Bundestag beschließt neues Leistungsschutzrecht

Bundestag beschließt neues Leistungsschutzrecht Berlin (dapd). Internet-Suchmaschinenbetreiber sollen künftig für die Übernahme längerer Presseartikel an Verlage zahlen müssen. Das sieht das neue Leistungsschutzrecht vor, das der Bundestag am Freitag in Berlin beschloss. In namentlicher Abstimmung votierten 293 Abgeordnete für den Gesetzentwurf der Bundesregierung, 243 lehnten ihn ab. Es gab drei Enthaltungen. Die Gesetzesnovelle sieht vor, Presseverlagen das ausschließliche Recht einzuräumen, Presseerzeugnisse oder Teile davon zu gewerblichen Zwecken öffentlich zugänglich zu machen – „es sei denn, es handelt sich um einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte“. Ursprünglich sollte es diese Ausnahme nicht geben. Bevor das Leistungsschutzrecht in Kraft tritt, muss die Novelle zum Urheberrecht noch den Bundesrat passieren. dapd (Politik/Politik)

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Peer-Michael Preß

Peer-Michael Preß – Engagement für die Unternehmerinnen und Unternehmer in der Region seit fast 20 Jahren. Als geschäftsführender Gesellschafter des Unternehmens Press Medien GmbH & Co. KG in Detmold ist er in den Geschäftsfeldern Magazin- und Fachbuchverlag, Druckdienstleistungen und Projektagentur tätig. Seine persönlichen Themenschwerpunkte sind B2B-Marketing, Medien und Kommunikationsstrategien. Sie erreichen Peer-Michael Preß unter: m.press@press-medien.de www.press-medien.de

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