Schwerin (dapd). Im Prozess um eine rechtsextreme Hetzrede des NPD-Politikers Udo Pastörs vor dem Schweriner Landgericht pocht die Verteidigung auf eine angebliche Immunität des Angeklagten. Als Mitglied der Bundesversammlung genieße Pastörs einen besonderen Status, sagte der Rechtsbeistand des Beschuldigten am Donnerstag zum Prozessauftakt. Solange ein Antrag auf einstweilige Verfügung vom Bundesverfassungsgericht nicht entschieden worden sei, müsse deshalb die Verhandlung unterbrochen werden. Pastörs muss sich wegen Verunglimpfung von Holocaust-Opfern verantworten. Er soll eine Gedenkveranstaltung für die Opfer der Nazi-Diktatur als „Betroffenheitstheater“ bezeichnet haben. Laut Anklage sprach der NPD-Politiker auch von einem „Sieg der Lüge über die Wahrheit“ und leugnete so die systematische Ermordung von Millionen Juden. Dem wegen einer ähnlichen Hetzrede bereits vorbestraften Vorsitzenden der Schweriner Landtagsfraktion drohten im Falle einer Verurteilung fünf Jahre Haft, wie ein Sprecher des Gerichts sagte. Für den Prozess waren zunächst zwei Verhandlungstage vorgesehen. dapd (Politik/Politik)