Arbeitszeiterfassung – Konsequenzen für Arbeitgeber und New Work

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat im Mai 2019 ein Grundsatzurteil gefällt, dass die Arbeitgeber*innen künftig zur Erfassung von Arbeitszeiten verpflichtet. Während sich in einigen Bereichen, wie etwa bei Berufskraftfahrern, im Öffentlichen Dienst oder in der Produktion, wo die Arbeitszeiterfassung zur Ermittlung der Herstellkosten gang und gäbe sind, kaum etwas ändert, führt das Luxemburger Urteil in vielen anderen Bereichen zu nachhaltigen Veränderungen in Organisation und Verwaltung.

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