Umstrittenes Meldegesetz wird geändert

Umstrittenes Meldegesetz wird geändert Berlin (dapd). Nach heftiger Kritik aus Bund und Ländern wird das umstrittene Meldegesetz nachgebessert. Mehrere Länder kündigten am Montag ihr Veto im Bundesrat an. Grund ihrer Empörung sind Mängel beim Datenschutz. Auch die Bundesregierung ist unzufrieden mit der Entscheidung der schwarz-gelben Bundestagsmehrheit, die erst vor eineinhalb Wochen gefallen ist. Die Neuregelung würde es den Meldeämtern erlauben, persönliche Daten von Bürgern an Werbefirmen und Adresshändler weiterzugeben – wenn die Betroffenen nicht von sich aus ausdrücklich widersprechen. Der Bundestag hatte die Novelle am 28. Juni mit den Stimmen von Schwarz-Gelb verabschiedet. Fünf Minuten zuvor war das EM-Halbfinalspiel Deutschland-Italien angepfiffen worden. Nur wenige Abgeordnete saßen im Plenum, die Reden wurden zu Protokoll gegeben. Die jetzt kritisierten Passagen waren erst einen Tag zuvor von der schwarz-gelben Mehrheit im Innenausschuss in den Entwurf eingefügt worden. Das Bundesinnenministerium leistete dabei Formulierungshilfe, wie ein Sprecher der Nachrichtenagentur dapd sagte. „Das ist aber nicht unüblich“, betonte er. Inzwischen wünscht sich die Regierung eine Überarbeitung. Es gebe die Hoffnung, dass Forderungen nach mehr Datenschutz noch in das Gesetz einfließen, sagte Regierungssprecher Steffen Seibert. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sagte der „Passauer Neuen Presse“, sie halte die ursprünglich vorgesehene Lösung, wonach Bürger in die Weitergabe von Daten explizit einwilligen müssten, für den richtigen Weg. Für die Änderung kann nun der Bundesrat sorgen. Das Gesetz ist zustimmungspflichtig, die Länder können also eine Überarbeitung durchsetzen. Es zeichnet sich bereits eine Mehrheit für Nachbesserungen zugunsten des Datenschutzes ab. Auch unionsgeführte Länder pochen darauf, etwa Bayern, Sachsen und Niedersachsen. Der Bundesrat soll sich im Herbst mit dem Gesetz befassen. Bosbach warnt vor Rückschritt Die Liberalen im Bundestag halten die neue Regelung zwar für einen Fortschritt gegenüber den bisher gültigen Ländergesetzen, reagieren aber auf die breite Kritik. „Die FDP-Bundestagsfraktion war und ist natürlich offen für weitere Verbesserungen“, sagte die innenpolitische Sprecherin Gisela Piltz. CSU-Innenexperte Hans-Peter Uhl erklärte dagegen, es handele sich um eine „vernünftige und ausgewogene Lösung“. Der Vorsitzende des Innenausschusses, Wolfgang Bosbach (CDU), warnte die Länder. Ließen sie das Gesetz im Bundesrat scheitern, „haben wir keinen besseren Datenschutz, sondern gegenüber der bisherigen Rechtslage einen schlechteren“, sagte er „Spiegel Online“. Bosbach zeigte zugleich Verständnis für die Kritik an der Änderung im Gesetzestext. „Dass kritisch hinterfragt wird, warum aus der Einwilligungslösung eine Widerspruchslösung wurde, halte ich für nachvollziehbar“, sagte er. Hierfür müsse das Parlament noch eine „überzeugende Begründung“ finden. Nach Ansicht des Deutschen Dialogmarketing Verbands (DDV) sind die Sorgen wegen des neuen Gesetzes weitgehend unbegründet. Der Branchenverband, der unter anderem Adresshändler vertritt, erklärte, eine „massenweise Beauskunftung von Meldedaten zu Werbezwecken“ sei wegen zu hoher Gebühren „in der Praxis nicht zu erwarten“. dapd (Politik/Politik)

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Peer-Michael Preß

Peer-Michael Preß – Engagement für die Unternehmerinnen und Unternehmer in der Region seit fast 20 Jahren. Als geschäftsführender Gesellschafter des Unternehmens Press Medien GmbH & Co. KG in Detmold ist er in den Geschäftsfeldern Magazin- und Fachbuchverlag, Druckdienstleistungen und Projektagentur tätig. Seine persönlichen Themenschwerpunkte sind B2B-Marketing, Medien und Kommunikationsstrategien. Sie erreichen Peer-Michael Preß unter: m.press@press-medien.de www.press-medien.de

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