Baden-Württemberg drängt Bund zu NPD-Verbotsverfahren

Baden-Württemberg drängt Bund zu NPD-Verbotsverfahren Rostock/Stuttgart (dapd-bwb). Nach dem Votum der Länder für ein neues NPD-Verbotsverfahren dringt die baden-württembergische Landesregierung den Bund zu einer Entscheidung. Innenminister Reinhold Gall (SPD) kritisierte, der Bundesinnenminister mache nach wie vor den Eindruck, dass er „sehr zögerlich unterwegs“ sei. „Ich vermisse die Entschlossenheit bei dem Bundesinnenminister und der Bundesregierung“, sagte Gall der Nachrichtenagentur dapd. Am Donnerstag schlossen sich die Ministerpräsidenten aller 16 Länder dem Votum der Innenministerkonferenz an, ein neues Verbotsverfahren anzustreben. Unklar bleibt, ob sich Bundesregierung und Bundestag dem Antrag anschließen werden. Am Nachmittag standen noch Beratungen mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) auf dem Plan. Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) zeigte sich mit dem einstimmigen Beschluss der Länder zufrieden. „Die Gründe dafür, warum das Bundesverfassungsgericht das Verfahren damals abgebrochen hatte, haben wir beseitigt. Insofern bin ich zuversichtlich, dass wir richtig damit liegen, einen erneuten Verbotsantrag zu stellen“, sagte Kretschmann in Berlin. „Wenn man die NSU-Morde betrachtet und sieht, was es da an Verbindungen gab, ist es höchste Zeit, dass ein Verbotsverfahren eingeleitet wird“, sagte der Grünen-Politiker. Wehrhafte Demokratie unter Beweis stellen Gall forderte, Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) müsse nun dieses Votum ins Bundeskabinett mitnehmen und dort müsse eine Entscheidung getroffen werden – dafür oder dagegen. „Ein Dazwischen gibt es nicht mehr“, sagte er. Nach der Aufdeckung der NSU-Morde bestehe dringender Handlungsbedarf. „Wenn der Staat jetzt nicht unter Beweis stellt, dass er eine wehrhafte Demokratie ist, wann soll er es denn eigentlich machen?“, fragte Gall. Hinsichtlich des Erfolgs eines Verfahren könne man nie sicher sein, sagte Gall weiter. „Aber wir sind eine wehrhafte Demokratie und dies kann ich nicht davon abhängig machen, ob ich hundertprozentig sicher bin, was das Bundesverfassungsgericht am Ende des Tages entscheidet.“ Wenn man scheitere, werde zumindest präzisiert, wann eine Partei verboten werden könne und wann nicht. Grüne: Abgeordnete müssen Beweismaterial einsehen können Die Grünen im Stuttgarter Landtag betonten, Optimismus alleine reiche nicht. Zwingende Voraussetzung für ein Verfahren sei, dass das vorliegende Beweismaterial klar sei und einer Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht standhalte, sagte der innenpolitische Sprecher der Fraktion, Uli Sckerl. Für die Landtagsfraktion bestehe ein Verbotsverfahren nicht nur aus einer rechtlichen Prüfung. Entscheidend sei der politische Wille, ein entschiedenes Zeichen gegen den Rechtsextremismus und dessen verfassungsfeindliche Umtriebe zu setzen. „Die Gesellschaft muss jetzt in ihrer gesamten demokratischen Breite deutlich machen, dass der Rechtsextremismus nicht toleriert wird und nicht länger vom Parteienprivileg des Grundgesetzes geschützt werden darf“, sagte Sckerl. Die Landtagsfraktion dringe zudem darauf, dass die Abgeordneten im Bundestag und den Länderparlamenten volle Einsicht in die Beweisunterlagen erhalten, um den Verbotsantrag in vollem Umfang mitzutragen. dapd (Politik/Politik)

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Peer-Michael Preß

Peer-Michael Preß – Engagement für die Unternehmerinnen und Unternehmer in der Region seit fast 20 Jahren. Als geschäftsführender Gesellschafter des Unternehmens Press Medien GmbH & Co. KG in Detmold ist er in den Geschäftsfeldern Magazin- und Fachbuchverlag, Druckdienstleistungen und Projektagentur tätig. Seine persönlichen Themenschwerpunkte sind B2B-Marketing, Medien und Kommunikationsstrategien. Sie erreichen Peer-Michael Preß unter: m.press@press-medien.de www.press-medien.de

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