Anwalt kritisiert Beförderung von Oberst Klein mit starken Worten

Anwalt kritisiert Beförderung von Oberst Klein mit starken Worten Osnabrück (dapd). Der Anwalt der Opfer-Hinterbliebenen des Luftangriffs von Kundus, Karim Popal, hat die geplante Beförderung von Bundeswehroberst Georg Klein zum General kritisiert. „Die Beförderung wäre ein Schlag ins Gesicht der afghanischen Zivilbevölkerung und käme einer Kriegserklärung gleich“, sagte Popal der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. Klein hatte am 4. September 2009 einen Luftangriff auf zwei von Taliban gekaperte Tanklaster nahe Kundus in Afghanistan befohlen. Dabei waren nach offiziellen Angaben mehr als 100 Menschen ums Leben gekommen. Strafrechtliche und disziplinarische Ermittlungen gegen den Offizier wurden inzwischen eingestellt. Der Grünen-Bundestagsabgeordnete Hans-Christian Ströbele sagte dem Blatt, das „katastrophale Blutbad“, für das Klein verantwortlich sei, schließe eine Beförderung aus. Die Bundesregierung mache sich unglaubwürdig, da sie den Luftangriff als Fehler bezeichnet habe. dapd (Politik/Politik)