Gericht: Keine überzogenen Wohnsitzauflagen für jüdische Zuwanderer

Gericht: Keine überzogenen Wohnsitzauflagen für jüdische Zuwanderer Leipzig (dapd). Jüdischen Zuwanderern können behördliche Auflagen für ihren Wohnsitz auferlegt werden, die Beschränkungen müssen aber verhältnismäßig sein. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht am Dienstag in Leipzig (Az.: BVerwG 1 C 7.12). Den Interessen der Zuwanderer komme umso größeres Gewicht zu, je länger die Auflage gelte, hieß es. In dem Verfahren ging es um ein älteres jüdisches Ehepaar aus der Ukraine. Es zog 1999 nach Deutschland und erhält seitdem Sozialleistungen. Für diesen Fall sehen Ausländerbehörden Wohnsitzauflagen vor, um die finanziellen Lasten angemessen auf die Bundesländer zu verteilen. Für das Ehepaar gilt eine Beschränkung für das Land Sachsen-Anhalt. Dagegen klagten der Mann und die Frau, weil sie zu einer Tochter nach Baden-Württemberg ziehen wollten. Das Bundesverwaltungsgericht gab ihnen recht. Humanitäre Niederlassungsgenehmigungen, wie sie jüdischen Zuwanderern erteilt werden, könnten zwar mit einer Wohnsitzauflage versehen werden. Die Behörden müssten aber die Verhältnismäßigkeit prüfen. Im Falle der Kläger bestehe die Auflage bereits seit vielen Jahren und sie könnten altersbedingt ihren Unterhalt nicht selbst sichern. Zudem bestünden familiäre Verbindungen außerhalb Sachsen-Anhalts. Es überwiege das Interesse des Ehepaars, den Lebensabend in der Nähe ihrer Kinder zu verbringen, hieß es. dapd (Politik/Politik)

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Peer-Michael Preß

Peer-Michael Preß – Engagement für die Unternehmerinnen und Unternehmer in der Region seit fast 20 Jahren. Als geschäftsführender Gesellschafter des Unternehmens Press Medien GmbH & Co. KG in Detmold ist er in den Geschäftsfeldern Magazin- und Fachbuchverlag, Druckdienstleistungen und Projektagentur tätig. Seine persönlichen Themenschwerpunkte sind B2B-Marketing, Medien und Kommunikationsstrategien. Sie erreichen Peer-Michael Preß unter: m.press@press-medien.de www.press-medien.de

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