Ladungssicherung

Die Gesetzeslage für Ladungssicherung ist eindeutig: Alle beteiligten Personen stehen in der Pflicht und haften. Der §22 StVO zielt eindeutig auf den Fahrer ab und wurde vor einigen Jahren überarbeitet, so dass jetzt eindeutige Fahrzustände aufgenommen wurden. Die Ladung muss gegen ein Verrutschen bei plötzlicher Ausweichbewegung, wie auch bei Vollbremsung, gesichert sein. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik anzuwenden.

Ladungssicherung – VDI 2700
Die Berechnungsformeln für das Sichern der Ladung sind in der VDI 2700 zu finden. Hier stehen die anerkannten Regeln der Technik. Verschiedene Sicherungsmaterialien wurden ebenso getestet wie Antirutschmaterialien. Auf Grundlage dieser VDI 2700 kann jeder Fahrer seine Ladung nach den angegebenen Vorschriften ordnungsgemäß sichern. Da jedoch nicht alle Fahrer in der Ladungssicherung geschult sind, werden viele Fehler durch reine Unwissenheit gemacht. Dem können Sie durch eine Schulung bei Altmann – Verladeprofis entgegenwirken.

Ladungssicherung – Polizei
Für die Polizei gibt es nur Ladungssicherung oder keine Ladungssicherung.Wurde z.B. zu wenig Zurrmaterial eingesetzt, kann man dem Beamten gerne sagen, dass habe man immer so gemacht und noch nie sei etwas passiert. Er kann es nicht gelten lassen. Entweder wird die Sicherung der Ladung richtig durchgeführt oder man verstößt gegen geltendes Recht.

Ladungssicherung – Verantwortung
Nicht nur der Fahrzeugführer ist für die Ladungssicherung verantwortlich. Wie fast überall greifen auch in der Ladungssicherung mehrere Gesetze ineinander, wie z.B. der § 412 HGB, der auf den Absender der Ladung abzielt. Das Gesetz besagt: keiner kennt sein eigenes Produkt so gut wie der Produzent, also muss auch er wissen, wie die Ladung beim Transport am besten zu sichern ist.

Ladungssicherung – Verstöße
Kommt es zu einem Verstoß gegen Ladungssicherungsgesetze, befinden wir uns in der Regel im Bereich von Ordnungswidrigkeiten, d.h. wird ein Fahrzeugführer wegen mangelhafter Ladungssicherung von der Polizei angezeigt, sind in der Regel alle am Transport beteiligten Personen gleichermaßen betroffen: Fahrzeugführer, Verlader, Verlademeister/Geschäftsführung. Und, wenn das Transportfahrzeug von seiner Beschaffenheit her das Ladegut gar nicht hätte transportieren dürfen, auch noch der Disponent und der Halter des Transportfahrzeuges. Wir sehen hier, dass für ein Fehlverhalten bei der Ladungssicherung gut drei bis fünf Personen gegen das Gesetz verstoßen können und mit einer Anzeige zu rechnen haben. Dem kann man entgegenwirken, indem man alle am Transport beteiligten Personen schulen lässt und Ihnen das Material, das sie zur professionellen Sicherung der Ladung benötigen, in den richtigen Dimensionen zur Verfügung stellt.

Appell für ordnungsgemäße Ladungssicherung
Jeden Tag hört man wegen mangelnder Ladungssicherung Meldungen im Radio über verlorene Teile auf deutschen Straßen: Getränkekisten, Reifen, Fahrräder, ja sogar Gefrierschränke. Das, was sich ungesichert im Laderaum befindet, stellt eine große Gefahr für alle Verkehrsteilnehmer dar. Man mag sich kaum vorstellen, was passiert, wenn tonnenschwere Gegenstände auf die Fahrbahn stürzen. Mangelhafte Ladungssicherung kann
– wie jeder weiß – zu folgenschweren Unfällen führen und ist eine tickende Zeitbombe.
Deshalb kann man gar nicht oft genug an die Einsicht von Fahrern und Verladepersonal appellieren, diese Gefahr ernst zu nehmen und sich im Know-how über Ladungssicherung stets auf dem aktuellen Stand zu halten.

„Richtige und ordnungsgemäße Ladungssicherung, durchgeführt von Fahrern, Verladepersonal und Unternehmern erfordert zwar Zeit und Geld für das geeignete Sicherungsmaterial, aber reduziert in erheblichem Maße auch die Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer und die Umwelt. Die rechtlichen Folgen für alle an der Verladung beteiligten Personen sind auch nicht zu unterschätzen, wenn es wegen mangelnder Ladungssicherung zu einem Unfall kommt“, so Uwe Swoboda, Geschäftsführer der Fahrzeugeinrichtungen Swoboda aus Bad Salzuflen, abschließend.

Veröffentlicht von

Peer-Michael Preß

Peer-Michael Preß – Engagement für die Unternehmerinnen und Unternehmer in der Region seit fast 20 Jahren. Als geschäftsführender Gesellschafter des Unternehmens Press Medien GmbH & Co. KG in Detmold ist er in den Geschäftsfeldern Magazin- und Fachbuchverlag, Druckdienstleistungen und Projektagentur tätig. Seine persönlichen Themenschwerpunkte sind B2B-Marketing, Medien und Kommunikationsstrategien. Sie erreichen Peer-Michael Preß unter: m.press@press-medien.de www.press-medien.de

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