Arbeitsschützer ziehen positive Bilanz für OWL

Detmold. Die Arbeitsschutzexperten der Bezirksregierung Detmold genehmigen und kontrollieren Röntgengeräte in Krankenhäusern, Kliniken und Arztpraxen in Ostwestfalen-Lippe. Darüber hinaus überprüfen sie aber auch, ob Ärzte und Mitarbeiter bei der Tätigkeit an Röntgeneinrichtungen über die entsprechende Fachkunde für den Umgang mit ionisierenden Strahlen verfügen.

Auch die Einhaltung von gesetzlich vorgeschriebenen Abläufen und Vorgaben stehen dabei auf dem Prüfstand. Denn zum Schutz von Arbeitnehmern und Patienten unterliegen alle Geräte und Tätigkeiten mit ionisierenden Strahlen den gesetzlichen Vorgaben von Strahlenschutz- und Röntgenverordnung.

Bei einer Schwerpunktaktion in OWL kontrollierten die Arbeitsschützer der Bezirksregierung im vergangenen Jahr die Sicherheit von Röntgeneinrichtungen in Rehakliniken stichprobenartig. Im Mittelpunkt standen dabei vor allem die Prüfung der Organisation und die Einhaltung von Abläufen. Die technische Überprüfung der Geräte erfolgt regelmäßig durch Röntgensachverständige verschiedener Prüfinstitutionen.Hier prüften die Strahlenschützer, ob alle Prüfungen rechtzeitig erfolgten und technische Mängel sofort behoben wurden. Die Ergebnisse der Kontrollen aus 2012 liegen jetzt vor und belegen, dass die Rehakliniken in OWL im Hinblick auf die technische Sicherheit ihrer Röntgeneinrichtungen gut dastehen. Kontrolliert wurden insgesamt 19 Rehakliniken aus dem gesamten Regierungsbezirk. „Mit dem Ergebnis können wir zufrieden sein“, so Arbeitsschutzdezernent Dr. Martin Brinkmann. „Nur bei einer Klinik lagen gravierende organisatorische Mängel vor, die sofort behoben wurden.“ Bei den anderen Einrichtungen beanstandeten die Arbeitsschützer eher kleinere Mängel, die die Betreiber zeitnah abstellten. Die Mitarbeiter des Dezernats Arbeitsschutz prüften die Rehakliniken nach bestimmten Kriterien und Checklisten. Zu den Parametern zählen unter anderem die Röntgenfachkunde, beziehungsweise die Kenntnisse von Ärzten und Mitarbeitern, die regelmäßige Unterweisung der Mitarbeiter für die Arbeit mit den ionisierenden Strahlen, die Einhaltung von Arbeitsanweisungen und Aufbewahrungsfristen sowie die Ausstattung mit strahlenabweisender Schutzbekleidung.

Jeder Patient, der geröntgt werden muss, kann auch selbst etwas für seine Sicherheit tun und sich beim Röntgenarzt einen Röntgenpass ausstellen lassen. Vordrucke halten zudem Krankenkassen und das Bundesamt für Strahlenschutz bereit. Der Pass ist kostenlos: In diesen Pass werden das Datum der Röntgenuntersuchung und die untersuchte Körperregion sowie die Adresse des untersuchenden Arztes eingetragen. Bei Folgeuntersuchungen können Ärzte dann auf die bereits erstellten Röntgenaufnahmen zurückgreifen. So können Strahlenbelastungen durch die Vermeidung unnötiger Wiederholungsuntersuchungen verringert werden. Weitere Informationen finden Interessierte beim Bundesamt für Strahlenschutz unter: www.bfs.de.

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Peer-Michael Preß

Peer-Michael Preß – Engagement für die Unternehmerinnen und Unternehmer in der Region seit fast 20 Jahren. Als geschäftsführender Gesellschafter des Unternehmens Press Medien GmbH & Co. KG in Detmold ist er in den Geschäftsfeldern Magazin- und Fachbuchverlag, Druckdienstleistungen und Projektagentur tätig. Seine persönlichen Themenschwerpunkte sind B2B-Marketing, Medien und Kommunikationsstrategien. Sie erreichen Peer-Michael Preß unter: m.press@press-medien.de www.press-medien.de

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