Zeitung: Merkel lud Rösler und Seehofer zu Sechs-Augen-Gespräch

Zeitung: Merkel lud Rösler und Seehofer zu Sechs-Augen-Gespräch Berlin (dapd). Angesichts der sich verschärfenden Eurokrise will Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) das weitere Vorgehen offenbar eng mit ihren Koalitionspartnern abstimmen. Wie die „Bild“-Zeitung (Samstagausgabe) berichtet, hat die Kanzlerin aus diesem Grund am Freitag die Parteichefs von CSU und FDP, Horst Seehofer und Philipp Rösler, zu einem Sechs-Augen-Gespräch ins Kanzleramt geladen. Das Treffen habe knapp zwei Stunden gedauert. Bei dem Gespräch sei es unter anderem um die Anträge Spaniens und Zyperns auf Hilfen aus dem Euro-Rettungsschirmen gegangen, hieß es. dapd (Politik/Politik)

Scharfe Kritik an neuem Meldegesetz

Scharfe Kritik an neuem Meldegesetz München (dapd). Datenschützer und SPD laufen Sturm gegen das neue Melderechtsgesetz, das der Bundestag vergangene Woche verabschiedet hat. Es sei „gesetzlicher Wahnsinn“, sagte Thilo Weichert, der Leiter des unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz in Schleswig-Holstein, der „Süddeutschen Zeitung“ (Samstagausgabe). Das neue Recht ermögliche „den privaten Handel mit vom Staat zwangsweise erhobenen Daten in großem Stil“. Der bayerische Datenschutzbeauftragte Thomas Petri bezeichnete den vorgesehenen Zugriff der Privatwirtschaft auf staatliche Daten als „unsäglich“. Er forderte die Staatsregierung in München auf, die neue Vorschrift im Bundesrat zu stoppen. Auch die SPD will die Reform verhindern. „Das staatliche Melderegister ist kein Vorratsdatenspeicher für Zwecke der Wirtschaft“, sagte Parteichef Sigmar Gabriel. Ein solcher Verkauf von staatlichen Daten sei nicht akzeptabel. Die Kritik entzündete sich an Paragraf 44 des neuen Bundesmeldegesetzes, das nach der Föderalismusreform die bisherigen Landes- und Bundesregelungen zusammenfasst. Der Paragraf ermöglicht es Adresshändlern, Inkassofirmen oder der Werbewirtschaft, umfassend Daten aus den amtlichen Registern abzugreifen – nicht nur Namen und Titel, sondern auch Anschriften und selbst Geburtstage und frühere Namen sollen nicht tabu sein. dapd (Politik/Politik)

Arbeitnehmer arbeiten zwei Tage länger für den Staat als 2011

Arbeitnehmer arbeiten zwei Tage länger für den Staat als 2011 Berlin (dapd). Die Arbeitnehmer in Deutschland müssen einem Bericht der „Bild“-Zeitung (Samstagausgabe) zufolge in diesem Jahr rein rechnerisch zwei Tage länger für den Staat arbeiten als 2011. Der vom Bund der Steuerzahler (BdSt) errechnete Steuerzahlergedenktag fällt in diesem Jahr auf den 8. Juli, meldet die Zeitung unter Berufung auf Verbandsangaben. Im Vorjahr war es der 6. Juli. Mit dem Steuerzahlergedenktag will der BdSt zeigen, wie lange ein Durchschnittsarbeitnehmer von Jahresbeginn an rein rechnerisch arbeiten muss, um seine Steuer- und Abgabenlast zu begleichen. Ab dem Gedenktag arbeiten die Beschäftigten dann für ihren eigenen Geldbeutel. FDP-Generalsekretär Patrick Döring mahnte eine weitere Entlastung der Arbeitnehmer an. „Die Zahlen zeigen, wie wichtig eine weitere Entlastung bei Steuern und Abgaben ist. Wir wollen höhere Steuerbelastungen für verdiente Lohnerhöhungen vermeiden und den Rentenbeitrag 2013 senken“, sagte Döring der Zeitung. dapd (Politik/Politik)

