Gericht entscheidet im Streit über Leiharbeit zugunsten von BMW

Gericht entscheidet im Streit über Leiharbeit zugunsten von BMW Leipzig (dapd). Im Streit über den Einsatz von Leiharbeitern im Leipziger BMW-Werk hat das Arbeitsgericht erneut zugunsten des Autoherstellers entschieden. Mit Beschluss vom Mittwoch ersetzte das Gericht in weiteren 190 Fällen die zuvor vom Betriebsrat verweigerte Zustimmung zur Beschäftigung von Leiharbeitern in verschiedenen Produktionsbereichen des Werks. Die Einstellung der Leiharbeiter sei aus sachlichen Gründen dringend erforderlich gewesen, entschied das Gericht. Der Streit zwischen den Arbeitnehmervertretern und dem Unternehmen schwelt schon länger. Insgesamt zehn Verfahren lagen dem Leipziger Arbeitsgericht vor, nachdem BMW zum 1. Januar 2012 gut 1.100 Leiharbeiter in einem bestehenden Arbeitsverhältnis weiter beschäftigen wollte. Der Betriebsrat verweigerte die Zustimmung zu den Arbeitsverträgen mit der Begründung, dass die Beschäftigungsverhältnisse auf Dauer angelegt seien und nicht dazu dienten, Auftragsspitzen abzufedern. Die Betroffenen arbeiten nach Angaben des Betriebsrats zum Teil schon seit Jahren im Leipziger Werk des Autoherstellers. Der Betriebsrat hatte die Zustimmung zur weiteren Beschäftigung als Leiharbeiter versagt, weil er erreichen wollte, dass die Betroffenen eine Anstellung in der Stammbelegschaft bekommen. Er begründete die Verweigerung der Zustimmung damit, dass sowohl die Stammbelegschaft als auch die Zeitarbeiter benachteiligt würden, wenn die Verträge weiter über Leiharbeit abgeschlossen würden. Seit der ersten Entscheidung vom Februar waren sich die mit den Verfahren befassten Kammern im Grundsatz einig und ersetzten die fehlende Zustimmung der Betriebsräte. In weiteren Fällen hatte sich die Sache dadurch erledigt, dass die befristeten Verträge von Mitarbeitern aufgrund der Dauer des Verfahrens ausgelaufen waren. Jetzt liegt dem Arbeitsgericht noch ein Verfahren vor, für das noch kein Verhandlungstermin festgelegt wurde. Dem Gericht zufolge kündigte der Betriebsrat bereits an, Beschwerde vor dem Landesarbeitsgericht Sachsen einlegen zu wollen. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

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Peer-Michael Preß

Peer-Michael Preß – Engagement für die Unternehmerinnen und Unternehmer in der Region seit fast 20 Jahren. Als geschäftsführender Gesellschafter des Unternehmens Press Medien GmbH & Co. KG in Detmold ist er in den Geschäftsfeldern Magazin- und Fachbuchverlag, Druckdienstleistungen und Projektagentur tätig. Seine persönlichen Themenschwerpunkte sind B2B-Marketing, Medien und Kommunikationsstrategien. Sie erreichen Peer-Michael Preß unter: m.press@press-medien.de www.press-medien.de

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