicht mit Straßenlärm gleichgesetzt werden darf. Auf der anderen Seite komme es aber auch auf die konkreten Gegebenheiten einer Wohnung an. Möglicherweise könne der Vermieter oder Verwalter auch Auflagen erteilen, meinten die Richter. Im konkreten Streit geht es um eine Wohnungseigentümer-Anlage in Köln. Die Vermieterin und viele Mitbewohner im Haus sind mit der Betreuung der fünf Kinder durch die Tagesmutter auch einverstanden. Nicht jedoch die Eigentümer in der darunter liegenden Parterrewohnung. Auf Einwände dieser einen Familie hatte der Verwalter die Tätigkeit der Tagesmutter untersagt. Die Gemeinschaft der Eigentümer hätte diesen Beschluss anfechten müssen, doch kam das erforderliche Drei-Viertel-Quorum nicht zustande. Damit wurde das Verbot formal gültig. Die Eigentümerin, die der Tagesmutter die Wohnung vermietet hat, hätte diesen Beschluss des Verwalters gerichtlich anfechten müssen, was sie jedoch versäumte. Das hinderte den BGH jetzt an der Entscheidung, ob Kinderlärm ein Verbotsgrund ist. Der Prozess muss also neu geführt werden. Zunächst gilt aber das Verbot des Verwalters. Für das künftige Vorgehen gab der Vorsitzende Richter Krüger den Streitparteien am Freitag eine Anleitung mit auf den Weg. Die Vermieterin, die mit der Tätigkeit der Tagesmutter einverstanden ist, müsse sich zunächst um eine Zustimmung zu dieser gewerblichen Nutzung bemühen. Einen entsprechenden Antrag könne sie beim Verwalter oder den Wohnungseigentümern stellen. Auf dieser Grundlage müsse dann die Entscheidung über die Genehmigung gefällt werden. Wenn dieser Beschluss – von welcher Seite auch immer – angefochten werde, „dann sehen wir uns hier wieder“, sagte der Vorsitzende. (Aktenzeichen: Bundesgerichtshof V ZR 204/11) (www.bundesgerichtshof.de) dapd (Politik/Politik)
Ermittlungen nach Großrazzia im Februar 2011 in Dresden eingestellt
Dresden (dapd). Anderthalb Jahre nach einer umstrittenen Großrazzia in Dresden hat die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen eingestellt. Der Nachweis von Straftaten sei nicht gelungen, teilte die Staatsanwaltschaft Dresden am Freitag mit. In dem Fall waren die Ermittler nach eigenen Angaben dem Verdacht nachgegangen, vom „Haus der Begegnung“ in Dresden aus seien mithilfe eines Mobiltelefons gewaltsame Aktionen gegen Neonazis koordiniert worden. Am 19. Februar hatten Spezialkräfte der Polizei das Haus gestürmt, in dem auch die Linkspartei Büros hat. Gegen 20 Anwesende wurden Verfahren wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung eingeleitet. Hintergrund der Polizeiaktion waren Krawalle am Rande von friedlichen Protesten gegen Neonazis. Die Linkspartei sprach von einem völlig überzogenen Vorgehen und erreichte vor Gericht unter anderem, dass das Land 5.600 Euro Schadensersatz für bei der Razzia angerichtete Schäden zahlen muss. dapd (Politik/Politik)
Sorge um Reformen in Griechenland
Berlin/Brüssel (dapd). Sorge wegen mangelnder Reformbestrebungen in Griechenland: Die vorläufige Bewertung der Troika aus EU-Kommission, Internationalem Währungsfonds und Europäischer Zentralbank über die Umsetzung der Reformen zeichnet ein düsteres Bild. Das Programm sei „erheblich aus der Spur geraten“, sagte ein EU-Diplomat der Freitag der dapd. Die in Düsseldorf erscheinende „Rheinische Post“ berichtete unter Berufung auf Regierungskreise, 210 von rund 300 Sparvorgaben seien nicht erfüllt worden. Das wurde in Brüssel allerdings nicht bestätigt. „Es gibt kein Troika-Dokument mit diesen Zahlen“, hieß es aus EU-Kreisen. Eine vollständige Analyse sei vermutlich erst im September verfügbar. Außerdem gebe es auch durchaus positive Entwicklungen in Athen. Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) mahnte, zunächst einmal den kompletten Bericht abzuwarten „und nicht allein weitreichende Entscheidungen auf Grundlage eines Zeitungsartikels“ zu treffen. Unabhängig davon bewertete er im Interview des Deutschlandfunks die Situation in Griechenland als „sehr schwierig“. Auf die Frage, ob er das Land für reformfähig halte, verwies er darauf, dass dies die Troika entscheiden müsse, fügte jedoch hinzu: „Aber die Erfahrungen, die wir gemacht haben, lassen mich zumindest skeptisch zurück.