Bezeichnung rechtsradikal nicht von vorn herein verboten

Bezeichnung rechtsradikal nicht von vorn herein verboten Karlsruhe (dapd). Das Werturteil „rechtsradikal“ stellt keine von vorn herein unzulässige Beleidigung dar und kann vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt sein. Diese Entscheidung hat am Dienstag das Bundesverfassungsgericht veröffentlicht. Nach dem Beschluss der Karlsruher Richter muss im Einzelfall entschieden werden, ob das Werturteil vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt ist oder Persönlichkeitsrechte des Adressaten verletzt. Hintergrund war ein Meinungsstreit um die antijüdischen Äußerungen eines Rechtsanwalts. Der hatte in Zeitschriften und auf seiner Kanzlei-Homepage behauptet, dass die „khasarischen, also nicht-semitischen Juden“ das Wirtschaftsgeschehen in der Welt bestimmten. In einem Diskussionsforum schrieb daraufhin ein anderer Rechtsanwalt, wer dies meine, müsse „es sich gefallen lassen, rechtsradikal genannt zu werden“. Der Kritiker der Äußerungen wurde daraufhin vom Landgericht Würzburg und vom Oberlandesgericht Bamberg zur Unterlassung verurteilt; er habe seine Behauptung nicht bewiesen, es handele sich darüber hinaus um eine unzulässige Schmähung. Die hiergegen eingelegte Verfassungsbeschwerde hatte Erfolg. Eine Kammer des Ersten Senats hob die Urteile auf und wies den Fall an das Landgericht Würzburg zurück. Das Werturteil „rechtsradikal“ falle grundsätzlich unter die freie Meinungsäußerung. Eine Schmähung liege nur dann vor, wenn es um die Diffamierung der Person und nicht mehr um eine Auseinandersetzung in der Sache gehe. Hier hätten aber alle Äußerungen einen Sachbezug. In der Neuverhandlung müsse berücksichtigt werden, dass der klagende Rechtsanwalt seine Äußerungen öffentlich zur Diskussion stellte, dann müsse auch eine inhaltliche Diskussion möglich sein, heißt es in der Begründung weiter. (Aktenzeichen: Bundesverfassungsgericht 1 BvR 29979/10) dapd (Politik/Politik)

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Peer-Michael Preß

Peer-Michael Preß – Engagement für die Unternehmerinnen und Unternehmer in der Region seit fast 20 Jahren. Als geschäftsführender Gesellschafter des Unternehmens Press Medien GmbH & Co. KG in Detmold ist er in den Geschäftsfeldern Magazin- und Fachbuchverlag, Druckdienstleistungen und Projektagentur tätig. Seine persönlichen Themenschwerpunkte sind B2B-Marketing, Medien und Kommunikationsstrategien. Sie erreichen Peer-Michael Preß unter: m.press@press-medien.de www.press-medien.de

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