Wirtschaftsweise sehen den Euro in systemischer Krise

Wirtschaftsweise sehen den Euro in systemischer Krise Wiesbaden (dapd). Die Schuldenkrise in Europa hat sich nach Einschätzung der fünf Wirtschaftsweisen zu einer „systemischen Krise“ für den Euro ausgewachsen. Es sei eine Situation entstanden, „die den Fortbestand der gemeinsamen Währung und die ökonomische Stabilität Deutschlands gleichermaßen gefährdet“, schreibt der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, so der offizielle Name des Beratungsgremiums der Bundesregierung, in einem am Freitag verbreiteten Sondergutachten. Die Ökonomen schlagen deshalb die Schaffung eines zeitlich befristeten Schuldentilgungspakts vor und fordern, nur dann Hilfen an notleidende spanische Banken auszuzahlen, wenn „klare Kriterien zur Rekapitalisierung und Restrukturierung“ befolgt würden. Diese würden aber „auf absehbare Zeit nicht erfüllt“. Deshalb müsse die Aufsicht dringend reformiert werden, um Finanzinstitute abzuwickeln. Zugleich dürfe „die Lösung der akuten Krise nicht zu einer übereilten Einführung einer Bankenunion führen“, warnten die Wirtschaftsweisen. ( Das Sondergutachten zum Download: http://url.dapd.de/0BeYb9 ) dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

