Urteil mit Schrecksekunde

Urteil mit Schrecksekunde Karlsruhe (dapd). Dieser eine Satz sei der eigentliche Hammer beim Wahlrechts-Urteil des Bundesverfassungsgerichts, sagt der Grünen-Politiker Volker Beck wenige Minuten nach dem Richterspruch in Karlsruhe. Jener Satz, gerade ausgesprochen von Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle, lautet: „Es fehlt somit gegenwärtig an einer wirksamen Regelung des Sitzzuteilungsverfahrens für die Wahlen zum Deutschen Bundestag.“ Was das heißt, formuliert Beck rasch so, dass es jeder versteht. Um die Tragweite zu betonen, macht Beck sogar kleine Pausen zwischen den einzelnen Wörtern: „Die Bundesrepublik Deutschland hat kein gültiges Bundeswahlgesetz!“ Das sei sicher eine „Schrecksekunde“ für Union und FDP gewesen, die die Verfassungswidrigkeit des Wahlrechts zu verantworten hätten, sagt der Parlamentarische Fraktionsgeschäftsführer der Grünen. Das bisherige Wahlrecht für den Bundestag wurde in zentralen Punkten für verfassungswidrig erklärt und hat sich damit am 25. Juli 2012 mit der Urteilsverkündung um 10.00 Uhr in Luft aufgelöst. Der Zweite Senat sah „keine Möglichkeit, den verfassungswidrigen Zustand erneut für eine Übergangszeit zu akzeptieren“, betonte Voßkuhle. Die Parteien betonten daraufhin zwar eifrig, dass sie in den nächsten Monaten rasch eine Neuregelung schaffen wollen. Doch was wäre, wenn Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) in den kommenden Wochen etwa wegen der Euro-Krise die Vertrauensfrage im Bundestag stellen müsste und diese verlieren würde, fragte Beck. Dann müsste es eigentlich eine vorgezogene Neuwahl geben – ohne gültiges Wahlrecht. „Dann wären wir mitten in einer Staatskrise“, warnte Beck. Die Unionsfraktion hält allerdings das von den Grünen an die Wand gemalte Schreckensbild einer Staatskrise für übertrieben: „Diese Gefahr sehen wir nicht“, sagte Unionsfraktionsvize Günther Krings (CDU) in Karlsruhe der Nachrichtenagentur dapd. Er glaube an die „Stabilität“ der schwarz-gelben Regierung. Doch auch Krings weiß, dass jetzt sehr rasch eine Neuregelung geschaffen werden muss. Auch wenn die nun verlangte erneute Reform des Wahlrechts eine „sehr komplizierte Aufgabe“ sei und die vom Gericht vorgenommene Deckelung auf 15 Überhangmandate ziemlich überraschend gekommen sei. Der CDU-Politiker weiß: „Wir müssen jetzt mit Hochdruck ran.“ Auch der Parlamentarische Fraktionsgeschäftsführer der SPD, Thomas Oppermann, beantwortet nach der Urteilsverkündung im Sitzungssaal des Gerichts zunächst ausführlich Fragen von Journalisten. Als sich schließlich die Reihen lichten, geht Oppermann auf den CDU-Politiker Krings zu und sagt zu ihm: „Na mein Lieber, wollen wir gleich verhandeln?“ dapd (Politik/Politik)

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Peer-Michael Preß

Peer-Michael Preß – Engagement für die Unternehmerinnen und Unternehmer in der Region seit fast 20 Jahren. Als geschäftsführender Gesellschafter des Unternehmens Press Medien GmbH & Co. KG in Detmold ist er in den Geschäftsfeldern Magazin- und Fachbuchverlag, Druckdienstleistungen und Projektagentur tätig. Seine persönlichen Themenschwerpunkte sind B2B-Marketing, Medien und Kommunikationsstrategien. Sie erreichen Peer-Michael Preß unter: m.press@press-medien.de www.press-medien.de

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