“ CSU-Generalsekretär Alexander Dobrindt sprach sich dafür aus, dass Griechenland zumindest für eine gewisse Zeit die Euro-Zone verlassen solle. „Von Tag zu Tag wird deutlicher, dass Griechenland nur dann eine Chance hat, wenn es den Euro verlässt“, sagte Dobrindt der „Rheinischen Post“. Athen solle ein Angebot mit drei Elementen bekommen. „Erstens: Griechenland verlässt den Euro, bleibt aber in der EU. Zweitens: ein EU-Marschallplan als Wiederaufbauprogramm für die griechische Wirtschaft. Drittens: Rückkehroption in den Euro, wenn Griechenland saniert ist“, sagte er. Der Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI), Hans-Peter Keitel, forderte ein Wirtschaftsprogramm für Griechenland. „Wir brauchen ein europäisch koordiniertes, von den Regierungen und der Wirtschaft befristetes Wirtschaftsprogramm für dieses Land“, sagte Keitel dem Blatt. Der BDI würde sich daran beteiligen. dapd (Politik/Politik)
EnBW-Affäre: Ermittlungen auch gegen Stächele
Stuttgart (dapd-bwb). In der EnBW-Affäre hat die Stuttgarter Staatsanwaltschaft offenbar auch Ermittlungen gegen Baden-Württembergs früheren Finanzminister Willi Stächele (CDU) wegen des Verdachts auf Untreue aufgenommen. Die Staatsanwaltschaft habe ihn per Brief über die Eröffnung des Ermittlungsverfahrens informiert, wird Stächele von der „Bild“-Zeitung zitiert. Stächele hatte mit seiner Unterschrift unter eine Notbewilligung den Ankauf der Aktien des Energieversorgers EnBW ohne Beteiligung des Parlamentes überhaupt erst möglich gemacht. Nachdem der Staatsgerichtshofs das Vorgehen als verfassungswidrig verurteilt hatte, trat Stächele 2011 als Landtagspräsident zurück. dapd (Politik/Politik)
Tagesmutter braucht die Zustimmung des Verwalters
Karlsruhe (dapd). Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) braucht eine Tagesmutter, die fünf Kinder gegen Bezahlung in ihrer Wohnung betreut, die Zustimmung des Verwalters. Nach dem Urteil vom Freitag stellt die bezahlte Kindesbetreuung in den eigenen Räumen eine gewerbliche Nutzung dar. Ob der Verwalter die Genehmigung erteilen muss oder sie wegen des Kinderlärms verweigern darf, ließ der BGH aus prozessualen Gründen aber offen. Im Streitfall hatte es die Wohnungseigentümergemeinschaft versäumt, das Verbot des Verwalters anzufechten. Deshalb konnte der BGH aus prozessualen Grüdnen inhaltlich nicht entscheiden. „Die Erwartungen sind hoch, aber wir können sie nicht erfüllen“, sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Krüger in der Urteilsverkündung. Im konkreten Streit geht es um eine Wohnungseigentümer-Anlage in Köln. Die Vermieterin und viele Mitbewohner im Haus sind mit der Betreuung der fünf Kinder durch die Tagesmutter auch einverstanden. Nicht jedoch die Eigentümer in der darunter liegenden Parterrewohnung. Auf Einwände dieser einen Familie hatte der Verwalter die Tätigkeit der Tagesmutter untersagt. Die Gemeinschaft der Eigentümer hätte diesen Beschluss anfechten müssen. Das war jedoch unterblieben. Damit ist das Verbot formal gültig. Der Verwalter muss nun seine Entscheidung abändern oder die Gemeinschaft der Eigentümer muss sein Verbot anfechten. (Aktenzeichen: Bundesgerichtshof V ZR 204/11) dapd (Politik/Politik)
Weiter Streit um Gorleben
Frankfurt/Main (dapd-nrd). Niedersachsens SPD kritisiert die Pläne von Bundesumweltminister Peter Altmaier (CDU) für ein Endlagersuchgesetz. „Wenn wir von einer weißen Landkarte sprechen, darf sie nicht von Anfang an einen Fleck namens Gorleben haben“, sagte der SPD-Landesvorsitzende Stephan Weil der „Frankfurter Rundschau“ laut Vorabbericht. Nach 35 Jahren Debatte sei erwiesen, dass der Salzstock als atomares Endlager geologisch ungeeignet sei. Weil sagte, Altmaiers Ansatz einer ergebnisoffenen Standortsuche für ein Atommüllendlager sei vom Prinzip her völlig richtig, der Einschluss Gorlebens aber völlig falsch. Weil räumte ein, dass er eine weitere Erkundung des Gorlebener Salzstocks im Falle seines Sieges bei der Landtagswahl im Januar 2013 nicht verhindern könne. „Ich bin Realist. Wenn es jetzt einen großen parteiübergreifenden Vorschlag geben sollte, wird der so schnell nicht wieder zu verändern sein“, sagte der Spitzenkandidat. dapd (Politik/Politik)
