Nazis raus: Länder geschlossen für NPD-Verbot

Nazis raus: Länder geschlossen für NPD-Verbot Berlin (dapd-lmv). Die Bundesländer gehen geschlossen gegen die rechtsextreme NPD vor. Die Ministerpräsidenten beschlossen am Donnerstag bei einer Konferenz in Berlin, einen zweiten Verbotsantrag beim Bundesverfassungsgericht zu stellen. Mit 16 zu Null Stimmen fiel das Votum eindeutig aus. Die Bundesregierung hingegen ist weiterhin skeptisch. Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) ist vom Erfolg eines weiteren Verbotsverfahrens nicht überzeugt. Die Ministerpräsidenten folgten einem Votum ihrer Innenminister. Diese hatten bereits am Mittwoch dafür plädiert, dem Bundesrat einen Antrag für ein Verbot der NPD zu empfehlen. Dazu hatten die Ressortchefs zuletzt mehr als 1.000 Seiten Beweismaterial zusammengetragen. Hamburgs Erster Bürgermeister Olaf Scholz (SPD) erklärte nach der Abstimmung, die Demokratie gehe der politischen Auseinandersetzung mit ihren Gegnern nicht aus dem Weg. „Und sie ist bereit, sich auf der Basis des Rechts mit ihren Feinden auseinanderzusetzen, wenn das geboten ist und die nötigen Voraussetzungen dafür vorliegen“, fügte Scholz hinzu. Brandenburgs Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD) mahnte, ein Verbotsverfahren sei nur ein Baustein im Kampf gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus. Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Torsten Albig (SPD) sagte, es sei „sehr wichtig, dass das Verfassungsorgan Bundesrat jetzt diesen Weg geht und damit ein starkes Zeichen gegen diese rassistische und faschistische Partei setzt.“ Regierung noch nicht überzeugt Politiker der Bundesregierung von Kanzlerin und CDU-Chefin Angela Merkel über Innenminister Friedrich bis zu Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) zeigen sich hingegen skeptisch und verweisen auf das Risiko eines erneuten Scheiterns. Das erste Verbotsverfahren gegen die rechtsextreme Partei war im März 2003 vor dem Bundesverfassungsgericht an der „V-Mann-Problematik“ gescheitert: In den Verbotsanträgen der drei Antragsteller Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat waren auch Äußerungen von NPD-Mitgliedern zitiert, die zugleich als Spitzel für den Verfassungsschutz arbeiteten. Wegen damit verbundener rechtlicher Bedenken hatte das Verfassungsgericht das Verfahren im Jahr 2002 zunächst ausgesetzt und im März 2003 dann eingestellt. Das neue Beweismaterial soll sich hingegen auf öffentliche Quellen stützen. Der niedersächsische Ministerpräsident David McAllister (CDU) erklärte, die „Fakten, die die Behörden in den vergangenen Monaten zusammengetragen haben, belegen klar: diese Partei ist verfassungsfeindlich und hat eine aggressiv-kämpferische Grundhaltung.“ Die NPD sei eine rassistische Organisation, die eng mit gewaltbereiten Neonazis zusammenarbeite. „Das alles geht aus der mehr als 1.000 Seiten umfassenden Materialsammlung der Bund-Länder-Arbeitsgruppe hervor.“ Die Hürden sind enorm hoch, schließlich ist das Verbot einer Partei die schärfste Waffe des Rechtsstaats. Während Vereine auch von Bund und Ländern verboten werden können, ist die Zwangsauflösung einer Partei deshalb allein dem Bundesverfassungsgericht vorbehalten. Die NPD könnte verboten werden, wenn der Nachweis gelingt, dass sie eine gegen die demokratische Grundordnung gerichtete „aktiv kämpferische, aggressive Haltung“ an den Tag legt. Einzelne Taten oder Reden von Mitgliedern reichen für ein mögliches Verbot nicht aus. Der Partei selbst muss ein gezieltes, gemeinsames Agieren mit rechtsextremistischen Gewalttätern nachgewiesen werden. Grüne wollen Verbot im Bundestag mittragen Die SPD drängte Schwarz-Gelb, dem geplanten NPD-Verbotsverfahren beizutreten. „Jetzt muss die Bundesregierung endlich ihr peinliches Lavieren beenden“, forderte Parteichef Sigmar Gabriel. Es sei zwar richtig, dass man den „braunen Sumpf“ nicht allein durch das Verbot einer Partei trockenlegen könne. „Aber ich kann es keinem Menschen erklären, dass die Neonazis von der NPD auch noch Steuergelder für ihre menschenverachtende Politik bekommen. Diesen Irrsinn kann man nur durch ein Verbot stoppen“, erklärte Gabriel. Überdies seien alle Bürger im Alltag gefordert: „Wir dürfen nicht wegschauen, wenn im Bus Menschen angepöbelt werden, wenn am Arbeitsplatz fremdenfeindliche Parolen hinausposaunt werden. Niemand muss zum Helden werden. Aber Zivilcourage kann jeder von uns zeigen.“ Die thüringische Regierungschefin Christine Lieberknecht (CDU) gab der SPD Rückendeckung. „Es wäre wünschenswert, wenn alle Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland in diese Richtung votieren würden“, sagte sie. Lieberknecht betonte aber auch, dass Bundestag, Bundesregierung und Bundesrat jeweils „in eigener Souveränität diese Entscheidung treffen und auch verantworten“ müssten. Die Grünen-Fraktionsvorsitzende Renate Künast forderte, Innenminister Friedrich müsse „seinen monatelangen verbalen Eiertanz endlich beenden“. Friedrichs Aufgabe sei es nun, den Bundestagsabgeordneten das vorliegende Material von Bund und Ländern zeitnah zur Verfügung zu stellen. „Der Bundestag muss sich vor einer Entscheidung schnell ein Bild machen können, dazu gehört zwingend die Kenntnis der Beweise“, sagte Künast. „Die Grünen im Bundestag wollen ein Verbotsantrag mittragen, wenn die Sichtung der Materials eine hinreichende Wahrscheinlichkeit für ein Verbot begründet und die Unterlagen sauber sind.“ dapd (Politik/Politik)

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Peer-Michael Preß

Peer-Michael Preß – Engagement für die Unternehmerinnen und Unternehmer in der Region seit fast 20 Jahren. Als geschäftsführender Gesellschafter des Unternehmens Press Medien GmbH & Co. KG in Detmold ist er in den Geschäftsfeldern Magazin- und Fachbuchverlag, Druckdienstleistungen und Projektagentur tätig. Seine persönlichen Themenschwerpunkte sind B2B-Marketing, Medien und Kommunikationsstrategien. Sie erreichen Peer-Michael Preß unter: m.press@press-medien.de www.press-medien.de

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