Eilantrag gegen Sitzvergabe im NSU-Prozess in Karlsruhe liegt vor

Eilantrag gegen Sitzvergabe im NSU-Prozess in Karlsruhe liegt vor Karlsruhe/München (dapd-bay). Beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ist jetzt der Eilantrag der türkischen Zeitung „Sabah“ gegen die vom Oberlandesgericht München verfügte Sitzplatzvergabe im NSU-Prozess eingegangen. Wie Gerichtssprecher Wilfried Holz am Samstag der Nachrichtenagentur dapd in Karlsruhe sagte, richtet sich der Antrag gegen die Akkreditierungsbestimmungen und die Nichtzulassung des türkischen Mediums in dem für die Presse bestimmten Raum. Es sei der erste derartige Eilantrag im Zusammenhang mit dem Mitte April in München beginnenden Prozess um die rechtsextremistische Terrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“. Die Zeitung greift nach Angaben von Holz in ihrer Verfassungsbeschwerde mehrere Grundgesetzartikel auf und rügt Verstöße gegen die Pressefreiheit, gegen die Berufsfreiheit und gegen die Gleichbehandlung. Mit einer Entscheidung des 1. Senats sei in absehbarer Zeit zu rechnen, auf jeden Fall vor Prozessbeginn, sagte der Sprecher. Der genaue Termin stehe aber nicht fest, dies hänge auch vom Aufwand der Prüfung ab. Die türkische Zeitung „Sabah“ fühlt sich auch in ihrem Grundrecht auf Informationsfreiheit verletzt. Der stellvertretende „Sabah“-Chefredakteur Ismail Erel sagte in der vergangenen Woche dem ZDF: „Wir denken, dass die Pressefreiheit und die Informationsfreiheit auch für die türkisch-sprachigen Journalisten hier in Deutschland gelten.“ Deswegen wolle man den Prozess live erleben. „Gerichtsverfahren müssen öffentlich sein – auch für türkischstämmige Mitbürger in Deutschland“, sagte Erel. Vor dem Oberlandesgericht München muss sich ab dem 17. April die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe verantworten. Angeklagt sind auch vier mutmaßliche Helfer der Terrorzelle. Dem NSU werden Morde an neun Kleinunternehmern mit ausländischen Wurzeln und einer Polizistin angelastet. Für den Prozess wurden nur 50 Journalisten mit festen Plätzen zugelassen. Entscheidend war die Reihenfolge der Anmeldung. Medienvertreter aus der Türkei, woher acht der Mordopfer stammen, erhielten keine reservierten Plätze. Dagegen richtet sich nun die Verfassungsbeschwerde. dapd (Politik/Politik)

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Peer-Michael Preß

Peer-Michael Preß – Engagement für die Unternehmerinnen und Unternehmer in der Region seit fast 20 Jahren. Als geschäftsführender Gesellschafter des Unternehmens Press Medien GmbH & Co. KG in Detmold ist er in den Geschäftsfeldern Magazin- und Fachbuchverlag, Druckdienstleistungen und Projektagentur tätig. Seine persönlichen Themenschwerpunkte sind B2B-Marketing, Medien und Kommunikationsstrategien. Sie erreichen Peer-Michael Preß unter: m.press@press-medien.de www.press-medien.de

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