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Firmenwagenrechner: So berechnen Sie die Steuer- und Geldersparnis für Ihren Dienstwagen

Arbeitgeber können Prozente für die Investition in einen Firmenwagen steuerlich absetzen. Arbeitnehmer müssen bei der Nutzungsüberlassung genau auf den Anteil dienstlicher und privater Fahrten unterscheiden. Schriftliche Vereinbarung und ein Fahrtenbuch sind zwei von vier Spartipps, um durch die Überlassung und Nutzung nicht steuerlich benachteiligt zu werden.

Statistisch hoher Anteil privat genutzter Dienstfahrzeuge

Forsa-Studien über die Nutzung und Besteuerung von Dienstfahrzeugen ergeben einen Anteil von zwölf Prozent an Privatfahrten mit Firmenfahrzeugen im Vergleich zu 88 Prozent rein privat genutzten Fahrzeugen. Befragt wurden dafür im deutschen Bundesgebiet Firmenwagennutzer zwischen 30 und 60 Jahren.

Finanzielle Vorteile durch die Nutzung von Firmenwagen

Die Bereitstellung eines Firmenwagens mit der Erlaubnis zur teilweise privaten Nutzung ist definitiv ein starkes Motivationsinstrument für Mitarbeiter. Für Firmen bedeutet die Anschaffung einer Fahrzeugflotte Abschreibungsmöglichkeiten und eine langfristige Wertanlage im Wiederverkauf. Exakt lassen sich mit einem Firmenwagenrechner Steuervorteile und Investitionseinsparungen nach verschiedenen Fahrzeugmerkmalen vorab kalkulieren. Tatsächlich zahlen Mitarbeiter und bereitstellendes Unternehmen bei kluger Planung jährlich bis zu vierstellige Summen weniger an Steuern.

Vier Spartipps für Firmenwagen

Ein Firmenwagen in der Privatgarage wird vom Finanzamt stets als geldwerter Vorteil mit steuerrelevanter Angabepflicht unterstellt. Sorgfältiger Vertragsschluss und penible Dokumentation jedes Fahrkilometers schützen vor teuren Steuernachforderungen:

Spartipp Eins: Nutzungsrahmen für den Firmenwagen schriftlich festlegen

Bei ausschließlicher Überlassung für den Weg zur Arbeitsstelle und zurück entsteht durch die Nutzung des Firmenwagens nur ein geringer geldwerter Vorteil. Das private Nutzungsverbot kann als Klausel im Arbeitsvertrag stehen, einzeln dokumentiert werden oder später als Vertragsergänzung hinzugefügt werden. Mündliche Verbote reichen für die Akzeptanz durch die Steuerbehörde nicht aus.

Spartipp Zwei: Keine Fahrzeit, keine Steuerpflicht

Fahruntüchtigkeit kann verletzungs- oder krankheitsbedingt entstehen. In diesem Fall akzeptiert die Steuerbehörde die Vorlage eines ärztlichen Attests über die Fahruntüchtigkeit. Steuerfrei sind volle Monate. Krankschreibungen im laufenden Monat werden ansonsten mit dem einen Steuerprozent eines geldwerten Vorteils berechnet.

Spartipp Drei: Schlüsselabgabe für Freiberechnungen im Firmenwagenrechner

Kommt es zu einem Fahrverbot oder ist aus anderen Gründen die Nutzung des Firmenwagens vorübergehend verboten, sollte er am besten auf dem Firmengelände abgestellt und der Schlüssel gegen Unterschrift beim Arbeitgeber abgegeben werden. Laut Firmenrechner zählt jeder Tag ohne Wagenschlüssel nicht zur Ein-Prozent-Steuerregel geldwerter Vorteile. Das gilt auch, wenn vertraglich die Nutzungsüberlassung während des gesamten Arbeitsverhältnisses andauert.

Spartipp Vier: Nutzungsdetails vor Nutzungsbeginn des Firmenwagens abwägen

Für privat genutzte Firmenwagen leisten Arbeitnehmer Zuzahlungen für Ausstattung, Antriebsart und Markenwunsch, wenn ihre Vorstellungen über dem Budget des Arbeitgebers liegen. Diese Zuzahlung wird steuerlich als geminderter Sachbezug berücksichtigt. Pauschalbesteuerung nach Antriebsart wird mit einem, einem halben oder einem Viertel Prozent vorgenommen. Hierauf haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer durch die gemeinsame Auswahl ab Kaufdatum Einfluss.

Die Überlassung des Firmenwagens zur privaten Nutzung durch Arbeitnehmer lohnt sich für beide Seiten. Steuerlich muss allerdings der Kauf klug kalkuliert und die Nutzung eindeutig schriftlich vereinbar werden. Das Führen eines Fahrtenbuchs weist zusätzlich nach, wenn der Firmenwagen wenig oder nur für Arbeitswege genutzt wird.

Veröffentlicht von

WIR Redaktion

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