Osnabrück (dapd). Die nicht gewerbsmäßige Teilnahme an der Sterbehilfe soll künftig neben Angehörigen auch für Ärzte, Pflegekräfte und Freunde der Betroffenen straffrei sein. Das geht aus einem Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hervor, wie die „Neue Osnabrücker Zeitung“ berichtet. „In Betracht kommen etwa Lebensgefährten, langjährige Hausgenossen oder nahe Freude. Auch Ärzte oder Pflegekräfte können darunter fallen, wenn eine persönliche Beziehung entstanden ist“, heißt es demnach in dem Referentenentwurf. Die geplante Regelung gehe CDU/CSU zu weit. Die besondere emotionale Zwangslage engster Angehöriger sei nicht vergleichbar mit der eines Arztes oder einer Pflegekraft, hieß es auch aus Unionskreisen. Hier halte die Union ein Absehen von Strafe nicht für gerechtfertigt. dapd (Politik/Politik)