Geringe Nachfrage nach Pflege-Auszeit

Geringe Nachfrage nach Pflege-Auszeit München (dapd). Die zum Jahresbeginn eingeführte Pflegezeit für Familien findet in den Unternehmen bislang kaum Anklang. Das geht aus einer vorläufigen Statistik des Bundesfamilienministeriums hervor, die der „Süddeutschen Zeitung“ (Freitagausgabe) vorliegt. Demnach haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer das Gesetz, mit dem Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) Menschen die Chance geben wollte, „ihren Beruf und Pflege eines Angehörigen besser miteinander zu vereinbaren“, in den ersten zwölf Monaten seines Bestehens in nicht mehr als 200 Einzelfällen genutzt. In Deutschland werden mehr als 1,6 Millionen Menschen von Angehörigen und ambulanten Diensten zu Hause gepflegt. Seit Anfang 2012 können Beschäftigte ihre Arbeitszeit für maximal zwei Jahre auf bis zu 15 Stunden pro Woche reduzieren, um nahe Angehörige zu pflegen. Hierfür ist ein Lohnausgleich vorgesehen. Wer etwa nur noch 50 Prozent arbeitet, soll weiter 75 Prozent des letzten Bruttogehalts bekommen. Das zu viel gezahlte Geld wird nach der Pflegezeit verrechnet: Die Betroffenen arbeiten wieder 100 Prozent, bekommen aber weiter nur drei Viertel des Gehalts, bis das Zeitkonto ausgeglichen ist. Bislang erst 135 Anträge für Familienpflegezeit gestellt Wie die Zeitung unter Berufung auf das Ministerium berichtet, wurden beim zuständigen Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben jedoch erst 135 Anträge für die Familienpflegezeit gestellt. Zum Teil sei dabei nur eine Versicherung in Anspruch genommen worden, weil der Arbeitgeber für den Gehaltsvorschuss selbst aufkommt. In 46 Fällen seien Darlehen von insgesamt 36.000 Euro pro Monat ausgezahlt worden. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) kritisierte Schröders Projekt scharf. „Die Zahlen belegen, dass das Gesetz nicht notwendig ist“, sagte ein Sprecher. Arbeitgeber und Arbeitnehmer könnten, je nach Einzelfall und Betrieb, selbst für Pflegezeiten etwas vereinbaren. „Gesetzliche Regelungen sind im besten Fall überflüssig, im schlechtesten Fall schädlich“, hieß es bei der BDA. DGB: Gesetz fehlen „soziale Mindeststandards“ Die stellvertretende DGB-Vorsitzende Ingrid Sehrbrock sprach von „überkomplexen Regelungen“. Weil Schröder keinen Rechtsanspruch durchgesetzt habe, fehlten dem Gesetz „die soziale Prägekraft“ und der „soziale Mindeststandard“. Ein Sprecher von Ministerin Schröder wies Bedenken gegen das Modell zurück. „Das Beispiel der Altersteilzeit, die sehr ähnlich organisiert war und nach zehn Jahren 100.000 Teilnehmer hatte, zeigt: Solche großen gesellschaftlichen Vorhaben brauchen eine Anlaufzeit.“ Wichtig sei die Unterstützung von Gewerkschaften und Betriebsräten, „damit aus der Möglichkeit zunehmend die Regel wird“. dapd (Politik/Politik)

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Peer-Michael Preß

Peer-Michael Preß – Engagement für die Unternehmerinnen und Unternehmer in der Region seit fast 20 Jahren. Als geschäftsführender Gesellschafter des Unternehmens Press Medien GmbH & Co. KG in Detmold ist er in den Geschäftsfeldern Magazin- und Fachbuchverlag, Druckdienstleistungen und Projektagentur tätig. Seine persönlichen Themenschwerpunkte sind B2B-Marketing, Medien und Kommunikationsstrategien. Sie erreichen Peer-Michael Preß unter: m.press@press-medien.de www.press-medien.de

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