Leipzig (dapd). Wegen eines fehlerhaften Rechenschaftsberichts hat das Bundesverwaltungsgericht die NPD zu einer Strafe von etwa 1,27 Millionen Euro verurteilt. Das teilte das Gericht am Mittwoch in Leipzig mit. Damit reduzierte sich die von der Bundestagsverwaltung geforderte Sanktionszahlung in Höhe von 2,5 Millionen Euro um knapp die Hälfte. Die NPD hatte den Bescheid angefochten. Die Unrichtigkeiten in dem von der NPD eingereichten Rechenschaftsbericht bestünden, jedoch nicht in der von der Bundestagsverwaltung festgestellten Höhe, hieß es zur Begründung. Zuvor hatte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die Strafzahlung in Höhe von 2,5 Millionen Euro bestätigt. Hintergrund des Rechtsstreits ist ein Bescheid des Deutschen Bundestages vom März 2009. In dem Rechenschaftsbericht hatte die rechtsextreme Partei unter anderem ihre Einnahmen aus staatlichen Zuschüssen zu gering angegeben. Die Behörde hatte bei der Prüfung Unregelmäßigkeiten in Höhe von 1,25 Millionen Euro festgestellt. Gemäß Parteiengesetz wurde daraufhin gegen die NPD eine Sanktion in doppelter Höhe der im Bericht ausgewiesenen falschen Angaben verhängt, also über 2,5 Millionen Euro. dapd (Politik/Politik)