Jährliche Überprüfung der Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen angelaufen

Bundesagentur für Arbeit (BA) versendet Unterlagen zur Überprüfung der Beschäftigungspflicht

Die Anzeigepflicht gilt auch für beschäftigungspflichtige Arbeitgeber, die keine Unterlagen erhalten, diese können die elektronische Anzeige nutzen.
Private und öffentliche Arbeitgeber, die im Jahresdurchschnitt über mindestens 20 Arbeitsplätze verfügen (beschäftigungspflichtige Arbeitgeber), sind gesetzlich (SGB IX) verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Arbeitgeber, die dieser Vorgabe nicht nachkommen, müssen eine Ausgleichsabgabe zahlen. Die Höhe dieser Abgabe ist abhängig von der Beschäftigungsquote.

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