Polizist im Jalloh-Prozess zu 10.800 Euro Strafe verurteilt

Polizist im Jalloh-Prozess zu 10.800 Euro Strafe verurteilt Magdeburg (dapd). Knapp acht Jahre nach dem Tod des Asylbewerbers Oury Jalloh im Dessauer Polizeigewahrsam ist ein damals für den Dienst verantwortlicher Polizist schuldig gesprochen worden. Das Landgericht Magdeburg verurteilte den Mann nach fast zwei Jahren Prozessdauer wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 10.800 Euro. Der aus Sierra Leone stammende Oury Jalloh war am 7. Januar 2005 bei einem Brand in einer Polizeizelle an einem Hitzeschock gestorben. Der betrunkene Jalloh war auf einer Matratze in der Zelle gefesselt. In einem ersten Verfahren vor dem Landgericht Dessau war der Polizist freigesprochen worden. Dieses Urteil wurde jedoch vom Bundesgerichtshof im Januar 2010 wieder aufgehoben. Das Landgericht Magdeburg befasste sich seit Januar 2011 mit dem Fall. Das Gericht ging mit seinem Urteil am Donnerstag über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus, die eine Geldstrafe von 6.300 Euro wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen gefordert hatte. Die Nebenklage hielt den Angeklagten der Körperverletzung mit Todesfolge und Freiheitsberaubung für schuldig. Die Verteidigung hatte dagegen auf Freispruch plädiert. Das Gericht konnte nicht ausschließen, dass Jallohs Leben auch nicht zu retten gewesen sei, wenn der Angeklagte vorschriftsmäßig auf das Signal des Feuermelders, das er zunächst für einen Fehlalarm hielt, reagiert hätte. Dies wurde zugunsten des Angeklagten gewertet. Für die Theorie, dass Jalloh durch Dritte angezündet worden sei, gebe es kein einziges Beweismittel, sagte die Vorsitzende Richterin Claudia Methling. Das Feuerzeug könnte bei einer Durchsuchung übersehen oder bei einer Kontrolle verloren worden sein. Der Kammer sei bewusst, dass es Ermittlungsfehler gegeben habe, sagte Methling. Es sei aber nicht festgestellt worden, dass Beweismittel gezielt vernichtet wurden. Zudem habe der Angeklagte den Richtervorbehalt bei der Gewahrsamsnahme nicht gekannt. Zugunsten des Angeklagten wurden auch gewertet, dass er nicht vorbestraft sei, die baulichen Gegebenheiten in Dessau mit sehr langen Wegen im Gebäude sowie die lange Verfahrensdauer von fast acht Jahren. Der Angeklagte sei massivem öffentlichen Druck und Anfeindungen ausgesetzt gewesen. Methling verwies aber auch auf die hohe Verantwortung, die er in seinem Beruf gehabt habe. Verteidigung und Nebenklage prüfen Revision Die Verteidigung des Polizisten bezeichnete das Urteil als unangemessen und verwies darauf, dass es über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinausgehe. Es sei jetzt eine Woche Zeit, über eine Revision zu entscheiden. Es müsse beraten werden, ob der inzwischen schwer erkrankte Mandant die Kraft aufbringe, gegen das Urteil vorzugehen, sagte Verteidiger Atilla Teuchtler. Die Nebenklage, die den Bruder von Jalloh vertritt, will ebenfalls innerhalb der nächsten Woche über eine Revision entscheiden. Rechtsanwältin Gabriele Heinecke sagte, dass der Polizist den Richtervorbehalt nicht gekannt haben soll, sei eine „Kapitulation der Polizei vor dem Rechtsstaat“. Jeder Polizist müsse sich über diese Vorschriften klar sein. Zudem betonte sie noch einmal, dass Oury Jalloh das Feuer nicht selbst gelegt haben könne. Vor dem Landgericht hatte eine Initiative mit Plakaten und weißen Kreuzen an den Tod von Oury Jalloh erinnert. Aus ihrer Sicht steht hinter dem Geschehen in der Gewahrsamszelle ein Mord. Sie kritisierten das Urteil und das Vorgehen der Justiz. dapd (Politik/Politik)

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Peer-Michael Preß

Peer-Michael Preß – Engagement für die Unternehmerinnen und Unternehmer in der Region seit fast 20 Jahren. Als geschäftsführender Gesellschafter des Unternehmens Press Medien GmbH & Co. KG in Detmold ist er in den Geschäftsfeldern Magazin- und Fachbuchverlag, Druckdienstleistungen und Projektagentur tätig. Seine persönlichen Themenschwerpunkte sind B2B-Marketing, Medien und Kommunikationsstrategien. Sie erreichen Peer-Michael Preß unter: m.press@press-medien.de www.press-medien.de

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