Neues Wahlrecht kann in Kraft treten

Neues Wahlrecht kann in Kraft treten Berlin (dapd). Der Bundesrat hat das neue Wahlrecht gebilligt, das bereits für die Bundestagswahl am 22. September gelten soll. Danach führen künftig Überhangmandate für eine Partei automatisch zu Ausgleichsmandaten für die anderen Parteien. Dadurch soll gewährleistet werden, dass das Größenverhältnis zueinander gewährleistet bleibt. Denn das Bundesverfassungsgericht hatte im Juli 2012 die bisherige Regelung der Sitzverteilung wegen dieser Überhangmandate für verfassungswidrig erklärt. Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei in einem Bundesland durch Direktmandate mehr Sitze gewinnt, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen. Dabei konnte bislang ein sogenanntes negatives Stimmgewicht entstehen: Eine Partei verlor Sitze, obwohl sie Wählerstimmen gewonnen hatte. Der Bundesrat billigte am Freitag außerdem ein Gesetz, wonach auch die sogenannten Auslandsdeutschen wieder an Bundestagswahlen teilnehmen können. Auch hier hatte das Bundesverfassungsgericht die bisherigen Regelungen für nichtig erklärt. In Zukunft sind Auslandsdeutsche wahlberechtigt, wenn sie nach ihrem 14. Lebensjahr mindestens drei Monate ununterbrochen in Deutschland gelebt haben oder aus anderen Gründen mit den politischen Verhältnissen in Deutschland vertraut oder von ihnen betroffen sind. dapd (Politik/Politik)

Fraktionen beraten über neues Wahlrecht

Fraktionen beraten über neues Wahlrecht Berlin (dapd). Gut einen Monat nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes gegen das geltende Wahlrecht haben die im Bundestag vertretenen Parteien Beratungen über eine Neuregelung aufgenommen. Die Geschäftsführer und Wahlrechtsexperten der Fraktionen kamen dazu am Dienstag in Berlin zusammen. Dabei stehen die Beteiligten unter Zeitdruck. Die Karlsruher Richter hatten am 25. Juli das geltende Wahlrecht gekippt und eine Neuregelung noch für die Bundestagswahlwahl 2013 verlangt. Die Richter hatten unter anderem das Wahlrecht wegen der Überhangmandate für verfassungswidrig erklärt. Diese könnten das Wahlergebnis verzerren, hieß es in dem Urteil. Die Richter ließen maximal 15 Überhangmandate zu. Bei der Bundestagswahl 2009 gab es 24 solcher Mandate, die allesamt der Union zufielen. Aktuell sind es noch 22 Überhangmandate. Diese entstehen, wenn eine Partei mehr direkt gewählte Abgeordnete hat, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen. Der stellvertretende Unions-Fraktionschef Günter Krings (CDU) ging am Dienstag von einer steigenden Zahl an Bundestagsabgeordneten durch das neue Wahlrecht aus. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes „lässt uns wohl keine Wahl, als im Ergebnis die Überhangmandate durch eine Vergrößerung des Bundestages aufzufangen“, sagte Krings (CDU) der „Süddeutschen Zeitung“. dapd (Politik/Politik)

