Höhere Pfändungsfreigrenzen ab 1. Juli

Höhere Pfändungsfreigrenzen ab 1. Juli (dapd). Schuldner sind künftig ein wenig besser gegen drohende Zwangsvollstreckungen geschützt. Zum 1. Juli 2013 steigen die Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen, wie das Bundesjustizministerium am Montag mitteilte. Dann beträgt der monatlich unpfändbare Grundbetrag 1.045,04 (bisher 1.028,89) Euro. Hat der oder die Betroffene gesetzliche Unterhaltspflichten zu erfüllen, steigt der Betrag um monatlich 393,30 (387,22) Euro für die erste und um jeweils weitere 219,12 (215,73) Euro für die zweite bis fünfte Person. Der Pfändungsschutz stellt sicher, dass Schuldner auch bei einer Pfändung ihres Arbeitseinkommens ihr Existenzminimum sichern und die gesetzlichen Unterhaltspflichten erfüllen können. Die Höhe der Pfändungsfreigrenzen werden alle zwei Jahre an die Entwicklung des steuerlichen Freibetrags für das Existenzminimum angepasst. dapd (Politik/Politik)

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Peer-Michael Preß

Peer-Michael Preß – Engagement für die Unternehmerinnen und Unternehmer in der Region seit fast 20 Jahren. Als geschäftsführender Gesellschafter des Unternehmens Press Medien GmbH & Co. KG in Detmold ist er in den Geschäftsfeldern Magazin- und Fachbuchverlag, Druckdienstleistungen und Projektagentur tätig. Seine persönlichen Themenschwerpunkte sind B2B-Marketing, Medien und Kommunikationsstrategien. Sie erreichen Peer-Michael Preß unter: m.press@press-medien.de www.press-medien.de

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