Klage der Grünen gegen Bundesregierung erfolgreich

Klage der Grünen gegen Bundesregierung erfolgreich Karlsruhe (dapd). Die Bundesregierung hat nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts die Rechte des Parlaments verletzt. Mit der Entscheidung vom Dienstag hatte die Klage der Grünen Erfolg. Die Partei hatte die verspätete Informationspolitik beim Euro-Stabilitätsmechanismus (ESM) und dem Euro-Plus-Pakt angegriffen. Laut Grundgesetz muss die Bundesregierung den Bundestag „in Angelegenheiten der Europäischen Union“ umfassend und zum frühstmöglichen Zeitpunkt unterrichten. In der Verhandlung am 30. November hatte der Rechtsexperte der Grünen, Jerzy Montag, gesagt, die Informationssituation sei nach der Tagung des Europäischen Rates am 4. Februar 2011 für die Abgeordneten „demütigend“ gewesen. Auf der Tagung wurden sowohl der Euro-Stabilitätsmechanismus als auch der Euro-Plus-Pakt zur besseren Koordinierung der Wirtschaftspolitik im Euro-Raum vereinbart. Der Grünen-Fraktionsvorsitzende Jürgen Trittin hatte es am Morgen in der ARD als „absurd“ bezeichnet, „dass wir Gesetzesentwürfe für Verträge, die Deutschland binden und wo es um Milliarden geht, uns von den österreichischen Kollegen der Grünen besorgen müssen, die das selbstverständlich von ihrer Regierung erhalten, während die Bundesregierung das Parlament künstlich dumm stellt“. Die Bundesregierung war der Klage der Grünen in der Verhandlung entgegengetreten. Es sei unpraktikabel, jeden Verfahrensschritt mit dem Bundestag abzustimmen. Außerdem müsse unbedingt vermieden werden, dass vertrauliche Verhandlungszwischenstände über hochsensible Materien letztlich in die Öffentlichkeit gelangten. Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, Thomas Oppermann, sprach nach dem Urteil von einem „guten Tag für die parlamentarische Demokratie“ und eine „schwere Blamage für die Bundesregierung“. Die Maßnahmen zur Eurorettung müssten transparenter und für die Menschen nachvollziehbarer werden. Hierbei habe die Bundesregierung eine Bringschuld gegenüber Parlament und Öffentlichkeit. Oppermann betonte, das Urteil müsse noch im laufenden Gesetzgebungsverfahren zu ESM/Fiskalpakt eingearbeitet und umgesetzt werden. (Aktenzeichen: Bundesverfassungsgericht 2 BvE 4/11) dapd (Politik/Politik)

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Peer-Michael Preß

Peer-Michael Preß – Engagement für die Unternehmerinnen und Unternehmer in der Region seit fast 20 Jahren. Als geschäftsführender Gesellschafter des Unternehmens Press Medien GmbH & Co. KG in Detmold ist er in den Geschäftsfeldern Magazin- und Fachbuchverlag, Druckdienstleistungen und Projektagentur tätig. Seine persönlichen Themenschwerpunkte sind B2B-Marketing, Medien und Kommunikationsstrategien. Sie erreichen Peer-Michael Preß unter: m.press@press-medien.de www.press-medien.de

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