Menschenrechtsgericht: El Masri wurde gefoltert

Menschenrechtsgericht: El Masri wurde gefoltert Straßburg (dapd). Mazedonien hat das CIA-Entführungsopfer Khaled el Masri wegen Mitwirkung an seiner Verschleppung in seinen Menschenrechten verletzt und muss ihm deshalb 60.000 Euro Entschädigung zahlen. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) am Donnerstag in Straßburg entschieden. Die mit 17 Richtern besetzte Große Kammer des EGMR gab der Beschwerde des 49-jährigen Deutsch-Libanesen aus Neu-Ulm gegen das Land Mazedonien statt. Die mazedonische Regierung sei für Folter und Misshandlung El Masris sowohl auf ihrem eigenen Staatsgebiet als auch im Zusammenhang mit der geheimen Überstellung an den US-Auslandsgeheimdienst CIA „verantwortlich“ gewesen, heißt es in dem rechtskräftigen Urteil. Der Straßburger Gerichtshof sieht die Darstellung El-Masris zum Ablauf der Verschleppung und der Misshandlungen als zweifelsfrei „nachgewiesen“ an. Demnach wurde El Masri nach seiner Festnahme durch die mazedonische Polizei im Dezember 2003 zunächst 23 Tage in einem Hotel in Skopje festgehalten, zu mutmaßlichen Verbindungen zu islamistischen Terrororganisationen verhört und misshandelt. Anschließend wurde er zum Flughafen Skopje verbracht, der CIA überstellt und misshandelt. Der Menschenrechtsgerichtshof stufte die Misshandlung El Masris durch CIA-Beamte bei seiner Überstellung ausdrücklich als Folter ein. Die „Behandlung El-Masris am Flughafen Skopje durch das Überstellungsteam der CIA – er war verprügelt, vergewaltigt und gefesselt worden“, sei in Gegenwart von Staatsbeamten Mazedoniens angewandt worden, betonten die Straßburger Richter. Die CIA-Agenten brachten El Masri dann in einem Flugzeug in ein geheimes Gefängnis in Afghanistan, wo er den Angaben zufolge mehr als vier Monate lang misshandelt wurde. Der EGMR entschied, dass das Folterverbot der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt worden sei, ebenso wie El Masris Menschenrechte auf Freiheit und Sicherheit sowie auf Achtung des Privat- und Familienlebens. Hauptverantwortliche des Geheimprogramms bisher nicht belangt Das Straßburger Urteil ist nach Angaben von Amnesty International die erste Entscheidung eines internationalen Gerichts über die Mitwirkung europäischer Staaten am System der Geheimgefängnisse und Verschleppungen durch die CIA. Die Menschenrechtsorganisation „European Center for Constitutional and Human Rights“ (ECCHR) betonte, eine umfassende Aufarbeitung dieses sogenannten CIA-Rendition-Programms stehe noch aus. „Insbesondere die hauptverantwortlichen Planer des Programms in den USA wurden bislang nicht belangt“, kritisierte ECCHR-Generalsekretär Wolfgang Kaleck sagte in Berlin. Die nun höchstrichterlich festgestellte Folter von El Masri müsse Konsequenzen haben. Der Gerichtshof unterstrich, dass der Fall nicht nur für El Masri von Bedeutung sei, „sondern auch für andere Opfer ähnlicher Taten sowie für die allgemeine Öffentlichkeit, die ein Recht auf Kenntnis der Vorgänge hat“. El Masri hatte in den USA, Deutschland und Mazedonien ohne Erfolg Verfahren angestrengt. Der EGMR galt als seine „letzte Hoffnung“. Der Geheimdienste-Untersuchungsausschuss des Bundestages hatte sich bereits mit dem Fall befasst, ebenso wie das Europäische Parlament und die parlamentarischen Versammlung des Europarats. Der EGMR rügte auch, dass die Misshandlungsvorwürfe El-Masris von den mazedonischen Behörden nur mangelhaft untersucht worden seien. Noch in der mündlichen Verhandlung vor dem EGMR im Mai 2012 hatte die mazedonischen Regierung die Vorwürfe komplett abgestritten. Bei seiner Einreise nach Mazedonien am 31. Dezember 2003 sei El Masri von der Polizei verhört worden, weil er verdächtigt worden sei, mit falschen Papieren zu reisen. Dann habe er Mazedonien über die Grenze zum Kosovo wieder verlassen, behauptete die Regierung. El Masri gilt wegen seiner Verschleppung durch die CIA als traumatisiert. Am 11. September 2009 war er in das Büro des Neu-Ulmer Oberbürgermeisters Gerold Noerenberg gestürmt und hatte auf ihn eingeschlagen. Deshalb wurde er im März 2010 wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu zwei Jahren Haft verurteilt. (Beschwerdenummer des EGMR: 39630/09) dapd (Politik/Politik)

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Peer-Michael Preß

Peer-Michael Preß – Engagement für die Unternehmerinnen und Unternehmer in der Region seit fast 20 Jahren. Als geschäftsführender Gesellschafter des Unternehmens Press Medien GmbH & Co. KG in Detmold ist er in den Geschäftsfeldern Magazin- und Fachbuchverlag, Druckdienstleistungen und Projektagentur tätig. Seine persönlichen Themenschwerpunkte sind B2B-Marketing, Medien und Kommunikationsstrategien. Sie erreichen Peer-Michael Preß unter: m.press@press-medien.de www.press-medien.de

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