Karlsruhe (dapd). Der Vertreter des Bundestags im ersten NPD-Verbotsverfahren, der Frankfurter Staatsrechtler Günter Frankenberg, rät von einem neuen Anlauf beim Bundesverfassungsgericht ab. Frankenberg sagte am Montagabend bei einer Veranstaltung der Justizpressekonferenz (JPK) Karlsruhe: „Sollte man ein neues Verbotsverfahren einleiten? Ich würde sagen: Man soll es nicht tun.“ Heute würde es in einem Parteiverbotsverfahren anders als beim KPD-Verbot in den 1950er Jahren nicht mehr darum gehen, der Partei nachzuweisen, dass sie die demokratische Ordnung gefährde. „Das Bild einer staatsgefährdenden Umsturzpartei passt heute nicht mehr“, sagte der Rechtsprofessor. Vielmehr müsste der NPD heute nachgewiesen werden, dass sie Menschenrechte missachte und Andersdenkende drangsaliere. In einem Verbotsantrag müsste deutlich werden, dass örtliche ausländerfeindliche Aktionen von Rechtsextremisten wie die Errichtung von „national befreiten Zonen“ letztlich der Partei zugerechnet werden könnten, sagte Frankenberg. Der Rechtsextremismus-Experte warnte davor, die NPD zu unterschätzen. Die Partei gehe sehr „raffiniert“ vor. dapd (Politik/Politik)