Verena Becker wegen Beihilfe zum Buback-Mord verurteilt

Verena Becker wegen Beihilfe zum Buback-Mord verurteilt Stuttgart (dapd). 35 Jahre nach der Ermordung von Generalbundesanwalt Siegfried Buback ist ein weiteres früheres RAF-Mitglied wegen des Attentats verurteilt worden. Das Oberlandesgericht Stuttgart verhängte am Freitag gegen die Ex-Terroristin Verena Becker eine Freiheitsstrafe von vier Jahren wegen Beihilfe zum Dreifachmord an Buback und seinen zwei Begleitern im April 1977. Ob die 59-jährige Angeklagte noch einmal ins Gefängnis muss, ist nach Angaben ihrer Verteidiger jedoch unwahrscheinlich. Becker, die früher bereits zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden war, werden zweieinhalb Jahre als „Härteausgleich“ angerechnet. Deshalb wäre es denkbar, dass der Strafrest zur Bewährung ausgesetzt wird. Das Gericht sah es nach 21 Monaten Prozessdauer als erwiesen an, dass Becker sich 1976 vehement für die Ausführung des Attentats eingesetzt habe. Becker habe die Entscheidung, Buback und seine zwei Begleiter zu töten, im Beisein der späteren Täter „mitbestimmt“ und die Täter in ihrem Tatentschluss „wissentlich und willentlich“ bestärkt, sagte der Vorsitzende Richter Hermann Wieland. Becker habe eine „führende Funktion in der RAF“ eingenommen, sagte der Richter. Es habe jedoch nicht nachgewiesen werden können, dass Becker an der Tatausführung oder an konkreten Vorbereitungen beteiligt gewesen sei. Welche RAF-Mitglieder das Attentat verübt hatten, habe auch in diesem umfangreichen Prozess nicht aufgeklärt werden können. Wieland kritisierte in diesem Zusammenhang frühere RAF-Terroristen, die im Prozess als Zeugen die Aussage verweigert hatten. Mit seinem Strafmaß folgte das OLG weitgehend dem Antrag der Bundesanwaltschaft, die wegen Beihilfe zum Mord eine Haftstrafe von viereinhalb Jahren gefordert hatte. Von ihrem ursprünglichen Anklagevorwurf der Mittäterschaft war die Bundesanwaltschaft in ihrem Plädoyer abgerückt. Anders als der Sohn des Ermordeten, Michael Buback, hielt die Bundesanwaltschaft Becker jedoch nicht für die Todesschützin. Becker hatte vor Gericht eine Beteiligung an dem Attentat bestritten. Ihre Verteidiger hatten Freispruch gefordert. Ob man nun in Revision gehe, sei noch offen, sagte Verteidiger Hans Wolfgang Euler. Richter Wieland sagte, die in Stammheim inhaftierten RAF-Terroristen um Andreas Baader hätten damals auf das Attentat gedrungen. Becker „machte sich den Willen der Stammheimer Häftlinge zu eigen und setzte sich vehement dafür ein, dass das Attentat so schnell wie möglich durchgeführt werden müsse“, erklärte Wieland. Sie habe damit die Tatausführung beschleunigt. Nach der Tat habe sie auch dabei geholfen, die Bekennerbriefe zu verschicken. Ihre DNA wurde an mehreren Briefmarken und Umschlägen sichergestellt. Den Vorwürfen des Nebenklägers Michael Buback trat Wieland ausdrücklich entgegen: „Die Nebenklage hat häufiger Reales mit Wunschvorstellungen vertauscht.“ Bubacks Vorwürfen, es habe bei den Ermittlungen schwerste Pannen gegeben und Ermittlungen seien bewusst manipuliert worden, sei zu widersprechen. Wer ohne Berücksichtigung der damaligen Umstände solche Vorwürfe in den Raum stelle, verkenne die damals geltenden Arbeitsweisen und nehme eine „Wertung unter einem sogenannten Tunnelblick vor“. Auch habe der Prozess keine Beweise dafür erbracht, dass Becker vom Verfassungsschutz vor einer Strafverfolgung geschützt worden sei. Diese These einer „schützenden Hand“ hatte Buback in dem Prozess vertreten. Buback hatte in seinem Plädoyer keine Strafe für die 59-Jährige gefordert. Er begründete dies unter anderem damit, dass ihr wahrer Tatbeitrag wegen „unfassbarer Ermittlungspannen“ nicht habe aufgeklärt werden können. Nach der Urteilsverkündung sagte Buback, das Gericht sei nach 21 Monaten nicht in der Lage, seiner Aufklärungspflicht nachzukommen. In Revision wolle er jedoch nicht gehen. Der frühere Bundesinnenminister und Ex-RAF-Anwalt Otto Schily würdigte das Bemühen von Michael Buback, den Mord an seinem Vater aufzuklären. „Dass Herr Buback sich müht, die Wahrheit über den Tod seines Vaters zu ergründen, dafür habe ich großes Verständnis und Respekt“, sagte Schily der dapd. Aber auch das Schweigen der ehemaligen RAF-Terroristen als Zeugen fand Schily nachvollziehbar. „Für die Aufarbeitung wäre es sicherlich hilfreich, wenn wir neue Erkenntnisse durch Zeugenaussagen gewännen“, sagte der SPD-Politiker und ehemalige RAF-Anwalt. „Doch wir sollten nicht das Recht aufheben, dass sich niemand vor Gericht selbst belasten muss.“ Mit dem Urteil ging nach eineinhalb Jahren der vermutlich letzte große RAF-Prozess zu Ende. Seit September 2010 war an 97 Sitzungstagen verhandelt worden. Es wurden 165 Zeugen vom Gericht vernommen und 8 Sachverständige gehört. Bisher waren wegen des Attentats auf Buback die früheren RAF-Terroristen Christian Klar, Knut Folkerts und Brigitte Mohnhaupt als Mittäter verurteilt worden. Gegen Günter Sonnenberg, der ursprünglich ebenfalls als verdächtig galt, war das Verfahren eingestellt worden. dapd (Politik/Politik)

