Euro-Urteil fällt am 12. September

Euro-Urteil fällt am 12. September Karlsruhe/Berlin/Brüssel (dapd). Das mit Spannung erwartete Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Euro-Rettung wird in knapp zwei Monaten fallen. Die Karlsruher Richter verkünden ihre Entscheidung in dem Eilverfahren am 12. September, wie das Gericht am Montag mitteilte. Die Bundesregierung wollte die Ankündigung des Verfassungsgerichts nicht bewerten. „Das Gericht nimmt sich die Zeit, die es zur Bewertung und Urteilsfindung für notwendig erachtet“, sagte Regierungssprecher Steffen Seibert in Berlin. Das nehme die Regierung „mit allem gebotenen Respekt“ zur Kenntnis. Der Zweite Senat entscheidet über Eilanträge gegen die Gesetze zum dauerhaften Euro-Rettungsschirm ESM und zum Fiskalpakt mit seinen strikten Sparvorgaben. Ohne ein deutsches Ja kann der ESM, der zu Jahresmitte bereits starten sollte, nicht in Kraft treten. Da sich das Bundesverfassungsgericht nun für seine Eilentscheidung länger Zeit nimmt als üblich, rechnet die Politik mit einem sehr sorgfältig begründeten Richterspruch. Es sei „zu erwarten, dass die Begründung der Eilentscheidung bereits einem endgültigen Urteil nahekommt“, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der CSU-Landesgruppe im Bundestag, Stefan Müller, „Spiegel Online“. Das sei gut. Das Gericht hat sich damit gegen eine schnelle Eilentscheidung innerhalb weniger Wochen entschieden. „Die Richter brauchen mehr Zeit, um eine eingehendere summarische Rechtsprüfung durchführen zu können“, sagte Gerichtssprecherin Judith Blohm auf dapd-Anfrage. Eine Entscheidung innerhalb von zwei bis drei Wochen mit einer reinen Folgenabwägung würde „der herausragenden Bedeutung des Verfahrens“ und der „Komplexität der Materie“ nicht Rechnung tragen, sagte Blohm. Eine solche Entscheidung könne man einfach „nicht über den Tisch wischen“. Schäuble hatte in der mündlichen Verhandlung am 10. Juli auf einen raschen Richterspruch gedrungen. Der „Europäische Stabilitätsmechanismus“ (ESM) soll Euro-Staaten in finanzieller Schieflage helfen und ihnen mit 500 Milliarden Euro unter die Arme greifen können, wenn sie am Markt kein Geld mehr bekommen. Der Fiskalpakt schreibt verbindliche Schuldenbremsen in allen Teilnehmerstaaten vor, vorzugsweise mit Verfassungsrang. 25 Länder machen mit: alle EU-Staaten außer Großbritannien und Tschechien. Letztlich wird in Karlsruhe gerichtlich geprüft, ob der Bundestag mit seiner Zustimmung zu den weitreichenden Verträgen seine eigene haushaltspolitische Kontrolle zu stark beschnitten und damit gegen das Grundgesetz verstoßen hat. Die Kläger halten wegen der Garantiesumme Deutschlands von 190 Milliarden Euro beim ESM die Haftungsrisiken für nicht verantwortbar. Bundestag und Bundesrat hatten die Zustimmungsgesetze am 29. Juni beschlossen. Nach dem Willen der Kläger soll das Verfassungsgericht dem Bundespräsidenten vorerst untersagen, die Gesetze zu unterzeichnen. Diese einstweilige Anordnung würde dann so lange gelten, bis das Gericht die Verfassungsmäßigkeit der Gesetze in einem Hauptsacheverfahren geklärt hat. Zur Entscheidung stehen eine von Ex-Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) vertretene Massenklage von inzwischen 23.000 Bürgern sowie Anträge einer Professorengruppe, des CSU-Bundestagsabgeordneten Peter Gauweiler und der Linken im Bundestag. Die SPD warnte am Montag davor, bei der Euro-Rettung „Druck“ auf das Verfassungsgericht auszuüben. „Es ist richtig, dass das Gericht bei einer so elementaren Frage Sorgfalt vor Eile gehen lässt“, sagte der Parlamentarische Fraktionsgeschäftsführer Thomas Oppermann in Berlin. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion reagierte zurückhaltend: „Das Bundesverfassungsgericht nimmt sich für seine Entscheidung zum Fiskalpakt und zum ESM die Zeit, die es benötigt“, sagte der Parlamentarische Fraktionsgeschäftsführer Michael Grosse-Brömer (CDU) zu „Spiegel Online“. Er sprach von einer Entscheidung, „auf die ganz Europa schaut“. Der Parteichef der Linken, Bernd Riexinger, zeigte sich nach der Terminankündigung zuversichtlich, dass die Klagen gegen den ESM und den Fiskalpakt erfolgreich sein werden. In der Eurogruppe löste der Termin für das ESM-Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vorsichtige Erleichterung aus. Der 12. September sei „schon einmal eine gute Nachricht“, sagten Eurogruppenkreise am Montag der Nachrichtenagentur dapd. Man habe bisher mit drei bis vier Monaten für die Rechtsprüfung gerechnet. dapd (Politik/Politik)

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Peer-Michael Preß

Peer-Michael Preß – Engagement für die Unternehmerinnen und Unternehmer in der Region seit fast 20 Jahren. Als geschäftsführender Gesellschafter des Unternehmens Press Medien GmbH & Co. KG in Detmold ist er in den Geschäftsfeldern Magazin- und Fachbuchverlag, Druckdienstleistungen und Projektagentur tätig. Seine persönlichen Themenschwerpunkte sind B2B-Marketing, Medien und Kommunikationsstrategien. Sie erreichen Peer-Michael Preß unter: m.press@press-medien.de www.press-medien.de

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