Karlsruhe wird das Betreuungsgeld kippen

Osnabrück (dapd). Der Verfassungsrechtler Joachim Wieland hält eine Klage gegen das Betreuungsgeld vor dem Bundesverfassungsgericht für „absolut aussichtsreich“. „Die geplante Reform verstößt derart eindeutig gegen das Grundgesetz, dass sich ein Gang nach Karlsruhe fast schon zwangsläufig daraus ergibt“, sagte Wieland der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Mittwochausgabe).

SPD und Grüne erwägen, gegen das von der Bundesregierung beschlossene Betreuungsgeld in Karlsruhe zu klagen. Wieland hatte sich bereits als Sachverständiger im Familienausschuss gegen das Betreuungsgeld ausgesprochen. „Man kann Bürgern keine Prämie dafür zahlen, dass sie eine von Steuerzahlern finanzierte öffentliche Leistung nicht in Anspruch nehmen“, sagte er. Außerdem sehe er im Betreuungsgeld einen Verstoß gegen das Gleichstellungsgebot des Grundgesetzes. „Im Scheidungsrecht ist bereits klar erkennbar, dass die Karlsruher Richter die Aufnahme bezahlter Arbeit von Frauen verstärkt erwarten.“ Das Betreuungsgeld trage jedoch dazu bei, Frauen nach der Geburt ihrer Kinder von beruflicher Tätigkeit abzuhalten. Am Freitag soll der Bundestag über die Leistung abstimmen.

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Peer-Michael Preß

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