Gegner der Beschneidung von Jungen reichen Petition ein

Gegner der Beschneidung von Jungen reichen Petition ein Berlin (dapd). Kinderschützer und Kriminalbeamte protestieren gegen die Resolution des Bundestages zur Straffreiheit von Beschneidungen an Jungen. In einer Petition fordern sie die Aussetzung einer gesetzlichen Regelung für zwei Jahre sowie die Einrichtung eines Runden Tisches, wie die Deutsche Kinderhilfe, der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte, der Verband Betroffener sexuellen Kindesmissbrauchs (Mogis) und der Bund Deutscher Kriminalbeamter am Freitag in Berlin erklärten. „Der Deutsche Bundestag möge beschließen, zunächst für zwei Jahre keine gesetzlichen Schritte zur Legitimation der Beschneidung von Jungen in Deutschland zu ergreifen“, heißt es in der Petition. Ziel sei es, eine Versachlichung der Debatte um die Beschneidung zu erreichen und die Politik dazu zu bewegen, eine Abwägung der Kindesinteressen überhaupt zuzulassen. Es könne nicht Grundlage gesetzgeberischen Handelns sein, eine Beschneidung ausschließlich als religiöses Ritual und damit nur als eine Frage des religiösen Lebens in Deutschland zu betrachten. Außerdem fordern die Petenten den Bundestag zur Einsetzung eines Runden Tisches auf, der mit Religionsvertretern, muslimischen und jüdischen Befürwortern und Gegnern der Beschneidung, Psychologen, Psychoanalytiker, Kinderärzten, Kinderchirurgen, Kinderschützern und Vertretern der Jugendhilfe besetzt sein soll. Beck verteidigt Resolution Der Bundestag hatte die Regierung am Donnerstag per Resolution mehrheitlich zur Vorlage eines Gesetzes aufgefordert, dass die rituelle Beschneidung von Jungen grundsätzlich straffrei stellt. Damit soll sichergestellt sein, „dass eine medizinisch fachgerechte Beschneidung von Jungen ohne unnötige Schmerzen grundsätzlich zulässig ist.“ Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünenfraktion, Volker Beck, verteidigte die Bundestagsentscheidung. Jüdisches und muslimisches Leben müsse in Deutschland weiter legal möglich sein, sagte Beck im Deutschlandfunk. Wenn Kinder beschnitten würden, dann müsse dies medizinisch fachlich korrekt und mit möglichst wenig Schmerzen geschehen. „Das gewährleisten wir nicht mehr, wenn wir es verbieten“. Das Kölner Landgericht hatte vor gut zwei Monaten die Beschneidung als Körperverletzung gewertet. Das Urteil rief international insbesondere bei Juden und Muslimen heftige Kritik hervor. dapd (Politik/Politik)

Veröffentlicht von

Peer-Michael Preß

Peer-Michael Preß – Engagement für die Unternehmerinnen und Unternehmer in der Region seit fast 20 Jahren. Als geschäftsführender Gesellschafter des Unternehmens Press Medien GmbH & Co. KG in Detmold ist er in den Geschäftsfeldern Magazin- und Fachbuchverlag, Druckdienstleistungen und Projektagentur tätig. Seine persönlichen Themenschwerpunkte sind B2B-Marketing, Medien und Kommunikationsstrategien. Sie erreichen Peer-Michael Preß unter: m.press@press-medien.de www.press-medien.de

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.