Berlin (dapd). Internet-Suchmaschinenbetreiber sollen künftig für die Übernahme längerer Presseartikel an Verlage zahlen müssen. Das sieht das neue Leistungsschutzrecht vor, das der Bundestag am Freitag in Berlin beschloss. In namentlicher Abstimmung votierten 293 Abgeordnete für den Gesetzentwurf der Bundesregierung, 243 lehnten ihn ab. Es gab drei Enthaltungen. Die Gesetzesnovelle sieht vor, Presseverlagen das ausschließliche Recht einzuräumen, Presseerzeugnisse oder Teile davon zu gewerblichen Zwecken öffentlich zugänglich zu machen – „es sei denn, es handelt sich um einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte“. Ursprünglich sollte es diese Ausnahme nicht geben. Bevor das Leistungsschutzrecht in Kraft tritt, muss die Novelle zum Urheberrecht noch den Bundesrat passieren. dapd (Politik/Politik)