Jobcenter muss angemessene Miete auch nach Wunsch-Modernisierung tragen

Jobcenter muss angemessene Miete auch nach Wunsch-Modernisierung tragen Kassel (dapd). Hartz-IV-Empfänger müssen Mieterhöhungen nicht aus eigener Tasche zahlen, so lange die Kosten der Wohnung angemessen bleiben. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel am Donnerstag mit einem Urteil klar gestellt. Im konkreten Fall war eine Mieterhöhung von monatlich rund 30 Euro erfolgt, nachdem ein Badezimmer auf Mieter-Wunsch modernisiert worden war. Das Jobcenter Berlin Marzahn-Hellersdorf wollte die höheren Kosten nicht übernehmen. Es argumentierte, es handele sich um eine „Wunsch-Modernisierung“, die nicht notwendig gewesen sei. Das Sozialgericht und das Landessozialgericht hatten der Behörde recht gegeben. Das BSG entschied nun, die Kostenübernahme dürfe nicht auf die frühere Miete beschränkt werden. (Aktenzeichen: B 4 AS 32/12 R) dapd (Politik/Politik)

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Peer-Michael Preß

Peer-Michael Preß – Engagement für die Unternehmerinnen und Unternehmer in der Region seit fast 20 Jahren. Als geschäftsführender Gesellschafter des Unternehmens Press Medien GmbH & Co. KG in Detmold ist er in den Geschäftsfeldern Magazin- und Fachbuchverlag, Druckdienstleistungen und Projektagentur tätig. Seine persönlichen Themenschwerpunkte sind B2B-Marketing, Medien und Kommunikationsstrategien. Sie erreichen Peer-Michael Preß unter: m.press@press-medien.de www.press-medien.de

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