Empörung über neue Pläne zum Arbeitnehmerdatenschutz

Empörung über neue Pläne zum Arbeitnehmerdatenschutz Berlin (dapd). Mit Empörung hat die Opposition auf die neuen Pläne der schwarz-gelben Koalition zum Arbeitnehmerdatenschutz reagiert. Das Vorhaben schütze die Beschäftigten nicht, sondern schaffe vielmehr die Grundlage für eine verstärkte Überwachung von Arbeitnehmern, kritisierten SPD und Grüne. Auch der Bundesdatenschutzbeauftragte, Peter Schaar, monierte, es handle sich nicht um einen „großen Wurf“. Zwar seien einige Verbesserungen für die Beschäftigten geplant, überwiegend sehe der neue Gesetzentwurf aber Verschlechterungen vor. Wie am Wochenende bekannt geworden war, haben sich die Fraktionen von Union und FDP nach jahrelangem Tauziehen überraschend auf Eckpunkte für einen neuen Arbeitnehmerdatenschutz geeinigt. Der ursprüngliche Gesetzentwurf stammt noch aus dem Jahr 2010, erarbeitet wurde er vom damaligen Innenminister Thomas de Maizière (CDU). Besonders umstritten ist die Überwachung von Mitarbeitern per Videokameras. Mehrere Discounter waren 2008 in die Kritik geraten, weil sie ihre Beschäftigten heimlich kontrolliert hatten. Der Änderungsantrag der Fraktionen sieht nun ein ausdrückliches Verbot der heimlichen Überwachung vor, offen sollen Videokameras künftig nur noch zu bestimmten Zwecken eingesetzt werden können. Der Gesetzentwurf enthält darüber hinaus Regelungen zur Zulässigkeit der Datenerhebung vor der Einstellung oder Einschränkungen für Gesundheitschecks. Über den geänderten Gesetzentwurf soll bereits Ende Januar abgestimmt werden. Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums sprach von einem guten Gesetzentwurf, der die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung beim Datenschutz berücksichtige und darüber hinaus weitere datenschutzfreundliche Bestimmungen enthalte. Der FDP-Vorsitzende Philipp Rösler legte Wert darauf, dass es künftig keine nichtöffentliche Überwachung mehr geben solle. Dieser Umstand sollte durch andere Dinge nicht überdeckt werden. Die Fraktionen würden nun andere Einwände bewerten. Grundsätzlich solle der Gesetzentwurf aber so wie er nun vorliege, auch verabschiedet werden. Schaar spricht von ambivalentem Vorschlag Schaar bezeichnete den Entwurf dagegen als „ambivalent“. Erfreulich sei, dass es beim Verbot der heimlichen Videoüberwachung bleibe. „Allerdings wird es auch nach dem Koalitionsentwurf gegenüber dem heutigen Recht zu deutlichen Erweiterungen der offenen Videoüberwachung im Arbeitsverhältnis kommen“, gab er zu bedenken. Auch kritisierte er, dass Mitarbeiter von Call-Centern künftig nicht mehr darüber informiert werden müssten, wenn ihre Gespräche mitgehört werden. Schaar monierte außerdem, dass bei Bewerbungsverfahren künftig auch Daten aus sozialen Netzwerken genutzt werden dürften, wenn sie frei zugänglich sind. Zudem fehlten in dem Entwurf wichtige Regelungen, etwa zur automatisierten Personalaktenführung, zur privaten Nutzung von Telekommunikationsdiensten und zum Beweisverwertungsverbot bei unzulässiger Datenerhebung und -verwendung. Der nordrhein-westfälische Sozialminister Guntram Schneider (SPD) sprach sogar von einem „Anschlag auf Arbeitnehmerrechte“. Er begrüße es zwar, dass die heimliche Videoüberwachung damit verboten werden soll. Dies halte er aber ohnehin für eine Selbstverständlichkeit. Nach den bisherigen Plänen bleibe hingegen völlig unklar, in welchen Fällen eine Videoüberwachung künftig begründet sein soll und in welchen nicht, beklagte Schneider im Deutschlandfunk. DGB warnt Koalition Auch die Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bundestag, Renate Künast, bezeichnete den Entwurf als „Türöffner für eine weitgehende Überwachung durch die Arbeitgeber“. Das Ansinnen von Union und FDP, im Gegenzug zum Verbot heimlicher Kameraüberwachung mehr offene Beobachtung zu erlauben, widerspreche dem Geist der Bürgerrechte, sagte sie der „Berliner Zeitung“ und verlangte: „Diese Vorlage darf so nicht den Bundestag verlassen.“ Der Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB), Michael Sommer, warnte die Koalition davor, den Entwurf in der vorliegenden Fassung zu verabschieden. „Wenn es tatsächlich zu einer Beschlussfassung dieses Gesetzentwurfes kommt, ist das ein Freibrief für massive Eingriffe in die Grundrechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer“, mahnt Sommer. Auch er sprach von einem „Anschlag auf die Arbeitnehmerrechte“. dapd (Politik/Politik)

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Peer-Michael Preß

Peer-Michael Preß – Engagement für die Unternehmerinnen und Unternehmer in der Region seit fast 20 Jahren. Als geschäftsführender Gesellschafter des Unternehmens Press Medien GmbH & Co. KG in Detmold ist er in den Geschäftsfeldern Magazin- und Fachbuchverlag, Druckdienstleistungen und Projektagentur tätig. Seine persönlichen Themenschwerpunkte sind B2B-Marketing, Medien und Kommunikationsstrategien. Sie erreichen Peer-Michael Preß unter: m.press@press-medien.de www.press-medien.de

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