Ansprüche von Geschädigten des Hormonpräparats Duogynon verjährt

Ansprüche von Geschädigten des Hormonpräparats Duogynon verjährt Berlin (dapd). Das Berliner Landgericht hat die Klage eines Behinderten gegen die Bayer Pharma AG wegen Missbildungen durch das Hormonpräparat Duogynon abgewiesen. Der Lehrer, dessen Mutter während der Schwangerschaft Duogynon genommen hatte und der 1976 mit schweren Missbildungen der Blase und Harnröhre geboren wurde, hatte 50.000 Schmerzensgeld und Schadenersatz gefordert. Das Landgericht wies seine Klage am Donnerstag durch Urteil zurück. In der mündlichen Verhandlung erklärte es zuvor, die Ansprüche des Klägers seien verjährt. Ob das bis 1980 als Schwangerschaftstest verwendete Duogynon tatsächlich die Behinderung des Lehrers verursacht hat, spielte in dem Prozess keine Rolle. „Ob je ein Schadenersatzanspruch bestand, hat dieses Gericht nicht zu entscheiden“, sagte Zivilrichter Holger Matthiessen. Er legte in der mündlichen Verhandlung dar, dass für ab 1978 verabreichte Arzneimittel strengere Haftungsregeln gelten. Der Kläger könne aber nur im Jahr 1975 oder 1976 durch Duogynon geschädigt worden sein und sich lediglich auf das Bürgerliche Gesetzbuch stützten. „Spätestens 2006 ist ein Schaden verjährt gewesen“, sagte Matthiessen. Der Richter wies auch den Einwand zurück, der Hersteller habe in den 70er und 80er Jahren die Forschung zu Gefahren von Duogynon unzulässig beeinflusst und dadurch selbst rechtzeitige Schadenersatzklagen verhindert. Seit den 60er Jahren sei auch in der Öffentlichkeit intensiv über Duogynon diskutiert worden. „Auch 1995 oder 2004 hätte mit ähnlicher Begründung eine Klage erhoben werden können“, sagte er. Dougynon wurde von der Schering AG hergestellt, die 2006 von Bayer übernommen wurde. Der Prozessvertreter des Klägers warf Schering vor, die fruchtschädigende Wirkung von Duogynon stets vertuscht zu haben. „Man kann nicht jahrzehntelang dafür sorgen, dass nichts ans Licht kommt und dann sagen: Pustekuchen, jetzt ist alles verjährt“, bemängelte Rechtsanwalt Jörg Heynemamm. Für die Bayer Pharma AG sagte Rechtsanwalt Henning Moelle, Duogynom sei vom Bundesgesundheitsamt und vielen weiteren Behörden geprüft worden. Auch ein dreijähriges staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren habe schon in den 80er Jahren erhobene Vorwürfe nicht bestätigen können. Der klagende 36-jährige Lehrer Andre Sommer äußerte sich „sehr enttäuscht“ über das Urteil. Sein Anwalt kündigte an, man werde auf jeden Fall Rechtsmittel gegen die Entscheidung einlegen. Sommer war vor eineinhalb Jahren bereits mit einer Auskunftsklage gegen Bayer Pharma in Sachen Duogynon an der Verjährungshürde gescheitert. Bei Sommer haben sich nach dessen Angaben über das Internet mittlerweile 350 Opfer des Hormonpräparats gemeldet. Zum Teil handele es sich um Menschen, die mit Missbildungen geboren worden seien, nachdem ihre Mutter die Schwangerschaft mit Duogynon getestet habe, sagte er. Zum Teil handele es sich auch um Frauen, deren missgebildete Kinder nach der Geburt gestorben seien. Ein Dutzend Duogynonopfer protestierte zu Beginn des Prozesses vor dem Gerichtsgebäude gegen die Verjährung ihrer Ansprüche. ( http://www.duogynonopfer.de/ ) dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

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Peer-Michael Preß

Peer-Michael Preß – Engagement für die Unternehmerinnen und Unternehmer in der Region seit fast 20 Jahren. Als geschäftsführender Gesellschafter des Unternehmens Press Medien GmbH & Co. KG in Detmold ist er in den Geschäftsfeldern Magazin- und Fachbuchverlag, Druckdienstleistungen und Projektagentur tätig. Seine persönlichen Themenschwerpunkte sind B2B-Marketing, Medien und Kommunikationsstrategien. Sie erreichen Peer-Michael Preß unter: m.press@press-medien.de www.press-medien.de

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