Machtfrage bei Media-Saturn bleibt nach Schiedsgericht-Urteil offen

Machtfrage bei Media-Saturn bleibt nach Schiedsgericht-Urteil offen Ingolstadt (dapd). Der Kampf um die Macht bei Media-Saturn ist auch nach einem Urteil eines Schiedsgerichts offen. Sowohl der Unternehmensgründer Erich Kellerhals als auch die Metro sahen sich am Mittwoch als Gewinner an. Der Handelskonzern teilte mit, dass das Schiedsgericht die für Metro relevanten Punkte bestätigt habe. So sei der von Metro eingerichtete Beirat rechtens. Außerdem dürfe dieser wichtige unternehmerische Entscheidungen mit einfacher Mehrheit, also ohne Kellerhals, fällen, erklärte Metro. Ein Sprecher von Convergenta Invest, der Firma von Kellerhals, wies darauf hin, dass die Gesellschafterversammlung relevante Beschlüsse nach wie vor mit mindestens 80 Prozent treffen müsse. Dazu gehöre die Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern der Media-Saturn Holding GmbH, die Feststellung des Jahresabschlusses, die Entscheidung über die Gewinnverwendung und Kapitalmaßnahmen, Ausschluss eines Gesellschafters, Änderungen des Gesellschaftsvertrags sowie der Erwerb und die Veräußerung von Grundstücken. Außerdem könnten Beiratsbeschlüsse, die gegen die Stimmen der Gründungsgesellschafter ergehen, auch künftig vor den ordentlichen Gerichten angefochten werden, sagte der Sprecher. Das Schiedsgericht hatte in nicht öffentlicher Sitzung getagt. Der Metro-Konzern, der 75,41 Prozent an der Media-Saturn-Holding hält, hatte den Beirat im März 2011 eingerichtet. In diesem sollten Entscheidungen auch mit einfacher Mehrheit getroffen werden können. Dagegen hatte sich Kellerhals gewehrt und Klage eingereicht. Denn bisher kann der Unternehmensgründer, der mit seiner Familie 21,62 Prozent der Anteile innehat, wichtige Entscheidungen wie eine Filialeröffnung oder die Berufung von Geschäftsführern blockieren. Weiterer Gesellschafter ist die Familie von Kellerhals‘ langjährigem Geschäftspartner Leopold Stiefel, die 2,97 Prozent hält. Metro wollte sich nicht abschließend zu der Schiedsgerichts-Entscheidung äußern und verwies auf das Oberlandesgericht (OLG) München, das am (morgigen) Donnerstag (09.00 Uhr) sein Urteil in dem Streit bekanntgeben will. Das OLG soll die Frage klären, ob die Einrichtung des Beirats rechtens war und ob das Schiedsgericht für die Klärung von Kompetenzen und Mehrheitsverhältnissen des Beirats zuständig ist. „Wir sind auch bei diesem von der Gegenseite angestrengten Verfahren zuversichtlich, dass das Gericht unsere Rechtsauffassung teilt“, teilte die Metro weiter mit. In erster Instanz hatte das Landgericht Ingolstadt im Oktober beiden Seiten recht gegeben. Der gegen die Stimmen von Kellerhals gegründete Beirat von Media-Saturn sei rechtmäßig entstanden, urteilte das Gericht. Aber entgegen der Auffassung von Metro und dem damaligen Vorstandsvorsitzenden Eckhard Cordes könne dieser Beirat nicht mit einfacher Mehrheit und damit allein im Sinne von Metro entscheiden. Auch im Beirat behalte Kellerhals bei wichtigen Angelegenheiten seine Sperrminorität. Der 72-jährige Milliardär Kellerhals hatte sich zuletzt kämpferisch gezeigt. Selbst wenn der Großaktionär Metro ihm für seine Anteile an Media-Saturn „viel Geld“ bieten sollte, werde er nicht verkaufen, sagte er vor wenigen Wochen der „Süddeutschen Zeitung“. Erich und Helga Kellerhals hatten Media Markt 1963 gegründet. 1988 verkauften sie Geschäftsanteile an die Kaufhof AG, sicherten sich jedoch ein Mitspracherecht, das bis heute gilt. Kaufhof brachte später noch seine Elektroniktochter Saturn in die Holding ein. Die Kaufhof AG ging später in die Metro AG über. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

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Peer-Michael Preß

Peer-Michael Preß – Engagement für die Unternehmerinnen und Unternehmer in der Region seit fast 20 Jahren. Als geschäftsführender Gesellschafter des Unternehmens Press Medien GmbH & Co. KG in Detmold ist er in den Geschäftsfeldern Magazin- und Fachbuchverlag, Druckdienstleistungen und Projektagentur tätig. Seine persönlichen Themenschwerpunkte sind B2B-Marketing, Medien und Kommunikationsstrategien. Sie erreichen Peer-Michael Preß unter: m.press@press-medien.de www.press-medien.de

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