Haribo muss büßen

Haribo muss büßen Bonn (dapd). Millionenstrafe für Haribo: Der Bonner Gummibärchen-Hersteller und seine verantwortlichen Mitarbeiter müssen wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens Geldbußen in Höhe von rund 2,4 Millionen Euro zahlen. Das Unternehmen habe sich jahrelang mit anderen Süßwarenherstellern über den Verlauf der Verkaufsverhandlungen mit dem Einzelhandel ausgetauscht und damit den Wettbewerb beeinträchtigt, berichtete das Bundeskartellamt am Mittwoch. Nach den Ermittlungen des Kartellamts hatten sich hochrangige Vertriebsmitarbeiter der Unternehmen in den Jahren 2006 und 2007 dazu regelmäßig in einem informellen Gesprächskreis getroffen. Dabei sei es auch um die Rabattforderungen des Einzelhandels und die geplanten Reaktionen darauf gegangen. Ein derartiger Informationsaustausch sei kartellrechtlich unzulässig betonte der Präsident des Bundeskartellamtes Andreas Mundt. „Der Wettbewerb wird durch solche Verhaltensweisen beeinträchtigt, auch wenn es sich wie ihr im Falle von Haribo nicht um klassische Hardcore-Abprachen über Preise, Gebiete, Kunden oder Quoten handelt.“ Ausgelöst worden waren die Ermittlungen durch den Schokoriegel-Hersteller Mars, der die Wettbewerbshüter über den gegenseitigen Informationsaustausch der Markenartikler informiert hatte. Mars profitierte deshalb von der Kronzeugenregelung und ging straffrei aus. Die Ermittlungen gegen die beiden anderen Süßwarenhersteller dauern noch an, wie die Wettbewerbsbehörde mitteilte. Bei der Bußgeldfestsetzung sei berücksichtigt worden, dass Haribo bei der Aufklärung mit dem Bundeskartellamt kooperiert habe, erklärte die Behörde. Haribo selbst betonte, dass es sich um „einen minder schweren Verstoß gegen das Kartellrecht“ gehandelt habe. Dies spiegele sich auch in der vergleichsweise geringen Geldbuße. Das Unternehmen habe inzwischen die Schulung seiner Mitarbeiter intensiviert, sagte ein Sprecher. Dazu würden auch externe Anwälte eingesetzt. Das Verfahren sei mit einer einvernehmlichen Regelung beendet worden, betonten beide Seiten. Der Bußgeldbescheid ist allerdings noch nicht rechtskräftig. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

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Peer-Michael Preß

Peer-Michael Preß – Engagement für die Unternehmerinnen und Unternehmer in der Region seit fast 20 Jahren. Als geschäftsführender Gesellschafter des Unternehmens Press Medien GmbH & Co. KG in Detmold ist er in den Geschäftsfeldern Magazin- und Fachbuchverlag, Druckdienstleistungen und Projektagentur tätig. Seine persönlichen Themenschwerpunkte sind B2B-Marketing, Medien und Kommunikationsstrategien. Sie erreichen Peer-Michael Preß unter: m.press@press-medien.de www.press-medien.de

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