Technik-Panne am Münchner Flughafen lässt über 100 Flüge ausfallen

Technik-Panne am Münchner Flughafen lässt über 100 Flüge ausfallen München (dapd). Mehr als 100 annullierte Flüge an mehreren Flughäfen und zahlreiche Verspätungen waren am Freitag die Folge eines technischen Problems bei der Deutschen Flugsicherung (DFS) in München. Gegen 12.45 Uhr war dort laut DFS aus zunächst unbekannten Gründen für gut zwei Stunden das Radarsystem ausgefallen. Daraufhin wurde der Luftraum teilweise gesperrt. Von der bayerischen Hauptstadt aus überwacht die DFS den Luftraum vom östlichen Bodensee bis zur tschechischen Grenze und vom Brenner in Österreich bis nach Leipzig. Der Systemabsturz verursachte nach Angaben der DFS-Zentrale in Langen an Flughäfen in Bayern, Thüringen und Sachsen erhebliche Verzögerungen. Mit einem Ersatzsystem konnten die Fluglotsen die Maschinen koordinieren, die sich bereits im Luftraum befanden. Für weitere Flüge wurde der Luftraum allerdings gesperrt und der Großteil der ankommenden Maschinen aus Sicherheitsgründen auf andere Flughäfen umgeleitet. Am Nachmittag lief das System dann wieder, wie ein Sprecher des Münchner Flughafens bestätigte. Auf dem zweitgrößten deutschen Airport starten und landen täglich rund 1.200 Maschinen. Dennoch wurden nach Angaben der Flughafengesellschaft allein in München über 100 Flüge abgesagt, zudem seien noch einige Hundert von Verspätungen betroffen. Auch in Nürnberg gab es Ausfälle und Verspätungen, genauso wie in Dresden und Leipzig/Halle. Reisende in München mussten sich noch bis zum Abend auf Beeinträchtigungen einstellen. Reisende sollten sich über die Internetseiten des Flughafens, den Videotext des Bayerischen Fernsehens oder bei ihren Fluggesellschaften über den aktuellen Status ihres Fluges informieren, hieß es. Zwtl.: Deutsch-französisches Treffen verhindert Die beiden größten deutschen Fluggesellschaften machten zunächst keine konkreten Angaben zu Ausfällen und Verspätungen von Flügen durch den Systemausfall. Ein Lufthansa-Sprecher verwies auf dapd-Anfrage auf die DFS. Eine Sprecherin der zweitgrößten deutschen Fluggesellschaft Air Berlin sagte, es habe Verspätungen gegeben und es komme wahrscheinlich auch zu Annullierungen. Zahlen dazu nannte sie allerdings nicht. Der Störung zum Opfer fiel auch ein Treffen von Kulturstaatsminister Bernd Neumann (CDU) mit der französischen Kulturministerin Aurélie Filippetti, wie das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung mitteilte. Sie hatten gemeinsam die Veranstaltung „Berlin-Paris, ein Galerienaustausch“ eröffnen wollen. (Homepage des Münchner Flughafens: http://url.dapd.de/yS8ZG4 ) dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

