Bundestag muss Besucherbetreuerin Sozialabgaben zahlen

Bundestag muss Besucherbetreuerin Sozialabgaben zahlen Berlin (dapd). Der Bundestag hat gegen seine eigenen Gesetze verstoßen: Knapp zwei Jahre lang wurden die Sozialabgaben für eine Besucherbetreuerin nicht gezahlt. Der Bundestag hatte argumentiert, dass die Studentin als Selbständige tätig gewesen sei, der Deutsche Rentenversicherung Bund hatte dies jedoch bezweifelt und die Sozialabgaben verlangt. Nun hat das Sozialgericht Berlin die Klage des Parlaments gegen die Forderung der Rentenversicherung abgewiesen, wie das Gericht am Freitag mitgeteilte. Sowohl die Arbeitsbedingungen als auch die Tatsache, dass die Frau kein eigenes unternehmerisches Risiko zu tragen hatte, sprächen demnach für eine versicherungspflichtige Beschäftigung, argumentierte das Gericht. Vor allem die Tatsache, dass Besucherbetreuer „in sehr hohem Maße in die Arbeitsorganisation des Besucherdienstes eingegliedert“ seien, habe das Gericht zu der Entscheidung bewogen. Den rund 70 Betreuern werde nicht nur vorgegeben, wo sie zu arbeiten haben, sondern auch welche Kleidung und welches Verhalten angemessen sei, hieß es. Gericht versteht Bundestag nicht Das Sozialgericht kritisierte den Bundestag für den „Einsatz einer scheinselbständigen Besucherbetreuerin“ scharf. Es sei „in hohem Maße unverständlich, mit welchem – auch finanziellen Aufwand – sich der Deutsche Bundestag gegen die Entscheidung der Rentenversicherung zur Wehr setze“. Schon 2009 hatte das Berliner Sozialgericht eine ähnliche Praxis des deutschen Bundesrates als „grob fahrlässig“ kritisiert. Eine Bundestagssprecherin sagte auf dapd-Anfrage, dass man das Verfahren dennoch betrieben hätte, weil eine Entscheidung aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung wichtig sei. Außerdem stelle der Bundestag seit November 2009 nur noch abhängig Beschäftigte für seinen Besucherdienst ein. Ob das Parlament Rechtsmittel gegen das Urteil einlege, wisse man noch nicht, da die Bundestagsverwaltung bislang noch keine schriftliche Fassung erhalten habe. Dann werde eine eingehende Prüfung erfolgen. Dafür hat das Parlament dann einen Monat. dapd (Politik/Politik)

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Peer-Michael Preß

Peer-Michael Preß – Engagement für die Unternehmerinnen und Unternehmer in der Region seit fast 20 Jahren. Als geschäftsführender Gesellschafter des Unternehmens Press Medien GmbH & Co. KG in Detmold ist er in den Geschäftsfeldern Magazin- und Fachbuchverlag, Druckdienstleistungen und Projektagentur tätig. Seine persönlichen Themenschwerpunkte sind B2B-Marketing, Medien und Kommunikationsstrategien. Sie erreichen Peer-Michael Preß unter: m.press@press-medien.de www.press-medien.de

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