Heftige Proteste gegen Verteilung der Presseplätze im NSU-Prozess

Heftige Proteste gegen Verteilung der Presseplätze im NSU-Prozess München (dapd-bay). Trotz heftiger Proteste gegen die Verteilung der Presseplätze im NSU-Prozess hält das Oberlandesgericht München (OLG) an seiner umstrittenen Praxis fest. Auf das Gericht prasselte am Mittwoch erneut Kritik von vielen Seiten ein, weil türkische und griechische Medien, aus deren Ländern neun Opfer von Mordanschlägen des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) stammten, bei der Zuteilung leer ausgingen. Die Bundesregierung und Bayerns Justizministerin gaben sich zurückhaltend. Das Verfahren sei transparent und objektiv gewesen, sagte Gerichtssprecherin Margarethe Nötzel in MDR Info. Im Zentrum stehe für das Gericht, das Strafverfahren ordentlich abzuhalten. Dieser Aspekt gerate derzeit aus dem Fokus. Der stellvertretende Vorsitzende des Vereins der ausländischen Presse in Deutschland, Pascal Thibaut, kritisierte dagegen in der „Berliner Zeitung“: „Es sieht so aus, als hätte man das Ganze wie einen Verwaltungsakt abgearbeitet.“ Wenn man bedenke, welche Aufmerksamkeit das Verfahren im Ausland finde, sei es überraschend, dass die türkischen Medien nicht mit Sicherheit im Gerichtssaal sitzen könnten. In München muss sich ab 17. April die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe vor dem OLG verantworten. Angeklagt sind zudem vier mutmaßliche NSU-Helfer. Dem NSU werden Morde an neun ausländischstämmigen Kleinunternehmern und einer Polizistin angelastet. Für den Prozess im Schwurgerichtssaal 101 wurden aus Platzgründen nur 50 Journalisten mit festen Plätzen zugelassen, die sich nach Gerichtsangaben zuerst angemeldet hatten. „Hürriyet“ nur auf Rang 68 Der Chefkorrespondent der größten türkischen Tageszeitung „Hürriyet“, Achmed Kühlaci, verwies im Bayerischen Rundfunk auf das Grundrecht der Pressefreiheit. Er betonte, von deutschen Kollegen habe er mehr Solidarität bekommen, als von der Justiz. So hatte unter anderem die „Bild“-Zeitung der „Hürriyet“ ihren festen Platz in Gerichtssaal angeboten. Das Gericht lehnte dies aber ab. Wenn ein Medium seinen Platz abgebe, rückten die anderen Medien in Reihenfolge der Akkreditierungsliste nach, sagte eine Sprecherin. Erster Profiteur wäre demnach der „Nordbayerische Kurier“, der auf Platz 51 liegt. „Hürriyet“ folgt erst auf Rang 68. Weitere türkische Medien wie die Tageszeitungen „Sabah“ (Platz 75) und „Zaman“ (Platz 90), die Nachrichtenagentur „Anadolu“ (Platz 84) und der Sender NTV Türkei (Platz 96) dürfen sich noch weniger Hoffnungen machen. Der Vorsitzende des Islamrats für die Bundesrepublik, Ali Kizilkaya, rief das OLG auf, die Vergabe der Plätze zu überdenken. Ohne Vertreter türkischer Medien drohe ein „Vertrauensverlust“, sagte er der Nachrichtenagentur dapd. Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Maria Böhmer (CDU), sagte, sie halte es für unverzichtbar, dass türkische und griechische Medienvertreter bei der Platzvergabe für den NSU-Prozess berücksichtigt werden. Für den Zusammenhalt des Landes es von zentraler Bedeutung, verloren gegangenes Vertrauen wieder zu stärken. Auch die Antidiskriminierungsstelle des Bundes forderte vom Gericht mehr Flexibilität. „Hier geht es aber nicht um Prinzipienreiterei, sondern darum, Berichterstattung in den Herkunftsländern der Opfer zu ermöglichen“, sagte Behördenleiterin Christine Lüders. FDP befürchtet Schaden für das Ansehen Deutschlands Ähnlich äußerte sich die CDU. Vermutlich sei die Vergabe der Journalistenplätze nach dem sogenannten Windhundverfahren juristisch sauber, sagte der stellvertretende Parteivorsitzende Armin Laschet im Deutschlandfunk, aber: „Klug ist es nicht.“ Die FDP warnte vor einem „erheblichen Schaden“ für das Ansehen Deutschlands. „Es entsteht für türkische Bürger der Eindruck, dass da etwas verheimlicht werden soll“, sagte der integrationspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Serkan Tören, der dapd. Am Dienstag hatten bereits Journalistengewerkschaften, Oppositionsparteien und die Ombudsfrau der Bundesregierung für die Hinterbliebenen der NSU-Morde, Barbara John, heftige Kritik geäußert. Bundesregierung betont Gewaltenteilung Die Bundesregierung wollte sich nicht in den Streit einschalten. Regierungssprecher Steffen Seibert sagte, Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) halte an einer umfassenden und transparenten Aufklärung der Mordserie fest. Sie stehe aber auch zum Prinzip der Gewaltenteilung und zur Unabhängigkeit der Justiz. Das sei „etwas, was zu respektieren ist“, betonte Seibert in Berlin. Auch das Bundesjustizministerium lehnte es ab, das Gericht zu einer Korrektur der Vergabe der Presseplätze zu bringen. Etwas deutlicher wurde das Auswärtige Amt. Es wäre „schön“ gewesen, wenn auch ausländischen Medien die Gelegenheit gegeben worden wären, angemessen über den Prozess zu berichten, sagte ein Sprecher. Auch Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) hielt sich mit Hinweis auf die Gewaltenteilung mit Kritik zurück. Sie habe Verständnis für die Debatte, es gehe aber nicht alleine um den berechtigten Informationsanspruch der Öffentlichkeit. Entscheidend sei, dass die Regeln des Rechtsstaates eingehalten würden. „Denn nichts wäre schlimmer, als wenn ein Urteil eines Tages vor dem Bundesgerichtshof wegen eines Formfehlers keinen Bestand hat und aufgehoben würde“, sagte sie. So sei eine Übertragung der Verhandlung in einen anderen Raum aus Rechtsgründen nicht möglich. dapd (Politik/Politik)

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Peer-Michael Preß

Peer-Michael Preß – Engagement für die Unternehmerinnen und Unternehmer in der Region seit fast 20 Jahren. Als geschäftsführender Gesellschafter des Unternehmens Press Medien GmbH & Co. KG in Detmold ist er in den Geschäftsfeldern Magazin- und Fachbuchverlag, Druckdienstleistungen und Projektagentur tätig. Seine persönlichen Themenschwerpunkte sind B2B-Marketing, Medien und Kommunikationsstrategien. Sie erreichen Peer-Michael Preß unter: m.press@press-medien.de www.press-medien.de

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