Die Politik setzt den Arbeitgebern die Pistole auf die Brust

Die Politik setzt den Arbeitgebern die Pistole auf die Brust Ditzingen (dapd). Trotz des Tarifabschlusses in der Metall- und Elektroindustrie finden Arbeitgeber und Gewerkschaft keinen Frieden. Der Arbeitgeberverband Südwestmetall kritisierte Politik und IG Metall für ihr Verhalten scharf. „Schon die in der Metall- und in der Zeitarbeitsbranche gefundenen tariflichen Regelungen werden dazu führen, Zeitarbeit in unseren Mitgliedsbetrieben zurückzudrängen“, sagte der Südwestmetall-Vorsitzende Rainer Dulger am Freitag auf der Mitgliederversammlung des Verbands in Ditzingen. Deswegen habe er kein Verständnis dafür, dass die Bundesregierung mit einer gesetzlichen Regelung zur Zeitarbeit drohe und auch die IG Metall bei diesem Thema noch keinen Frieden wolle. „Können wir als Tarifpartei wirklich noch frei entscheiden, wenn uns die Politik wie bei der Zeitarbeit die Pistole auf die Brust setzt“, fragte Dulger. Die Politik übernehme gewerkschaftliche Kampagnen immer häufiger unkritisch. Viele dieser vermeintlichen sozialen Wohltaten würden die Betriebe jedoch mehr schwächen als stärken, sagte Dulger. Als Beispiel nannte er den Plan der baden-württembergischen Landesregierung für einen zusätzlichen bezahlten Bildungsurlaub von fünf Tagen. Zudem kritisierte er das Vorhaben der Gewerkschaft, auch Werkverträge nach den Tarifbedingungen der Metall- und Elektroindustrie zu gestalten. Im Extremfall bedeute das, dass die Tarifverträge der Branche nicht nur für den Arbeiter am Montageband gelten, sondern auch für die Beschäftigten in der Logistik oder den Landwirt, der das Leder für die Sitze liefere. „Werkverträge hat es schon immer gegeben, Werkverträge brauchen wir auch in Zukunft“, sagte Dulger. „Es wäre ein Angriff auf die Grundfesten unseres Wirtschaftssystems, wenn Unternehmen nicht mehr frei entscheiden dürften, was sie selbst machen.“ Am 19. Mai hatten sich Südwestmetall und IG Metall auf einen Tarifvertrag geeinigt, der als Pilotabschluss bundesweit übernommen wurde. Demnach steigen die Entgelte für die 3,6 Millionen Beschäftigten der Branche in Deutschland rückwirkend zum 1. Mai um 4,3 Prozent. Der Tarifvertrag läuft bis 30. April 2013. In Baden-Württemberg arbeiten 800.000 Beschäftigte in der Metall- und Elektroindustrie. Beim Thema Leiharbeit setzte die IG Metall mehr Mitsprache für die Betriebsräte durch. Gemäß dem neuen Vertrag darf ein Leiharbeiter ohne Einschränkung 18 Monate eingesetzt werden. Nach 24 Monaten muss er jedoch ein Übernahmeangebot bekommen. Ausnahmen sind aber möglich. Ebenso fehlen einheitliche Bestimmungen für alle Betriebe. Zudem bleiben Leiharbeiter nach Angaben von Gesamtmetall im Schnitt ohnehin nur sechs bis sieben Monate in einer Firma. IG-Metall-Bezirksleiter Jörg Hofmann hatte danach betont, die Politik sei jetzt keinesfalls aus ihrer Verantwortung entlassen, die Leiharbeit neu zu justieren. „Tarifpolitik ist kein Reparaturbetrieb für falsche Beschlüsse von Regierungen.“ Der IG-Metall-Bundesvorsitzende Berthold Huber sprach bei der Leiharbeit von einer „Schmutzkonkurrenz“. Baden-Württembergs Finanz- und Wirtschaftsminister Nils Schmid verteidigte die Debatte über die Leiharbeit in der Politik. „Es gilt: Die Tarifparteien arbeiten eigenständig, können sich gesellschaftlichen Diskussionen aber nicht verschließen“, sagte der SPD-Politiker. Deswegen sollten tarifvertragliche Vereinbarungen Vorrang haben und solche Fragestellungen möglichst eigenständig lösen. Allerdings müsse man immer noch diskutieren, ob es noch weitere gesetzliche Regelungen geben muss. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

Gauck fordert Öffnung des Verfassungsschutzes

Gauck fordert Öffnung des Verfassungsschutzes Eisenach (dapd). Bundespräsident Joachim Gauck fordert ein Ende der Geheimniskrämerei beim Verfassungsschutz. „Amtschefs und Politik müssen die Bürger teilhaben lassen an Erkenntnissen, die gewonnen wurden“, sagte er während seines Antrittsbesuchs am Freitag in Eisenach. Das Vertrauen wachse dort, wo Offenheit herrsche. „Die Frage ist vor allem: Wie schaffen wir Zustände, in denen die Landesämter für Verfassungsschutz effektiver arbeiten – und in denen die Bevölkerung wieder Vertrauen in Organe setzen kann, die unsere Verfassung schützen und verteidigen sollen“, sagte er weiter. Je mehr Informationen über komplizierte Sachverhalte zur Verfügung stünden, umso leichter sei es möglich, zu einem Urteil zu kommen. „Und umso leichter kann man Verschwörungstheorien abblocken.“ Gaucks Besuch im Freistaat war der erste nach seiner Ernennung als Bundespräsident im März. dapd (Politik/Politik)

