Mordanklage gegen Zschäpe erhoben

Mordanklage gegen Zschäpe erhoben Karlsruhe/Berlin (dapd-lth). Ein Jahr nach Auffliegen der rechtsextremistischen Terrorgruppe NSU hat die Bundesanwaltschaft Anklage gegen deren mutmaßliches Mitglied Beate Zschäpe und vier mutmaßliche Unterstützer erhoben. Die 37-Jährige soll sich an der Ermordung von neun Kleinunternehmern ausländischer Herkunft sowie am Heilbronner Polizistenmord beteiligt haben, wie die Behörde am Donnerstag in Karlsruhe mitteilte. Während Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) die Anklageerhebung als Erfolg der Sicherheitsbehörden wertet, sieht die Opposition weiterhin noch viel Aufklärungsbedarf zu den Versäumnissen der Ermittler. Die Mitglieder des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) „verstanden sich als ein einheitliches Tötungskommando, das seine Mordanschläge aus rassistischen und staatsfeindlichen Motiven arbeitsteilig verübte“, begründete Generalbundesanwalt Harald Range die Mordanklage gegen Zschäpe. Zudem soll sich die 37-Jährige an zwei Sprengstoffanschlägen des an zwei Sprengstoffanschlägen des NSU in Köln als Mittäterin beteiligt haben. Neben Zschäpe werden vier mutmaßliche NSU-Unterstützer angeklagt. Die Anklage wurde vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts München eingereicht. Zschäpe wird von der Bundesanwaltschaft zudem verdächtigt, als Mittäterin für 15 bewaffnete Raubüberfälle verantwortlich zu sein. Ferner wird ihr in der Anklageschrift zur Last gelegt, die Unterkunft der terroristischen Vereinigung in Zwickau in Brand gesetzt und sich dadurch wegen eines weiteren versuchten Mordes an einer Nachbarin und zwei Handwerkern strafbar gemacht zu haben. Vier weitere Personen angeklagt Anklage erhoben wird auch gegen die mutmaßlichen NSU-Helfer Ralf Wohlleben und Carsten S. Den beiden wird Beihilfe zum Mord an den neun Ausländern durch die Beschaffung der Tatwaffe „Ceska 83“ nebst Schalldämpfer vorgeworfen. André E. wird wegen Beihilfe zum NSU-Sprengstoffanschlag in der Kölner Altstadt sowie wegen Beihilfe zum Raub und wegen Unterstützung der terroristischen Vereinigung NSU in jeweils zwei Fällen angeklagt. Holger G. wird wegen Unterstützung des NSU in drei Fällen angeklagt. Den einjährigen Ermittlungen der Bundesanwaltschaft und des Bundeskriminalamts zufolge war der NSU eine Gruppierung, die aus den drei gleichberechtigten Mitgliedern Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Zschäpe bestand. Deren wahre Identität und terroristische Zielsetzung waren den bisherigen Erkenntnissen zufolge nur einem eng begrenzten Kreis von wenigen Unterstützern und Gehilfen bekannt. Mundlos und Böhnhardt hatten sich am 4. November 2011 nach einem Banküberfall in Eisenach umstellt von Polizisten das Leben genommen. Dadurch war das Trio aufgeflogen. Zschäpe hatte sich am 8. November 2011 der Polizei in Jena gestellt und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Böhnhardt und Mundlos hätten die Mordanschläge und Raubüberfälle ausgeführt, sagte Generalbundesanwalt Range. Zschäpe habe dem NSU „den Anschein von Normalität und Legalität“ gegeben. Opposition verlangt mehr Engagement von Friedrich Die Anklageerhebung ist aus Sicht von Innenminister Friedrich ein Zeugnis für die gute Arbeit der Sicherheitsbehörden. In der Spitze bis zu 400 Polizeibeamte hätten in den vergangenen Monaten zusammen mit der Bundesanwaltschaft mehr als 6.800 Asservate ausgewertet, so dass Akten im Umfang von rund 28.000 Seiten zusammengekommen seien, sagte Friedrich in einer Aktuellen Stunde im Bundestag. Er fügte hinzu: „Die Anklage ist erhoben und ich glaube, man kann daran sehen: Die Aufklärung geht voran.“ Aus Sicht der SPD tut die Bundesregierung aber nicht genug dafür. Die Konsequenzen, die Friedrich aus dem Fall gezogen habe, seien „unengagiert und fantasielos“ sagte die Obfrau der SPD im NSU-Untersuchungsausschuss, Eva Högl. Sie warf dem CSU-Politiker insbesondere vor, dass er nicht sofort nach Auffliegen der Terroristen einen „umfassenden Aktenvernichtungs-Stopp“ angeordnet habe. Im Bundesamt für Verfassungsschutz wurden seitdem noch 310 Dokumente aus den Bereich Rechtsextremismus geschreddert. Mundlos kam für MAD als Informant infrage Der NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestags beleuchtete unterdessen die Rolle des Militärischen Abschirmdienstes (MAD) in dem Fall. Der frühere MAD-Abteilungsleiter für den Bereich Extremismusbekämpfung, Dieter Huth, bestätigte den Abgeordneten, dass Mundlos dem MAD als potenzieller Informant gegolten habe. Der Nachrichtendienst habe bei einer Befragung von Mundlos 1995 testen wollen, ob dieser bereit sei, als Informant zu arbeiten. MAD-Präsident Ulrich Birkenheier hatte dies im September bestritten. Grünen-Chefin Claudia Roth sprach sich für eine Auflösung des MAD aus. Es gebe für den Bundeswehr-Geheimdienst keine Existenzberechtigung mehr, sagte Roth der Nachrichtenagentur dapd in Berlin. „Nach der Abschaffung der Wehrpflicht hat der MAD keine originär eigene Verantwortlichkeit und Aufgabe mehr“, sagte sie. Der Bundeswehr-Geheimdienst habe „ausgedient“. dapd (Politik/Politik)

Veröffentlicht von

Peer-Michael Preß

Peer-Michael Preß – Engagement für die Unternehmerinnen und Unternehmer in der Region seit fast 20 Jahren. Als geschäftsführender Gesellschafter des Unternehmens Press Medien GmbH & Co. KG in Detmold ist er in den Geschäftsfeldern Magazin- und Fachbuchverlag, Druckdienstleistungen und Projektagentur tätig. Seine persönlichen Themenschwerpunkte sind B2B-Marketing, Medien und Kommunikationsstrategien. Sie erreichen Peer-Michael Preß unter: m.press@press-medien.de www.press-medien.de

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.