Erfurt (dapd). Schlusssätze in Arbeitszeugnissen müssen keine Dankesworte oder Wünsche beinhalten. Das entschied das Bundesarbeitsgericht in Erfurt am Dienstag und wies damit die Revision eines ehemaligen Baumarktleiters ab. Nach Auffassung des Neunten Senats besteht für derartige Formulierungen keine gesetzliche Grundlage. Deshalb habe der Kläger auch keinen Anspruch darauf. Der Mann, der von 1998 bis 2009 als Leiter eines Baumarkts in Baden-Württemberg arbeitete, hatte die Schlussformel seines Arbeitszeugnisses als zu knapp moniert. Sie entwerte sein ansonsten besonders gutes Zeugnis. Der Baumarkt hatte dem Mann auf Wunsch ein geändertes Zeugnis mit der Schlussformel „Wir wünschen ihm für die Zukunft alles Gute“ erteilt. Der Kläger hatte die Formulierung „Wir bedanken uns für die langjährige Zusammenarbeit und wünschen ihm für seine private und berufliche Zukunft alles Gute“ durchsetzen wollen. In den Vorinstanzen hatte das Arbeitsgericht der Klage stattgegeben, das Landesarbeitsgericht sie abgewiesen. (Aktenzeichen: Bundesarbeitsgericht 9 AZR 227/11) dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
Ein Gedanke zu „Arbeitzeugnis muss keine Dankesformel enthalten“