Bundeswehr hilft Industrie beim Panzertest in Saudi-Arabien

Bundeswehr hilft Industrie beim Panzertest in Saudi-Arabien Berlin (dapd). Ein Verkauf deutscher Kampfpanzer an Saudi-Arabien wird immer wahrscheinlicher: Derzeit testet der Hersteller Krauss-Maffei Wegmann einen Leopard 2 A7+ in dem arabischen Land unter Wüstenbedingungen. Dabei erhält die Münchner Waffenschmiede Unterstützung durch die Bundeswehr, wie ein Sprecher von Verteidigungsminister Thomas de Maizière (CDU) am Freitag in Berlin bestätigte. Offen ist aber weiterhin, ob eine Voranfrage Saudi-Arabiens zum Kauf von mindestens 270 deutschen Panzern vom Bundessicherheitsrat gebilligt wurde. Bei dem Testpanzer handelte es sich ursprünglich um einen Leopard 2 A6 der niederländischen Armee, der von KMW zu Testzwecken aufgerüstet wurde. Für die Wüstentests sei er in einen „fähigkeitserweiterten Erprobungszustand versetzt“ worden, sagte ein Ministeriumssprecher. Der Panzer mit seinen 1.500 PS verfügt nach Herstellerangaben als Modell A7+ unter anderem über eine verbesserte Aufklärungsfähigkeit und einen Räumschild. Bereits seit längerem hegt Saudi-Arabien den Wunsch, seine Armee mit deutschen Kampfpanzern auszurüsten. Ein solches Geschäft stößt in der Opposition und bei Friedensaktivisten jedoch auf scharfen Widerspruch. Saudi-Arabien hatte sein Nachbarland Bahrain dabei unterstützt, Proteste gegen die dortige Regierung niederzuschlagen. Daher hatte der mutmaßliche Panzerdeal bereits im Dezember vergangenen Jahres heftige innenpolitische Debatten ausgelöst. Regierungssprecher Steffen Seibert lehnte es am Freitag ab, sich zu konkreten Exportgenehmigungen nach Saudi-Arabien zu äußern. Er sagte lediglich, die Regierung prüfe in jedem Fall, wie und ob sich ein Rüstungsexport auf die Sicherheit und Stabilität in der Region auswirken könne. Zudem werde die aktuelle Menschenrechtslage berücksichtigt. Ansonsten gebe die Regierung über erfolgte Rüstungsexporte nur Auskunft in ihrem jährlichen Bericht. Das Verteidigungsministerium wies ausdrücklich darauf hin, dass es sich in diesem Fall nicht um einen Waffenexport, sondern um die Erprobung eines neuen Panzers durch KMW handle, den zudem die Niederländer bereitgestellt hätten. Solche Hilfen seien normal, sagte ein Ministeriumssprecher und verwies auf andere Fälle wie den zum Afghanistan-Einsatz vorgesehenen neuen Helikopter NH 90, der in New Mexico (USA) getestet werde, oder die Hilfe für EADS Cassidian beim Test des neuen Kampfflugzeuges vom Typ Eurofighter. Im aktuellen Fall habe die Bundeswehr einen Stabsoffizier der Panzertruppen Anfang der Woche nach Saudi-Arabien entsandt, sagte der Sprecher weiter. Dieser soll KMW für vier Wochen bei der Firmenerprobung eines neuen Leopard-Panzers unterstützen. Seine Aufgabe sei es, die Schießsicherheit zu gewährleisten, da KMW nicht über solches Personal verfüge, unterstrich der Sprecher. Der deutsche Offizier werde im übrigen von KMW bezahlt, auch die Kosten für die Munition werde von der Rüstungsfirma getragen. Die Linke zeigte sich empört über eine solche Unterstützung. Diese Art Militärhilfe für eine Privatfirma sei „unverfroren“, sagte der Außenexperte der Linksfraktion, Jan van Aken. Damit werde nur der umstrittene Verkauf von Leopard-Panzern „an den Unterdrückerstaat Saudi Arabien vorangetrieben“. Seine Fraktionskollegin Inge Höger warf der Bundesregierung vor, bei ihrer Genehmigungspraxis für Kriegsgerät die Frage der Menschenrechte zu ignorieren. Auch aus den Reihen der Grünen gab es Protest. Der Grünen-Bundestagsabgeordnete Hans-Christian Ströbele mahnte, Schwarz-Gelb dürfe nicht länger mit Polizei- und militärischer Ausbildungshilfe sowie schweren Waffen „unterdrückerische und frauenfeindliche Regime“ wie in Saudi-Arabien unterstützen. „Die Bundeswehr darf sich nicht abermals als Türöffner für unverantwortliche Rüstungsexporte betätigen.“ dapd (Politik/Politik)