Ein Mann am falschen Platz
Regensburg (dapd-bay). Der oberste katholische Glaubenshüter, Erzbischof Gerhard Ludwig Müller, hat den Menschenrechtsbeauftragten der Bundesregierung, Markus Löning (FDP), scharf kritisiert und sich indirekt für seinen Rücktritt ausgesprochen. Löning sei „ein Mann am falschen Platz“, sagte der Präfekt der Glaubenskongregation in einem dapd-Interview und warf dem FDP-Politiker „schreiendes Fehlverhalten“ vor. Löning hatte auf seiner Facebook-Seite den Spruch „Too stupid to understand science – Try religion!“ (Zu dumm, die Wissenschaft zu verstehen – versuch es mit der Religion) verbreitet. Anschließend soll er laut Medienberichten unter anderem gesagt haben, er habe die Toleranz von gläubigen Menschen prüfen wollen. Müller sprach von einem „totalen Widerspruch“. Ein Menschenrechtsbeauftragter verletze die Menschenwürde gläubiger Menschen und wolle sich auch noch damit rechtfertigen, „dass er diejenigen, die er beleidigt, jetzt auch noch testen will“. Auch der evangelische Berliner Landesbischof Markus Dröge hatte dem FDP-Politiker eine Abwertung religiösen Denkens vorgeworfen. Löning hat den Eintrag inzwischen gelöscht. dapd (Politik/Politik)
Mappus schnappt zurück
Berlin (dapd-bwb). Stefan Mappus zeigt sich kampfeslustig. Baden-Württembergs früherer Ministerpräsident wertete die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens im Zusammenhang mit dem Kauf von Anteilen des Energieversorgers EnBW am Freitag als Ergebnis von Nachstellungen der grün-roten Landesregierung. Parteifreunden, die sich von ihm distanzierten, warf der CDU-Politiker in der „Bild“-Zeitung (Onlineausgabe) Opportunismus vor. Nur die Staatsanwaltschaft nahm er von der Kritik aus. Mappus hatte den Kauf von EnBW-Aktien durch das Land Baden-Württemberg Ende 2010 am Parlament vorbei eingefädelt. Der Staatsgerichtshof in Stuttgart erklärte dies später für verfassungswidrig. Der Landesrechnungshof rügte eine grobe Verletzung von Rechtsvorschriften. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen des Verdachts auf Untreue. Mit der Aufklärung der Vorgänge ist ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss beschäftigt. Mappus sagte, er gehe davon aus, dass sich die Vorwürfe des Rechnungshofes als haltlos erweisen werden. „Ich war, bin und bleibe überzeugt davon, dass der Preis in Ordnung ist“, sagte er. Mappus kritisierte das von Finanzminister Nils Schmid (SPD) präsentierte Gutachten, das zu dem Ergebnis kommt, dass das Land dem französischen EdF-Konzern damals 840 Millionen Euro zu viel gezahlt habe. Mappus sagte, ein Gutachten der Landesbank Baden-Württemberg habe den von ihm ausgehandelten Preis bestätigt. Die Landesregierung seines Nachfolgers Winfried Kretschmann (Grüne) habe nichts ausgelassen, was ihm schaden könne. „Ich habe allerdings von Herrn Kretschmann und seiner Mannschaft nichts anderes erwartet“, sagte er. Mappus sagte, an die Nieren gehe ihm die Distanzierung einiger CDU-Freunde. Allerdings sei deren Verhalten nicht außergewöhnlich. „Da sind im Regelfall diejenigen als Erstes weg, die zuvor gar nicht nahe genug bei einem sein konnten“, sagte er. „Hierbei gibt es Verhaltensmuster, die einen wenig bis gar nicht überraschen.“ Als Beispiel nannte der den CDU-Landtagsfraktionsvorsitzenden Peter Hauk. Der Staatsanwaltschaft machte Mappus keine Vorwürfe. „Nach dem Rechnungshofgutachten und den darauf folgenden Medienberichten war für mich klar, dass die Staatsanwaltschaft reagieren muss“, sagte er. Die Hausdurchsuchungen vom Mittwoch eröffneten ihm die Möglichkeit, die Vorwürfe zu widerlegen. Mappus sagte, an seiner Freundschaft zu dem Morgan-Stanley-Banker Dirk Notheis habe sich nichts geändert. Vorwürfe, er habe sich von Notheis beim EnBW-Kauf steuern lassen, konterte Mappus mit der Bemerkung: „Einmal bin ich beratungsresistent, dann wieder bin ich ferngesteuert – meine politischen Gegner sollten sich schon festlegen.“ Mappus beteuerte, er habe auch beim EnBW-Kauf mit allen Mitteln zum Wohle Baden-Württembergs gearbeitet. Allerdings würde er heute bei einem solchen Geschäft den Landtag einschalten. (Das Mappus-Interview: http://url.dapd.de/tnUcxx ) dapd (Politik/Politik)