Kartellamt verhindert Monopol bei Fasern zur Tampons-Herstellung

Kartellamt verhindert Monopol bei Fasern zur Tampons-Herstellung Bonn (dapd). Tampons gibt es von vielen Markenherstellern und Handelsmarken. Doch der Grundstoff dafür, spezielle, besonders saugfähige Viskosefasern, wird weltweit nur von zwei Herstellern produziert: der österreichischen Lenzing AG und der bayerischen Kelheim Hygiene Fibres GmbH. Das Bundeskartellamt untersagte am Freitag den Versuch von Lenzing, den deutschen Wettbewerber aufzukaufen. Kartellamtspräsident Andreas Mundt betonte: „Durch eine Übernahme wäre auf dem Markt ein Monopol entstanden. Der Wettbewerb wäre damit nicht nur in Deutschland, sondern weltweit zum Erliegen gekommen.“ Die österreichische Lenzing Gruppe ist nach eigenen Angaben Weltmarktführer bei industriell gefertigten Zellulosefasern. Sie produziert jährlich mehr als 700.000 Tonnen Fasern für zahllose Anwendungen von der Textilproduktion über den Hygiene- und Haushaltsbedarf bis hin zu technischen Anwendungen. Die Österreicher wollten rund 90 Prozent der Anteile am Wettbewerber Kelheim Hygiene Fibres übernehmen. Der Konkurrent ist zwar mit einer Jahresproduktion von rund 90.000 Tonnen Viskosefasern deutlich kleiner. Doch ist er laut Kartellamt weltweit der wichtigste Anbieter von Spezialviskose zur Herstellung von Tampons und auf diesem Gebiet der einzige Wettbewerber von Lenzing. Ein einmal entstandenes Monopol in diesem Bereich wäre nach Einschätzung der Wettbewerbshüter für andere Unternehmen kaum noch zu knacken. Denn eine Umstellung der Produktion von der Herstellung herkömmlicher Viskosefasern auf die Herstellung der speziellen Viskose für die Tamponherstellung sei wirtschaftlich nicht lohnend. „Dafür wären hohe Investitionen zu tätigen, die sich auf dem relativ kleinen Markt nur schwer amortisieren könnten“, betonte das Kartellamt. Es sei deshalb nicht damit zu rechnen, dass neue Wettbewerber auftauchten. Der Beschluss der Wettbewerbshüter ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Die Unternehmen haben die Möglichkeit, gegen die Entscheidung der Behörde Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf einzulegen. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

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Peer-Michael Preß

Peer-Michael Preß – Engagement für die Unternehmerinnen und Unternehmer in der Region seit fast 20 Jahren. Als geschäftsführender Gesellschafter des Unternehmens Press Medien GmbH & Co. KG in Detmold ist er in den Geschäftsfeldern Magazin- und Fachbuchverlag, Druckdienstleistungen und Projektagentur tätig. Seine persönlichen Themenschwerpunkte sind B2B-Marketing, Medien und Kommunikationsstrategien. Sie erreichen Peer-Michael Preß unter: m.press@press-medien.de www.press-medien.de

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