Die Entscheidung zum Buback-Attentat mitbestimmt

Die Entscheidung zum Buback-Attentat mitbestimmt Stuttgart (dapd). Verena Becker hat offenbar etwas anderes erwartet. Als Richter Hermann Wieland am Freitagnachmittag den Schuldspruch und die Haftstrafe verkündet, dreht sich die 59-jährige Angeklagte zu ihrem Verteidiger Hans Wolfgang Euler um, blickt ihn kurz an und zieht die Mundwinkel tief nach unten. Dann hört sich die zierliche Frau im grauen Pulli, die wegen einer Krankheit auch vor den Richtern eine dunkle Sonnenbrille trägt, die dreistündige Urteilsverkündung des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart äußerlich unbewegt an. Wegen Beihilfe zum Mordanschlag auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback und seine beiden Begleiter am 7. April 1977 wird die frühere RAF-Terroristin zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt. Wegen einer früheren Verurteilung zu lebenslanger Haft gelten zwar zweieinhalb Jahre bereits als vollstreckt. Mit einer Haftstrafe hatte vor dem Urteil aber kaum noch ein Prozessbeobachter gerechnet, eher mit einer Bewährungsstrafe oder einem Freispruch. Wohl auch Becker selbst. Sie hatte seit Prozessbeginn geschwiegen; erst ganz am Ende des Prozesses, am 89. Sitzungstag, hatte sie ihr Schweigen gebrochen und jegliche Mitwirkung am Buback-Attentat oder dessen Vorbereitung abgestritten. „Ich war nicht dabei“, hatte sie am 14. Mai 2012 betont. Doch der 6. Strafsenat des OLG stützte seinen Schuldspruch am 97. Verhandlungstag auf eine äußerst akribische Beweisaufnahme. Wieland sagte, Becker habe die Entscheidung, Buback und seine zwei Begleiter zu töten, im Beisein der späteren Täter „mitbestimmt“ und die Täter in ihrem Tatentschluss „wissentlich und willentlich“ bestärkt. Darüber hinaus sei jedoch nicht nachzuweisen, dass Becker an der Tatausführung und an konkreten Vorbereitungen des Attentats beteiligt war. Welche beiden RAF-Mitglieder auf dem Tatmotorrad gesessen und wer vom Soziussitz aus geschossen habe, sei „nicht mit der erforderlichen Sicherheit festzustellen“, betonte Wieland. Und dies, obwohl der Senat seit dem 30. September 2010 unter Vorsitz des 62-jährigen Wieland „danach trachtete, die unmittelbaren Tatbeteiligten festzustellen“. In den 21 Monaten wurden 165 Zeugen – darunter auch zahlreiche ehemalige RAF-Terroristen – sowie 8 Sachverständige gehört. Beim Senat kamen in dem „außergewöhnlichen Verfahren“ laut Wieland 70 Stehordner und insgesamt 25.000 Seiten Aktenmaterial zusammen. Dennoch sei die Dimension des Prozesses sinnvoll. Täter oder Beteiligte an Mordtaten müssten „wissen, dass ihre Schuld nicht verdrängt wird“, sagte Wieland. Schließlich „zerlegte“ der 6. Strafsenat noch die Behauptungen des Nebenklägers und Sohnes des Ermordeten, Michael Buback. Der Chemieprofessor war entgegen seiner ursprünglichen Ankündigung doch zur Urteilsverkündung erschienen. Er sagte am Freitag vor dem Urteil, für ihn sei die „Wahrheit“ über das Attentat wichtig. Dagegen habe das Urteil eine für ihn „eine nachrangige Bedeutung“. Buback hatte Becker nicht nur verdächtigt, die Todesschützin gewesen zu sein, wofür der Strafsenat keine Anhaltspunkte fand. Buback hatte auch die These vertreten, Verfassungsschutz oder Geheimdienste hätten eine „schützende Hand“ über Becker gehalten, um sie vor einer Strafverfolgung zu schützen. Für diese Behauptung gebe es nach der Beweisaufnahme jedoch „keinerlei Basis“, sagte Wieland. An Buback gerichtet sagte Wieland: „Die Nebenklage hat häufiger Reales mit Wunschvorstellungen vermischt.“ dapd (Politik/Politik)