Fristlose Kündigung wegen Anzeige gegen Chef rechtens

Fristlose Kündigung wegen Anzeige gegen Chef rechtens Köln (dapd). Arbeitgeber dürfen ihrem Angestellten kündigen, wenn sie von diesem angezeigt worden sind. Das entschied das Kölner Landesarbeitsgericht in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil. Demnach hat ein Arbeitnehmer grundsätzlich den Ruf des Arbeitgebers zu schützen. In dem konkreten Fall hätte die entlassene Hausangestellte zunächst mit dem Ehepaar, bei dem sie beschäftigt war, sprechen müssen, um ihren Loyalitätspflichten nachzukommen, urteilten die Richter. Die Frau war von dem Ehepaar fristlos entlassen worden, nachdem sie die Eltern wegen einer angeblichen Verwahrlosung der Tochter beim Jugendamt angezeigt hatte. Anzeichen einer Verwahrlosung bestätigten sich aber nicht. Ein kinderärztliches Attest ergab keine Auffälligkeiten. Auch wenn die Vorwürfe richtig gewesen wären, hätte die Bedienstete zunächst mit dem Ehepaar sprechen müssen, befanden die Richter. Sie wiesen die Klage der Frau gegen ihre fristlose Kündigung ab. Das Gericht stützte sich auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Dieser wertet Anzeigen eines Arbeitnehmers gegen seinen Arbeitgeber als Recht auf freie Meinungsäußerung. Dennoch müsse abgewogen werden, ob der Arbeitnehmer die Offenlegung in gutem Glauben vorgenommen hat und sich sicher war, dass die Vorwürfe auch wahr sind, befanden die Kölner Arbeitsrichter. Nach Möglichkeit müsse ein Mitarbeiter diskretere Wege suchen, um gegen den angeprangerten Missstand vorzugehen. Die Hausangestellte war bereits fristgemäß gekündigt worden, bevor sie das Jugendamt alarmierte. Als die betroffenen Eltern davon Wind bekamen, sprachen sie eine fristlose Kündigung aus. Die Anzeige sei eine „unverhältnismäßige Reaktion auf die zuvor ausgesprochene ordentliche Kündigung“, entschieden die Richter. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

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Peer-Michael Preß

Peer-Michael Preß – Engagement für die Unternehmerinnen und Unternehmer in der Region seit fast 20 Jahren. Als geschäftsführender Gesellschafter des Unternehmens Press Medien GmbH & Co. KG in Detmold ist er in den Geschäftsfeldern Magazin- und Fachbuchverlag, Druckdienstleistungen und Projektagentur tätig. Seine persönlichen Themenschwerpunkte sind B2B-Marketing, Medien und Kommunikationsstrategien. Sie erreichen Peer-Michael Preß unter: m.press@press-medien.de www.press-medien.de

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