Seehofer geht im Streit um das Wahlrecht auf die Opposition zu

Seehofer geht im Streit um das Wahlrecht auf die Opposition zu Berlin (dapd). Eine Woche nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gegen das geltende Wahlrecht hat der CSU-Vorsitzende Horst Seehofer in der Debatte um eine Neuregelung bereits Kompromissbereitschaft signalisiert. In einer Sitzung des Parteivorstandes sagte Seehofer laut einem Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ vom Mittwoch, er hätte „kein Problem“ damit, wenn künftig alle Überhangmandate ausgeglichen würden. Damit wäre eine wesentliche Forderung der Opposition erfüllt. Die Grünen begrüßten postwendend die neue Entwicklung. Fraglich ist allerdings noch, ob auch die Schwesterpartei CDU Seehofers Linie mitträgt. Die CDU/CSU hatte von den Überhangmandaten bisher meistens profitiert. Bei der Bundestagswahl 2009 gab es 24 Überhangmandate, und sie alle gingen an die Union. Diese Mandate gehen auf die komplizierte Berechnung der Sitzverteilung und darauf zurück, dass jeder Wähler zwei Stimmen hat – eine für den Kandidaten, die andere für die Partei. Normalerweise wird die Zahl der mit der Erststimme direkt gewählten Abgeordneten von der Zahl der Sitze abgezogen, die einer Partei nach ihrem Zweitstimmenergebnis im jeweiligen Bundesland zusteht. Die übrigen Plätze werden dann mit Abgeordneten der Landesliste einer Partei besetzt. Wenn es aber mehr direkt gewählte Abgeordnete gibt, als der Partei nach den Zweitstimmen zustünden, entstehen Überhangmandate. In der vergangenen Woche hatte das Bundesverfassungsgericht das Wahlrecht auch wegen der Überhangmandate für verfassungswidrig erklärt. In ihrem Urteil wiesen die Richter auf die mögliche Verzerrung von Wahlergebnissen durch die Überhangmandate hin. Nach Ansicht des Gerichts sind deshalb künftig maximal 15 Überhangmandate ohne Ausgleich zulässig. Seehofer will der Opposition nun offenbar einen Ausgleich für die Überhangmandate anbieten. Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Volker Beck, sagte der „Süddeutschen Zeitung“, dies sei „zwar nur der zweitbeste Weg, aber ein faires Angebot. Wir sind bereit, darüber zu reden.“ Seehofer bringe damit „Bewegung in die Wahlrechtsdiskussion“. Das Angebot des CSU-Vorsitzenden sei zwar „stark von den Interessen der Union geprägt, Überhangmandate nicht mit Listenmandaten zu verrechnen“, sagte Beck. Es verzichte „aber darauf, das Wahlergebnis durch Überhangmandate zu verzerren“. Seehofers Vorschlag sei deshalb für die nächste Bundestagswahl „womöglich ein Weg“. Der nächste Bundestag müsste „dann aber noch einmal an das Wahlrecht heran, um ein Aufblähen des Bundestages für die Zukunft zu vermeiden“. Auch der Verein „Mehr Demokratie“ begrüßte Seehofers Vorstoß. „Wenn der CSU-Vorsitzende sich im Gegensatz zur bisherigen Unionslinie für den vollständigen Ausgleich der Überhangmandate ausspricht, zeigt das Urteil des Verfassungsgerichts offenbar Wirkung“, erklärte Vorstandssprecher Ralf-Uwe Beck. In der SPD gibt es derweil erste Forderungen, bei der anstehenden Wahlrechtsreform das Zwei-Stimmen-System abzuschaffen und damit das Stimmensplitting unmöglich zu machen. „Ich bin dafür, dass es bei der Bundestagswahl künftig nur noch eine Stimme gibt, die dann für den Wahlkreis und die Parteiliste gleichermaßen gezählt wird“, sagte der SPD-Innenpolitiker Dieter Wiefelspütz dem „Tagesspiegel“ laut Vorabbericht. Das Stimmensplitting sei eine Ursache für Überhangmandate. Es müsse jedoch alles getan werden, um das Entstehen dieser Mandate zu verhindern. Wiefelspütz sagte, es wäre am besten, wenn das Wahlrecht möglichst viele Überhangmandate verhindere. „Wir müssen daher ernsthaft und offen über das Einstimmenwahlrecht reden und dürfen das Thema nicht von vornherein ausklammern.“ In jedem Fall sei es wichtig, alle Überhangmandate auszugleichen. dapd (Politik/Politik)

Seehofer geht im Streit um Wahlrecht auf Opposition zu

Seehofer geht im Streit um Wahlrecht auf Opposition zu Berlin (dapd). Der CSU-Vorsitzende Horst Seehofer hat im Streit um das Wahlrecht Kompromissbereitschaft signalisiert. In der Sitzung des Parteivorstandes am Montag sagte Seehofer nach Informationen der „Süddeutschen Zeitung“, er hätte „kein Problem“ damit, wenn künftig alle Überhangmandate ausgeglichen würden, falls auf dieser Basis eine Einigung mit den Oppositionsfraktionen erzielbar sei. Damit widersprach der CSU-Chef der bisherigen Linie der Union. CDU und CSU hatten bei der Bundestagswahl 2009 alle 24 Überhangmandate gewonnen. Diese werden bisher nicht durch Ausgleichsmandate für die anderen Parteien kompensiert. In der vergangenen Woche hatte das Bundesverfassungsgericht das Wahlrecht auch deshalb für verfassungswidrig erklärt. In ihrem Urteil wiesen die Richter auf die mögliche Verzerrung von Wahlergebnissen durch die Überhangmandate hin. Nach Ansicht des Gerichts sind deshalb künftig maximal 15 Überhangmandate ohne Ausgleich zulässig. dapd (Politik/Politik)