Freiburger Gericht spricht Neonazi frei

Freiburger Gericht spricht Neonazi frei Freiburg (dapd). Ein wegen versuchten Totschlags in drei Fällen angeklagter Neonazi ist in Freiburg freigesprochen worden. Eine Straftat sei dem einschlägig vorbestraften 29-Jährigen nicht zweifelsfrei nachzuweisen, sagte Richterin Eva Kleine-Cosack in der Begründung des Urteils vor dem Freiburger Landgericht am Donnerstag. „Justitia ist nicht auf dem rechten Auge blind“, betonte sie. Der Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“ habe aber auch für Neonazis zu gelten. Der Angeklagte war im Oktober 2011 mit seinem Auto mit Vollgas in eine Gruppe vermummter Linker gefahren, die ihn von einem Parkplatz vertreiben wollten. Dabei wurde ein 21-Jähriger schwer verletzt. Die Staatsanwaltschaft hatte am Montag drei Jahre Haft gefordert, die Verteidigung plädierte wegen Notwehr für einen Freispruch. dapd (Politik/Politik)

Gericht: Doktorand muss wissenschaftlich arbeiten können

Gericht: Doktorand muss wissenschaftlich arbeiten können Freiburg (dapd). Universitätslehrer können nicht dafür verantwortlich gemacht werden, wenn ihre Doktoranden nicht sauber zitieren. Das geht aus der am Donnerstag vom Verwaltungsgericht Freiburg veröffentlichten schriftlichen Begründung eines Urteils vom Mai hervor. Die Tochter des ehemaligen bayerischen Ministerpräsidenten Edmund Stoiber, Veronica Saß, hatte ihre unterdessen verlorene Klage vor dem Verwaltungsgericht Freiburg gegen die Aberkennung ihres Doktortitels durch die Universität Konstanz mit mangelhafter Betreuung begründet. Das Abschreiben hatte sie zugegeben. In dem Urteil heißt es, der Betreuer ihrer Dissertation habe ohne weiteres davon ausgehen können, dass ihr „diese elementaren Grundsätze wissenschaftlichen Arbeitens bekannt seien“. Dass er sie hierauf nicht ausdrücklich aufmerksam gemacht habe, stelle keine Verletzung der wissenschaftlichen Betreuungspflicht dar. Laut Gericht hatte Saß unter anderem 26 Seiten der Dissertation nahezu wortgleich ohne Kennzeichnung als Zitat aus einem anderen Werk übernommen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Saß kann innerhalb eines Monats Antrag auf Zulassung der Berufung beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim stellen. dapd (Politik/Politik)