Prozess gegen Holocaust-Leugner Williamson neu aufgerollt

Prozess gegen Holocaust-Leugner Williamson neu aufgerollt Regensburg (dapd). In dem neu aufgerollten Verfahren gegen den traditionalistischen Bischof und Holocaust-Leugner Richard Williamson hat die Verteidigung die Einstellung des Verfahrens beantragt. Der Strafbefehl gegen ihren Mandanten sei fehlerhaft und in Teilen rechtswidrig, argumentierten die Anwälte am Mittwoch zum Prozessauftakt vor dem Amtsgericht Regensburg. Williamson selbst erschien nicht zu der Neuverhandlung. Diese findet unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen statt, weil der Geistliche zahlreiche rechtsradikale Anhänger haben soll. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 72 Jahre alten Briten und ehemaligen Mitglied der Piusbruderschaft Volksverhetzung vor. Williamson hatte in einem Interview für einen schwedischen Fernsehsender am 1. November 2008 die Existenz von Gaskammern und die Ermordung von sechs Millionen Juden während der NS-Herrschaft bestritten. Das Interview in englischer Sprache fand am Rande einer Weihe im oberpfälzischen Zaitzkofen statt, weshalb der Staatsanwalt von einer Straftat nach deutschem Recht ausgeht. Ganz anders sehen dies die Verteidiger des Bischofs. Sie verwiesen auf die Schlusssätze von Williamson in der Fernsehaufzeichnung, die in Auszügen bei der Verhandlung abgespielt wurde. Williamson sagt in der Aufzeichnung zu den Reportern: „Aber bitte verwenden sie das nicht gegen mich, solche Äußerungen sind in Deutschland strafbar.“ Der Angeklagte habe somit, wenn überhaupt, nur einer Verbreitung seiner Aussagen außerhalb Deutschlands zugestimmt, erklärte Verteidiger Edgar Weiler. Tatsächlich war das Interview später auch im Internet und in deutschen Medien zu sehen. Schwedische Reporter können nicht vernommen werden Die schwedischen Reporter konnte das Gericht am Mittwoch nicht als Zeugen vernehmen. Ein Gesuch auf internationale Rechtshilfe hat Schweden mit dem Hinweis auf die Meinungsfreiheit abgelehnt. In dem Königreich ist die das Leugnen von Gaskammern anders als in Deutschland nicht strafbar. Die Verteidiger brachten eine ganze Reihe weiterer Gründe vor, die ihrer Ansicht nach eine Verfahrenseinstellung begründen. So sei in dem Strafbefehl eine deutsche Übersetzung des Interviews verwendet worden, anstatt des englischen Originalwortlauts. Auch gehe aus dem Schriftsatz nicht hervor, auf welchem Wege und zu welcher Zeit das Interview an deutsche Medien weitergeleitet worden sei. Dies war einer der Gründe, weshalb das Oberlandesgericht Nürnberg eine Verurteilung von Williamson durch das Landgericht Regensburg zur einer Geldstrafe in Höhe von 6.500 Euro aus formaljuristischen Gründen kippte und das Verfahren nun komplett neu aufgenommen werden musste. In der neuen Anklageschrift nennt die Staatsanwaltschaft nun konkrete Medien, wie das Nachrichtenmagazin „Spiegel“ oder das Videoportal Youtube als Quellen und auch Zeitpunkte der Veröffentlichung. Die Verteidigung bemängelte aber, aus der Anklage gehe erneut nicht hervor, wer für diese Verbreitung letztendlich verantwortlich sei. „Unser Angeklagte jedenfalls nicht“, sagte Anwalt Weiler. Über die Anträge der Verteidigung hat die Vorsitzende Richterin noch nicht entschieden. Am Nachmittag sollte als Zeuge ein Anwalt der Piusbruderschaft aussagen. dapd (Politik/Politik)

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Peer-Michael Preß

Peer-Michael Preß – Engagement für die Unternehmerinnen und Unternehmer in der Region seit fast 20 Jahren. Als geschäftsführender Gesellschafter des Unternehmens Press Medien GmbH & Co. KG in Detmold ist er in den Geschäftsfeldern Magazin- und Fachbuchverlag, Druckdienstleistungen und Projektagentur tätig. Seine persönlichen Themenschwerpunkte sind B2B-Marketing, Medien und Kommunikationsstrategien. Sie erreichen Peer-Michael Preß unter: m.press@press-medien.de www.press-medien.de

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